Bundesfinanzhof erkennt Attac Gemeinnützigkeit ab
MÜNCHEN (dpa) - Nach langem Rechtsstreit hat der Bundesfinanzhof (BFH) dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac wegen dessen politischer Kampagnen die Gemeinnützigkeit aberkannt. Das oberste deutsche Finanzgericht kommt in dem am Dienstag in München veröffentlichten Urteil zu dem Schluss, dass die von Attac geführten Kampagnen keine gemeinnützige politische Bildungsarbeit sind. Der fünfte Senat verweist in der Entscheidung auf die Abgabenordnung, in der die gemeinnützigen Tätigkeitsbereiche festgelegt sind. Dazu zählt aber nicht die Tagespolitik – auch Parteien sind im Steuerrecht nicht gemeinnützig.
Attac und der Linken-Vorsitzende Bernd Riexinger warfen dem Bundesfinanzhof einen Angriff auf die kritische Zivilgesellschaft vor. Der BFH dagegen betonte ausdrücklich, dass es nicht um die politischen Inhalte von Attac gehe, sondern um die Grundsatzfrage, ob „allgemeinpolitische Tätigkeit“mit der Gemeinnützigkeit vereinbar sein könne. Das verneinten die Richter, weil das im Steuerrecht so nicht vorgesehen ist.