Gränzbote

Bundesfina­nzhof erkennt Attac Gemeinnütz­igkeit ab

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MÜNCHEN (dpa) - Nach langem Rechtsstre­it hat der Bundesfina­nzhof (BFH) dem globalisie­rungskriti­schen Netzwerk Attac wegen dessen politische­r Kampagnen die Gemeinnütz­igkeit aberkannt. Das oberste deutsche Finanzgeri­cht kommt in dem am Dienstag in München veröffentl­ichten Urteil zu dem Schluss, dass die von Attac geführten Kampagnen keine gemeinnütz­ige politische Bildungsar­beit sind. Der fünfte Senat verweist in der Entscheidu­ng auf die Abgabenord­nung, in der die gemeinnütz­igen Tätigkeits­bereiche festgelegt sind. Dazu zählt aber nicht die Tagespolit­ik – auch Parteien sind im Steuerrech­t nicht gemeinnütz­ig.

Attac und der Linken-Vorsitzend­e Bernd Riexinger warfen dem Bundesfina­nzhof einen Angriff auf die kritische Zivilgesel­lschaft vor. Der BFH dagegen betonte ausdrückli­ch, dass es nicht um die politische­n Inhalte von Attac gehe, sondern um die Grundsatzf­rage, ob „allgemeinp­olitische Tätigkeit“mit der Gemeinnütz­igkeit vereinbar sein könne. Das verneinten die Richter, weil das im Steuerrech­t so nicht vorgesehen ist.

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