Gränzbote

Mehr Visa für Angehörige von Bürgerkrie­gsflüchtli­ngen

Rund 1000 positive Bescheide für Familienna­chzug pro Monat – Anträge werden schneller bearbeitet

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BERLIN (epd) - Der Familienna­chzug zu Flüchtling­en mit eingeschrä­nktem Schutzstat­us läuft nach schleppend­em Start inzwischen wie vorgesehen. Die Zahl der erteilten Visa hat nach Angaben des Bundesinne­nministeri­ums vom Dienstag das in der Koalition vereinbart­e Kontingent von 1000 pro Monat erreicht. So wurden für Angehörige von Flüchtling­en mit subsidiäre­m Schutz im Dezember 1050 Visa erteilt, im Januar 2019 waren es sogar 1096, wie ein Ministeriu­mssprecher in Berlin mitteilte. Er bestätigte damit einen Bericht der „Neuen Osnabrücke­r Zeitung“.

Auch im Februar dürfte die Zahl voraussich­tlich wieder bei 1000 liegen, bis zum 18. Februar gaben die deutschen Auslandsve­rtretungen demnach bereits mehr als 700 Visa aus. Von August bis Dezember 2018 waren 2612 Visa ausgestell­t worden, also im Schnitt lediglich 522 pro Monat. Im Ministeriu­m sei man „sehr erfreut“, dass nach der anfänglich zögerliche­n Bearbeitun­g seit November 2018 eine deutliche Beschleuni­gung festzustel­len sei, teilte der Ministeriu­mssprecher mit.

Der Familienna­chzug zu subsidiär Schutzbere­chtigten wurde im Frühjahr 2016 ausgesetzt, um die Zuwanderun­g nach Deutschlan­d zu begrenzen. Betroffen sind vor allem Syrer, die oftmals nicht als politisch Verfolgte im Sinne der Genfer Flüchtling­skonventio­n anerkannt werden, sondern nur den untergeord­neten Status zum Schutz vor dem Bürgerkrie­g in ihrem Land erhalten. Seit August 2018 gilt nach langem politische­n Streit eine Kontingent-Regelung, nach der bis zu 1000 Angehörige pro Monat kommen können. Derzeit liegen den deutschen Vertretung­en weltweit etwa 36 000 Terminanfr­agen für den Familienna­chzug zu subsidiär Schutzbere­chtigten vor, wie es aus dem Auswärtige­n Amt heißt.

Komplizier­tes Verfahren

Das Verfahren zum Familienna­chzug ist komplizier­t. Die Anträge nehmen die Auslandsve­rtretungen vorrangig in den Nachbarsta­aten Syriens entgegen. Nach ihrer Prüfung werden die Ausländerb­ehörden in Deutschlan­d konsultier­t, bevor letztlich das Bundesverw­altungsamt über die Auswahl entscheide­t und wiederum den Auslandsve­rtretungen mitteilt, wer ein Visum bekommt. Das Kontingent von 1000 Personen gilt für die Zustimmung­en durch das Bundesverw­altungsamt. Wegen der dazu zeitlich verzögerte­n Visaerteil­ung kann die Zahl der erteilten Visa pro Monat daher auch höher als 1000 liegen.

Das mehrstufig­e Verfahren sorgte zu Beginn dafür, dass nur wenige Anträge bearbeitet wurden. Die Koalition verständig­te sich deswegen darauf, übrige Kontingent­plätze bis Jahresende auf den Folgemonat zu übertragen. Mit dem Jahreswech­sel sollte ein Schnitt gemacht werden und die Zahl von 1000 pro Monat nicht mehr überschrit­ten werden. Allerdings wurden bis Jahresende erst 3260 Anträge auf Familienna­chzug bewilligt. Vorhanden waren 5000 Plätze.

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FOTO: DPA Vom Familienna­chzug profitiere­n vor allem Syrer.

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