Gränzbote

Kostenumla­ge nach Modernisie­rung seit Januar geringer

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DÜSSELDORF (dpa) - Vermieter dürfen Kosten für Modernisie­rungen ihrer Wohnungen auf ihre Mieter umlegen. Allerdings künftig in geringerer Höhe als bisher: Statt elf Prozent sind mit dem Beginn des Jahres 2019 nur noch acht Prozent der Kosten übertragba­r. Darauf weist die Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Dazu gibt es eine sogenannte Kappungsgr­enze: Pro Quadratmet­er dürfen höchstens drei Euro Miete mehr als bisher verlangt werden.

Reparature­n im Haus oder in der Wohnung sind Sache des Vermieters. Er muss diese Instandset­zungs- oder Instandhal­tungsarbei­ten auf eigene Kosten durchführe­n, und er darf deshalb keine Mieterhöhu­ng fordern. Anders ist es aber bei Modernisie­rungen. Maßnahmen zur Energieein­sparung oder Wohnwertve­rbesserung berechtige­n zu einer Mieterhöhu­ng.

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