Kostenumlage nach Modernisierung seit Januar geringer
DÜSSELDORF (dpa) - Vermieter dürfen Kosten für Modernisierungen ihrer Wohnungen auf ihre Mieter umlegen. Allerdings künftig in geringerer Höhe als bisher: Statt elf Prozent sind mit dem Beginn des Jahres 2019 nur noch acht Prozent der Kosten übertragbar. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Dazu gibt es eine sogenannte Kappungsgrenze: Pro Quadratmeter dürfen höchstens drei Euro Miete mehr als bisher verlangt werden.
Reparaturen im Haus oder in der Wohnung sind Sache des Vermieters. Er muss diese Instandsetzungs- oder Instandhaltungsarbeiten auf eigene Kosten durchführen, und er darf deshalb keine Mieterhöhung fordern. Anders ist es aber bei Modernisierungen. Maßnahmen zur Energieeinsparung oder Wohnwertverbesserung berechtigen zu einer Mieterhöhung.