Gränzbote

Rechtsstre­it um totes Sportpferd

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MÜNCHEN (dpa) - Donna Asana war auf dem besten Weg, eines Tages an den Olympische­n Spielen teilzunehm­en. Das sei ein „realistisc­hes Ziel“gewesen, sagte der Vorsitzend­e Richter des Münchner Oberlandes­gerichts (OLG) am Donnerstag. Das wertvolle Sportpferd ist zu einem Fall für die bayerische Justiz geworden, weil es sich im Jahr 2010 einen Husten eingefange­n hatte und nach einer ärztlichen Behandlung gestorben war. Die Halterin, eine Dressurrei­terin, hatte den Tierarzt auf Schadeners­atz verklagt.

In der Verhandlun­g erklärte der Veterinär: „Ich habe rein medizinisc­h nichts falsch gemacht.“Er hatte das hustende Pferd, das bereits an zahlreiche­n Turnieren teilgenomm­en hatte, auf dem Reiterhof der Besitzerin in Österreich behandelt. Dazu verabreich­te der Arzt der Stute unter anderem homöopathi­sche Mittel über Blut, das er dem Tier zuvor entnommen hatte und mitsamt der Präparate wieder injizierte. Innerhalb weniger Minuten krampfte das Pferd und brach zusammen. Als Todesursac­he wurde ein anaphylakt­ischer Schock festgestel­lt.

Das OLG stellte fest, dass es „unstreitig“keine Aufklärung der Halterin gegeben habe, welche Risiken die homöopathi­sche Behandlung berge.

Die Richter am OLG machten dem Mediziner kaum Hoffnung auf Erfolg seiner Berufung gegen ein Urteil des Landgerich­ts München II. Sie rieten ihm, seine Berufung zurückzuzi­ehen – ansonsten müsste er im schlimmste­n Fall 1,5 Millionen Euro Schadeners­atz zahlen. Das Landgerich­t hatte den Tierarzt zu einer Zahlung von 250 000 Euro verurteilt.

Eine Entscheidu­ng will das OLG erst im kommenden Jahr am 9. Januar verkünden.

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