Gemeinderat stimmt für eine Erhöhung der Friedhofsgebühren
Kostendeckungsgrad der fünf Friedhöfe in Neuhausen ob Eck samt Teilorten sinkt seit Jahren konstant
(wr) – Der Neuhauser Gemeinderat hat einer Erhöhung der Friedhofsgebühren zugestimmt. Laut gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung ist die Gemeinde verpflichtet, möglichst kostendeckende Gebühren für ihre Leistungen von den Nutzern zu erheben, bevor die Allgemeinheit, der Steuerzahler, mit dem Defizit belastet wird. Vor drei Jahren waren die Friedhofsgebühren letztmalig angepasst worden.
Der Kostendeckungsgrad der fünf
Friedhöfe in der Gesamtgemeinde sinke seit Jahren konstant auf unter 30 Prozent. Auch hatten sich die Bestattungsformen erheblich verändert. Von 31 Bestattungen im Jahr 2018 entfielen auf Erdbestattungen fünf, auf Urnenbestattung 18 und auf Urnen-Zubestattungen neun. Gerade die Zubestattungen einer Urne in ein Erdgrab seien gegenüber einer Urnenbestattung extrem günstig. Die Gebühr beträgt bisher 185 Euro, während bei einem Urnenreihengrab 510 Euro und bei einem Urnenwahlgrab
750 Euro Gebühren anfallen.
Der Vorschlag der Verwaltung, die Gebühren für eine Zubestattung von derzeit 185 auf 285 Euro zu erhöhen, fand keine Mehrheit. Vielmehr wollten einige Gemeinderäte eine Anpassung an die Höhe der Urnenreihen-Grabbestattung.
Letztendlich beschlossen die Gemeinderäte mehrheitlich, die Gebühr auf 450 Euro festzusetzen. Um einen Kostendeckungsgrad von 35 Prozent zu erreichen, wurden auch die weiteren Gebühren angepasst. Bei einem Urnenreihengrab sind statt 510 jetzt 560 Euro fällig, ein Urnenwahlgrab kostet statt 750 zukünftig 850 Euro. Des Weiteren wurden die Bestattungsgebühren von Totund Fehlgeburten von derzeit 175 auf 260 Euro erhöht und der Stundensatz von 40 auf 57,50 Euro erhöht. Mit den Gebührenerhöhungen stimmte der Rat einer damit verbundenen Änderung der Friedhofssatzung – Anpassung des Gebührenverzeichnisses – zu.