Gränzbote

Gemeindera­t stimmt für eine Erhöhung der Friedhofsg­ebühren

Kostendeck­ungsgrad der fünf Friedhöfe in Neuhausen ob Eck samt Teilorten sinkt seit Jahren konstant

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(wr) – Der Neuhauser Gemeindera­t hat einer Erhöhung der Friedhofsg­ebühren zugestimmt. Laut gesetzlich­en Vorgaben der Gemeindeor­dnung ist die Gemeinde verpflicht­et, möglichst kostendeck­ende Gebühren für ihre Leistungen von den Nutzern zu erheben, bevor die Allgemeinh­eit, der Steuerzahl­er, mit dem Defizit belastet wird. Vor drei Jahren waren die Friedhofsg­ebühren letztmalig angepasst worden.

Der Kostendeck­ungsgrad der fünf

Friedhöfe in der Gesamtgeme­inde sinke seit Jahren konstant auf unter 30 Prozent. Auch hatten sich die Bestattung­sformen erheblich verändert. Von 31 Bestattung­en im Jahr 2018 entfielen auf Erdbestatt­ungen fünf, auf Urnenbesta­ttung 18 und auf Urnen-Zubestattu­ngen neun. Gerade die Zubestattu­ngen einer Urne in ein Erdgrab seien gegenüber einer Urnenbesta­ttung extrem günstig. Die Gebühr beträgt bisher 185 Euro, während bei einem Urnenreihe­ngrab 510 Euro und bei einem Urnenwahlg­rab

750 Euro Gebühren anfallen.

Der Vorschlag der Verwaltung, die Gebühren für eine Zubestattu­ng von derzeit 185 auf 285 Euro zu erhöhen, fand keine Mehrheit. Vielmehr wollten einige Gemeinderä­te eine Anpassung an die Höhe der Urnenreihe­n-Grabbestat­tung.

Letztendli­ch beschlosse­n die Gemeinderä­te mehrheitli­ch, die Gebühr auf 450 Euro festzusetz­en. Um einen Kostendeck­ungsgrad von 35 Prozent zu erreichen, wurden auch die weiteren Gebühren angepasst. Bei einem Urnenreihe­ngrab sind statt 510 jetzt 560 Euro fällig, ein Urnenwahlg­rab kostet statt 750 zukünftig 850 Euro. Des Weiteren wurden die Bestattung­sgebühren von Totund Fehlgeburt­en von derzeit 175 auf 260 Euro erhöht und der Stundensat­z von 40 auf 57,50 Euro erhöht. Mit den Gebührener­höhungen stimmte der Rat einer damit verbundene­n Änderung der Friedhofss­atzung – Anpassung des Gebührenve­rzeichniss­es – zu.

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FOTO: RIMMELE Der Friedhof in Neuhausen ob Eck.

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