Windpark soll Ende 2022 in Betrieb gehen
Projektleiterin sieht Tuttlinger Veto nicht problematisch – Kaum Beeinträchtigungen für Ippingen
IMMENDINGEN-IPPINGEN - Das Genehmigungsverfahren für den Bau von fünf Windenergieanlagen im Bereich Himmelberg, Lindenberg, Winterberg zwischen dem Immendinger Ortsteil Ippingen und dem Tuttlinger Stadtteil Eßlingen kommt weiter voran. Projektentwickler „Kommunalwind“, eine Kooperation zwischen den Kommunalpartnern (verschiedene Stadtwerke) und der Firma Juwi, will den zweiten Windpark im Raum Immendingen bis Ende 2022 fertigstellen.
Drei der Windräder werden im Staatswald auf Immendinger Gemarkung entstehen. Die Gemeinde soll daher beim Genehmigungsverfahren ihr Einvernehmen zu dem Projekt erteilen. Das Thema wurde nun im Ortschaftsrat Ippingen behandelt und steht am kommenden Montag auf der Tagesordnung des Gemeinderats.
Martha Müller, seitens der Firma Juwi als Projektleiterin von der Projektentwicklung bis zur Inbetriebnahme des Windparks zuständig, informierte im Ortschaftsrat Ippingen über den Stand des Verfahrens. Sie ging detailliert auf das Layout des Windparks ein, der in einer genehmigten Windenergie-Konzentrationszone auf den bewaldeten Höhenrücken Himmelberg, Lindenberg und Winterberg in etwa 890 Metern Höhe entstehen soll.
Umgebende Ortschaften bilden die Gemeinde Talheim im Norden, die Stadt Tuttlingen mit ihrem Stadtteill Eßlingen im Osten, dem Stadtteil Möhringen im Süden sowie Ippingen als Ortsteil der Gemeinde Immendingen im Westen. Zu Siedlungen haben die Anlagen mehr als einen Kilometer Abstand, zu geschlossenen Siedlungen mehr als 1100 Meter.
Geplant sind Bau und Betrieb von fünf Windkraftanlagen des Typs Vestas mit einer Nabenhöhe von 166 Metern und einem Rotordurchmesser von 150 Metern mit einer Nennleistung von jeweils 4,2 Megawatt. Drei der Windräder befinden sich, wie bereits mehrfach berichtet, auf Gemarkung Immendingen. Teils führt die Zuwegung ebenfalls über Immendinger Gemarkung. Die Kabeltrasse für das Ableiten des Stroms wird in Richtung Umspannwerk Tuttlingen verlegt.
Für das Projekt ist derzeit das Genehmigungsverfahren im Gang. Die Unterlagen konnten bis 2. Januar im
Immendinger Rathaus eingesehen werden. In seiner Sitzung am Montag, 27. Januar, wird der Gemeinderat darüber entscheiden, ob das gemeindliche Einvernehmen zu dem Windpark erteilt wird.
Speziell aus Sicht Ippingens, dessen Einwohner in großer Zahl zu der Ortschaftsratssitzung erschienen waren, ging Müller am Montag näher auf die Frage möglicher Beeinträchtigungen durch den Windpark Junge Donau ein. Mit mehreren Visualisierungen verdeutlichte sie, dass die Windräder von Ippingen aus nur wenig sichtbar sein werden.
Laut Gutachten eines unabhängigen Büros wird Ippingen auch nicht von irgendeinem Schattenschlag durch die Anlagen betroffen sein. Was die Schallbelastung für Ippingen angehe, so entspreche sie laut TA (Technische Anleitung) Lärm der Kategorie „Kurort“, komme also fast nicht zum Tragen. Wie Müller außerdem erläuterte, besteht im Rahmen des weiteren Genehmigungsverfahrens noch bis 2. Februar Einwendungsfrist, ehe am 3. März der Erörterungstermin mit allen Beteiligten im Landratsamt Tuttlingen stattfindet. Bis Mitte 2020 hofft man auf die Behördenentscheidung, nach den Bauvorbereitungen soll ab 2022 gebaut und der Windpark bis Ende des vierten Quartals in Betrieb genommen werden.
Dass seitens der Stadt Tuttlingen aus Fristgründen zunächst ein Veto gegen eine der fünf Anlagen erhoben wurde, sah Müller nicht als problematisch an. Dort müsse ebenso wie in Immendingen noch der Gemeinderat zu dem Thema gehört werden.