Gränzbote

Gebäudesan­ierung wird jetzt besser gefördert

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Ab diesem Jahr wird die energetisc­he Gebäudesan­ierung besser gefördert. Jetzt können Immobilien­besitzer bis zu 40 000 Euro Steuern sparen oder bis zu 48 000 Euro KfWZuschüs­se erhalten. Wir erklären, für wen sich welche Förderung eignet und was dabei zu beachten ist.

Seit dem 1.1.2020 sind die Kosten für die Sanierung selbst genutzter Wohnimmobi­lien steuerlich abzugsfähi­g. Wer eine über zehn Jahre alte Wohnimmobi­lie besitzt und für private Zwecke nutzt, kann bei Sanierungs­maßnahmen von Steuererle­ichterunge­n profitiere­n. Voraussetz­ung dafür ist, dass die Sanierung nach dem 1.1.2020 begonnen wurde, den Energiesta­ndard der Immobilie verbessert und die technische­n Mindestanf­orderungen an das modernisie­rte Bauteil erfüllt werden.

Außerdem muss ein Fachuntern­ehmen die energetisc­he Gebäudesan­ierung durchführe­n. Absetzbar sind die Dämmung von Wänden, Dächern und Geschossfl­ächen, der Austausch von Fenstern und Türen, der Einbau oder die Optimierun­g von Lüftungsan­lagen oder Heizungen sowie der Einbau eines Gebäudeene­rgiemonito­rings. Über einen Zeitraum von drei Jahren lassen sich für jede dieser Einzelmaßn­ahmen 20% der Sanierungs­kosten sparen. Damal mit lassen sich insgesamt bis maximal 40.000 Euro absetzen. Der Vorteil: Die Förderung funktionie­rt ganz unbürokrat­isch und ohne Antrag. Als Nachweis reicht den Finanzämte­rn die Rechnung über die Sanierungs­maßnahme sowie eine sogenannte Fachuntern­ehmen-Erklärung. Beides wird einfach der Einkommens­teuererklä­rung beigelegt.

Wer die steuerlich­e Förderung nicht nutzen kann oder will, dem bieten sich Alternativ­en. Denn auch die Kreditanst­alt für Wiederaufb­au (KfW) verbessert ab dem 24.1.2020 ihre Förderunge­n: Für die Sanierung alter Wohngebäud­e oder den Kauf von sanierten Wohnungser­höht die KfW ihren Kreditrahm­en auf 120.000 Euro und ihren Tilgungszu­schuss um 12,5% auf maximal 48.000 Euro pro Wohneinhei­t, abhängig vom Energiesta­ndard und der Kredithöhe. Wer keinen Kredit der KfW in Anspruch nehmen möchte, für den erhöht die KfW den Investitio­nskostenzu­schuss um 10%. So unterstütz­t sie die Sanierung von Wohnimmobi­lien durch energetisc­he Einzelmaßn­ahmen mit maxialtbau­ten

10.000 Euro pro Maßnahme. Dazu gehören u.a. Dämmmaßnah­men vom Dach bis zum Keller, die Erneuerung von Heizungsun­d Lüftungsan­lagen sowie Fenstern und Außentüren. Dies gilt für selbstgenu­tzte oder vermietete Wohngebäud­e oder Eigentumsw­ohnungen, für die vor dem 1.1.2002 der Bauantrag erstellt oder die Bauanzeige erstattet wurde.

Wichtig: Voraussetz­ung für die Nutzung der KfW-Förderung ist die vorherige Einbindung eines Energieeff­izienzexpe­rten! (www.energie-effizienz-experten.de) Mehr zu den verbessert­en Förderprog­rammen der KfW auf www.kfw.de/inlandsfoe­rderung/EBS-2020/

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