Gebäudesanierung wird jetzt besser gefördert
Ab diesem Jahr wird die energetische Gebäudesanierung besser gefördert. Jetzt können Immobilienbesitzer bis zu 40 000 Euro Steuern sparen oder bis zu 48 000 Euro KfWZuschüsse erhalten. Wir erklären, für wen sich welche Förderung eignet und was dabei zu beachten ist.
Seit dem 1.1.2020 sind die Kosten für die Sanierung selbst genutzter Wohnimmobilien steuerlich abzugsfähig. Wer eine über zehn Jahre alte Wohnimmobilie besitzt und für private Zwecke nutzt, kann bei Sanierungsmaßnahmen von Steuererleichterungen profitieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Sanierung nach dem 1.1.2020 begonnen wurde, den Energiestandard der Immobilie verbessert und die technischen Mindestanforderungen an das modernisierte Bauteil erfüllt werden.
Außerdem muss ein Fachunternehmen die energetische Gebäudesanierung durchführen. Absetzbar sind die Dämmung von Wänden, Dächern und Geschossflächen, der Austausch von Fenstern und Türen, der Einbau oder die Optimierung von Lüftungsanlagen oder Heizungen sowie der Einbau eines Gebäudeenergiemonitorings. Über einen Zeitraum von drei Jahren lassen sich für jede dieser Einzelmaßnahmen 20% der Sanierungskosten sparen. Damal mit lassen sich insgesamt bis maximal 40.000 Euro absetzen. Der Vorteil: Die Förderung funktioniert ganz unbürokratisch und ohne Antrag. Als Nachweis reicht den Finanzämtern die Rechnung über die Sanierungsmaßnahme sowie eine sogenannte Fachunternehmen-Erklärung. Beides wird einfach der Einkommensteuererklärung beigelegt.
Wer die steuerliche Förderung nicht nutzen kann oder will, dem bieten sich Alternativen. Denn auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verbessert ab dem 24.1.2020 ihre Förderungen: Für die Sanierung alter Wohngebäude oder den Kauf von sanierten Wohnungserhöht die KfW ihren Kreditrahmen auf 120.000 Euro und ihren Tilgungszuschuss um 12,5% auf maximal 48.000 Euro pro Wohneinheit, abhängig vom Energiestandard und der Kredithöhe. Wer keinen Kredit der KfW in Anspruch nehmen möchte, für den erhöht die KfW den Investitionskostenzuschuss um 10%. So unterstützt sie die Sanierung von Wohnimmobilien durch energetische Einzelmaßnahmen mit maxialtbauten
10.000 Euro pro Maßnahme. Dazu gehören u.a. Dämmmaßnahmen vom Dach bis zum Keller, die Erneuerung von Heizungsund Lüftungsanlagen sowie Fenstern und Außentüren. Dies gilt für selbstgenutzte oder vermietete Wohngebäude oder Eigentumswohnungen, für die vor dem 1.1.2002 der Bauantrag erstellt oder die Bauanzeige erstattet wurde.
Wichtig: Voraussetzung für die Nutzung der KfW-Förderung ist die vorherige Einbindung eines Energieeffizienzexperten! (www.energie-effizienz-experten.de) Mehr zu den verbesserten Förderprogrammen der KfW auf www.kfw.de/inlandsfoerderung/EBS-2020/