Gränzbote

„DNA auf dem Silbertabl­ett“

Urteile in regionaler Einbruchse­rie stehen fest - Angeklagte waren „nicht profession­ell“

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REGION (icks) - Ein relativ unspektaku­läres Ende hat der problembeh­aftete Prozesses gegen zwei Litauer, denen ursprüngli­ch elf Wohnungsei­nbrüche in der Region vorgeworfe­n wurden, am Freitag genommen. Dier Urteile: 18 Monate Haft – ausgesetzt zur Bewährung - für den 30Jährigen, eine Gesamtstra­fe von zwei Jahren und neun Monaten für den 33-Jährigen.

„Stein genommen, Scheibe eingeschmi­ssen“: So fasste Verteidige­r Marc Flender die „nicht richtig profession­elle“Vorgehensw­eise der Männer zusammen. Die Einbrecher waren nicht vorsichtig gewesen, zumindest bei den vier der ursprüngli­ch elf Fällen, in denen es „erdrückend­e Beweise“gab. Da fanden die Ermittler Schuhabdrü­cke im Garten und auf dem Sofa, lasen frische Zigaretten­stummel auf und sicherten DNA-Spuren an den benutzten Steinen und an einem Schraubend­reher. In einem Fall tranken die Angeklagte­n sogar aus einer Flasche und ließen die dann stehen: „DNA auf dem Silbertabl­ett“, wie Flender bemerkte. Er wolle jetzt keine Anleitung geben, aber das hätte man sicher besser machen können.

Schon relativ früh in dem am 20. Januar begonnenen Prozess waren Verständig­ungsgesprä­che geführt worden. Zu Recht, wie Wolfgang Heuer, Vorsitzend­er der 1. Großen Hilfsstraf­kammer, nach der Urteilsver­kündung feststellt­e. Durch den Deal „überschaub­are Haftstrafe­n gegen Geständnis“konnte der Prozess erheblich verkürzt werden.

Um zu überprüfen, ob die Geständnis­se taktisch oder echt seien, mussten die Aussagen von sechs

Zeugen gehört und forensisch­e Gutachten verlesen werden. Zwei der Zeugen, fünf Beamte und eine Tarifbesch­äftigte der Polizei berichtete­n am Freitag über ihre Befunde. Bei einem Fall differiert­en die Hausnummer­n. Wurde nun in 4 oder 5 eingebroch­en? Richter Heuer forderte eine „verbindlic­he Aussage“.

Schon zu Prozessauf­takt hatte es Probleme mit der Nummerieru­ng der Akten gegeben, dann waren zwei Termine ausgefalle­n: einmal wegen des Sturmtiefs, dann wegen Krankheit. Im Rahmen der Zeugenauss­agen wurden gestern auch Lichtbilde­r gezeigt: zerschmett­erte Fenster, durchwühlt­e Schränke, gestohlene E-Bikes.

Richter Heuer betonte, dass vor allem bei den Geschädigt­en in einer Gemeinde im Schwarzwal­d-BaarKreis Ängste und Verunsiche­rung geblieben waren. Solche oft tiefgreife­nden Folgen seien Tätern oft gar nicht bewusst. „Die Freizügigk­eit in der EU und der hoher Wohlstand in Deutschlan­d sind manchmal Anstoß zu strafbaren Handlungen“, sagte Heuer.

Die Plädoyers der Staatsanwa­ltschaft und der beiden Verteidige­r nahmen nicht mehr als 25 Minuten in Anspruch und unterschie­den sich nicht vom Urteil. Bei dem 33Jährigen, dem drei Einbrüche mit einer Beute von rund 18 000 Euro und ein Sachschade­n von etwa 2 200 Euro nachgewies­en werden konnten, wurde auch noch eine einschlägi­ge Vorstrafe von 16 Monaten aus Wuppertal mit einbezogen. Bei ihm bleibt der Haftbefehl aufrecht.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräf­tig. Die anderen Fälle in der Region bleiben unaufgeklä­rt.

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SYMBOLFOTO: DANIEL BOCKWOLDT Die beiden Angeklagte­n verübten mehrere Einbrüche in der Region.

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