Viele IHK-Betriebe beantragen Zuschüsse
Formulare werden im Zwei-Schicht-System bearbeitet – Geld soll laufende Kosten decken
Firmen sollen mit dem Geld die laufenden Betriebskosten decken.
VILLINGEN-SCHWENNINGEN - Für Thomas Albiez ist es der Wettlauf gegen die Zeit. Gerade zum Ende des Monats wird es für viele Unternehmen in der Corona-Krise eng, die laufenden Kosten zu begleichen. Deshalb ermuntert der Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwarzwald-Baar-Heuberg die Unternehmen der Region, einen Antrag auf einen einmaligen Zuschuss zu stellen.
Das Antragsverfahren, das seit Mittwoch, 25. März, möglich ist, sei nicht geschlossen, sagt er. „Prüfen Sie, ob Sie antragsberechtigt sind. Das sind Steuergelder, die eingesetzt werden, um kleine Betriebe zu stützen“, meint Albiez. Für den IHKHauptgeschäftsführer sei dies ein Instrument, „das eine gute Medizin darstellt.“Denn: Die Soforthilfen werden ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt.
In den vergangenen fünf Tagen sind 5300 Anträge bei der IHK, die wie die Handwerkskammer die Forderungen entgegennimmt, prüft und an die Landesbank weitergibt, eingegangen. Das ist ein Viertel bei 21 247 Mitgliedsunternehmen im Haupterwerb. Gemessen an der Gesamtzahl der Anträge in Baden-Württemberg (153 710) und den anderen zwölf IHKRegionen sei die Beteiligung im Bereich Schwarzwald-Baar-Heuberg geringer. In den Bereichen Bereich Konstanz oder Weingarten, die ähnlich groß wären wie die hiesige IHK, hätten schon mehr als 6000 Anträge vorzuweisen. Das, so Albiez, liege beispielsweise daran, dass die Gastronomie am Bodensee ausgeprägter sei. Neben dem Gastgewerbe seien vor allem der Einzelhandel mit Textil, die personenbezogenen Dienstleistungen sowie das Reisegewerbe von der Corona-Krise betroffen.
Um die Unternehmen und die Wirtschaft zu stabilisieren, haben das Land und der Bund ein stattliches Hilfsprogramm von mehreren hundert Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Rund 50 Milliarden Euro sind für Kleinunternehmen und SoloSelbstständige, die , wie Albiez sagt, von der „Krise besonders schwer getroffen“seien, vorgesehen. Wolf-Dieter Bauer, Justiziar der IHK, erklärt, dass die Firmen mit diesem Geld, das nicht zurückgezahlt werden muss, ihre laufenden Betriebskosten zahlen können. Antragsberechtigte erhalten für drei Monate je nach Mitarbeiterzahl 9000 (bis zu fünf Beschäftigte), 15 000 (zehn) oder 30 000 Euro (50).
„Das ist die Obergrenze“, sagt Bauer. Sollte der finanzielle Engpass, der durch die Corona-Pandemie ausgelöst worden ist, niedriger ausfallen, dürfe auch nur ein geringer Zuschuss
beantragt werden. „Das Geld soll nicht den Verlust ausgleichen“, sagt der IHK-Justitiar. Er habe noch keine Rückmeldung erhalten, ob das Geld ausreiche. „Die Betriebe sind eher froh über die Geschwindigkeit, mit der die Anträge bearbeitet werden, und dass es überhaupt etwas gibt“, sagt Bauer. „Mehr Geld ist aber immer gut.“Albiez geht davon aus, dass der einmalige Zuschuss vielen Kleinunternehmen hilft, „zwei bis drei Monate zu überstehen“. Mit dem Geld würden sich Firmen Luft verschaffen, um die laufenden Ausgaben
tätigen zu können.
Deshalb hat die IHK auch alle Hebel in Bewegung gesetzt. Rund 40 Mitarbeiter, die Hälfte der Belegschaft, ist damit beschäftigt, in einem Zwei-Schicht-System die Anträge zu kontrollieren. Zwischen fünf und zehn Minuten wären dafür nötig, sagt Bauer. Das Problem sei, dass Anträge oft nicht komplett und Pflichtfelder, wie Bankverbindung, Steuernummer oder Unterschrift, nicht ausgefüllt seien. Zudem müsse man in einem Freifeld eine konkrete Zahl für die Höhe des Zuschusses nennen sowie diesen begründen.
Sollten Angaben fehlen, werde der Antrag nicht an die Landesbank weitergegeben. „Damit ist der Antrag nicht abgelehnt“, sagt Bauer. Dieser werde den Unternehmen zugesandt, damit diese nachbessern. „Schließlich ist nicht jedes Unternehmen damit vertraut, so ein Formular auszufüllen.“
Albiez wirbt darum, dass mehr Unternehmen einen Antrag stellen. „Das größte Problem ist die schwindende Liquidität. Diese Gefahr nimmt weiter zu und gefährdet die Existenz zahlreicher Betriebe. Das sollte nun alle Alarmleuchten angehen lassen.“
Kleinunternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler stellen die Anträge unter:
G» www.bw-soforthilfe.de