Kirchgänger geht gegen Gottesdienst-Verbot vor
MANNHEIM (lsw) - Ein Mitglied der evangelischen Kirche in Württemberg will nicht hinnehmen, dass wegen der Coronavirus-Pandemie Veranstaltungen in Kirchen untersagt wurden, und zieht deswegen vor Gericht. Sein Eilantrag sei am 21. März eingegangen, teilte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim am Dienstag mit. Der Kläger berufe sich auf die grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit. In einem zweiten Fall wehrt sich ein Fitnessstudio mit einem Eilantrag gegen die Schließung. Das Unternehmen halte das Infektionsschutzgesetz nicht für eine ausreichende Rechtsgrundlage für Betriebsstilllegungen. Das Recht auf Berufsausübungsfreiheit sei verletzt. Der Verwaltungsgerichtshof will in der ersten Aprilhälfte entscheiden.