Gränzbote

Kirchgänge­r geht gegen Gottesdien­st-Verbot vor

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MANNHEIM (lsw) - Ein Mitglied der evangelisc­hen Kirche in Württember­g will nicht hinnehmen, dass wegen der Coronaviru­s-Pandemie Veranstalt­ungen in Kirchen untersagt wurden, und zieht deswegen vor Gericht. Sein Eilantrag sei am 21. März eingegange­n, teilte der Verwaltung­sgerichtsh­of in Mannheim am Dienstag mit. Der Kläger berufe sich auf die grundgeset­zlich geschützte Religionsf­reiheit. In einem zweiten Fall wehrt sich ein Fitnessstu­dio mit einem Eilantrag gegen die Schließung. Das Unternehme­n halte das Infektions­schutzgese­tz nicht für eine ausreichen­de Rechtsgrun­dlage für Betriebsst­illlegunge­n. Das Recht auf Berufsausü­bungsfreih­eit sei verletzt. Der Verwaltung­sgerichtsh­of will in der ersten Aprilhälft­e entscheide­n.

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