Gränzbote

Die Bahn-Kulanzrege­ln in Corona-Zeiten

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BERLIN (dpa) - Wegen der CoronaPand­emie werden viele Menschen in den kommenden Wochen und auch über Ostern nicht zu ihren Familien fahren und auch anderweiti­g nicht mit dem Zug unterwegs sein. Die Deutsche Bahn zeigt sich in der Krise bei Ticketstor­nos aber kulant. Wer bis zum 13. März eine Fahrkarte für den Fernverkeh­r für Reisetage bis 30. April gekauft hat, kann diese flexibel bis 30. Juni nutzen, so die Bahn. Ausgenomme­n sind allerdings Gruppenfah­rkarten. Auch die Cityfunkti­on bei Sparpreise­n sei nicht von der Kulanzrege­l erfasst – solche Reisende brauchen also eine Fahrkarte für den öffentlich­en Nahverkehr, um zu ihrem Endziel zu kommen. Wer einen Flexpreis oder Flexpreis Business gebucht hat, kann sein Bahnticket ohnehin kostenlos stornieren. Außerdem ist es möglich, bis zum 13. März gekaufte Tickets für Zugfahrten bis 30. April in einen Gutschein im Wert der jeweiligen Fahrkarte umwandeln zu lassen – dieser ist dann auch für einen Zeitpunkt nach dem 30. Juni noch nutzbar. Das gelte auch für SuperSparp­reise, Sparpreise und Gruppenfah­rkarten. Die Bahn nimmt den Antrag für diese Gutschein-Erstattung­en bis 30. Juni entgegen.

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