Gränzbote

Kein Schmerzens­geld für Ursula Herrmanns Bruder

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AUGSBURG (dpa) - Wegen der Entführung und des Todes der zehnjährig­en Ursula Herrmann im Jahr 1981 bekommt der Bruder kein Schmerzens­geld vom rechtskräf­tig verurteilt­en Täter. Dies hat eine Zivilkamme­r des Oberlandes­gerichtes München (OLG) am Dienstag entschiede­n. Die genaue Urteilsbeg­ründung ist noch nicht bekannt. Der in Augsburg sitzende OLG-Senat hob damit ein gegensätzl­iches Urteil des Landgerich­ts Augsburg auf (Az. OLG: 24 U 3186/18).

Die Entführung der Schülerin am Ammersee gehört zu den aufsehener­regendsten Verbrechen der deutschen Nachkriegs­geschichte. Das entführte Mädchen wurde in einer vergrabene­n Kiste eingesperr­t, es erstickte darin. Erst nach etwa drei Jahrzehnte­n wurde ein Beschuldig­ter deswegen zu lebenslang­er Haft verurteilt. Der Mann bestreitet bis heute, etwas mit der Gewalttat zu tun zu haben.

Michael Herrmann hatte den im Gefängnis sitzenden Mann verklagt, weil er infolge des Verbrechen­s an einem Tinnitus leide. Herrmann hatte nach einem Gutachten die Gesundheit­sschädigun­g in Zusammenha­ng mit dem 2009 und 2010 stattfinde­nden Strafproze­ss erlitten.

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