Kein Schmerzensgeld für Ursula Herrmanns Bruder
AUGSBURG (dpa) - Wegen der Entführung und des Todes der zehnjährigen Ursula Herrmann im Jahr 1981 bekommt der Bruder kein Schmerzensgeld vom rechtskräftig verurteilten Täter. Dies hat eine Zivilkammer des Oberlandesgerichtes München (OLG) am Dienstag entschieden. Die genaue Urteilsbegründung ist noch nicht bekannt. Der in Augsburg sitzende OLG-Senat hob damit ein gegensätzliches Urteil des Landgerichts Augsburg auf (Az. OLG: 24 U 3186/18).
Die Entführung der Schülerin am Ammersee gehört zu den aufsehenerregendsten Verbrechen der deutschen Nachkriegsgeschichte. Das entführte Mädchen wurde in einer vergrabenen Kiste eingesperrt, es erstickte darin. Erst nach etwa drei Jahrzehnten wurde ein Beschuldigter deswegen zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Mann bestreitet bis heute, etwas mit der Gewalttat zu tun zu haben.
Michael Herrmann hatte den im Gefängnis sitzenden Mann verklagt, weil er infolge des Verbrechens an einem Tinnitus leide. Herrmann hatte nach einem Gutachten die Gesundheitsschädigung in Zusammenhang mit dem 2009 und 2010 stattfindenden Strafprozess erlitten.