Folgerezept ohne Vorlage der Gesundheitskarte möglich
BONN/DÜSSELDORF (dpa) - Ab dem 1. April können gesetzlich Versicherte dringend benötigte Bescheinigungen von ihrem Arzt vorübergehend auch ohne Vorlage der Gesundheitskarte bekommen. Praxen dürfen ihren Patienten demnach bis zum 30. Juni dringend benötigte Folgerezepte, Folgeverordnungen und Überweisungen per Post zusenden, wenn der Kontakt zum Patienten nur per Video oder Telefon möglich ist. Konkret bekommen Patienten Folgerezepte für Arzneimittel, für die Krankenbeförderung und Heilmittel wie etwa Krankengymnastik sowie die häusliche Krankenpflege – und Überweisungen zu anderen Ärzten.