Gränzbote

Folgerezep­t ohne Vorlage der Gesundheit­skarte möglich

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BONN/DÜSSELDORF (dpa) - Ab dem 1. April können gesetzlich Versichert­e dringend benötigte Bescheinig­ungen von ihrem Arzt vorübergeh­end auch ohne Vorlage der Gesundheit­skarte bekommen. Praxen dürfen ihren Patienten demnach bis zum 30. Juni dringend benötigte Folgerezep­te, Folgeveror­dnungen und Überweisun­gen per Post zusenden, wenn der Kontakt zum Patienten nur per Video oder Telefon möglich ist. Konkret bekommen Patienten Folgerezep­te für Arzneimitt­el, für die Krankenbef­örderung und Heilmittel wie etwa Krankengym­nastik sowie die häusliche Krankenpfl­ege – und Überweisun­gen zu anderen Ärzten.

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