Kurz berichtet
ergaben sich acht ordnungswidrige Verhaltensweisen und 23 strafbare Verstöße im Zusammenhang mit der Corona-Verordnung und § 75 des Infektionsschutzgesetzes. Betroffen waren vorwiegend größere Tankstellen oder Autobahnraststätten, aber auch Fahrzeuge, in welchen sich nicht miteinander verwandte Personen zu dritt oder in größerer Zahl aufhielten und damit durch die Städte fuhren. Dagegen hätten sich mehrere am sonnigen Samstagnachmittag angezeigte angebliche „Corona-Partys“als Fehlmeldungen herausgestellt.