Elektronische Patientenakte soll 2021 kommen
BERLIN (dpa) - Trotz der Corona-Krise soll die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorankommen. Für das zentrale Vorhaben von Minister Jens Spahn (CDU) läuft ein Countdown: Ab 1. Januar 2021 soll für Versicherte eine elektronische Patientenakte (ePA) als freiwilliges Angebot starten – so steht es im Gesetz. Das Kabinett brachte am Mittwoch Regelungen zu Funktionen und zum Datenschutz auf den Weg.
Spahn sagte mit Blick auf die Corona-Krise:
„Wir erleben gerade, wie digitale Angebote helfen,
Patienten besser zu versorgen.“Das Gesetz solle dafür sorgen, dass solche Angebote schnell im Alltag ankommen.
Festschreiben soll das Gesetz einen Anspruch für Patienten, dass EAkten auch mit Inhalten gefüllt werden – und schrittweise mit mehr und mehr Funktionen. So sollen neben Befunden, Arztbriefen und Röntgenbildern ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das ZahnBonusheft gespeichert werden können. In Kraft treten soll das Gesetz voraussichtlich im Herbst, der Bundesrat muss nicht zustimmen.
Beim Datenschutz gilt: Die Versicherten entscheiden, was in ihrer EAkte gespeichert wird und was sie wieder löschen wollen. Und sie bestimmen, wer auf Daten zugreifen darf – allerdings trotz Kritik von Datenschützern noch nicht sofort zum Start in einer verfeinerten Variante. Erst ab 2022 ist die Möglichkeit vorgesehen, auch für jedes Dokument und jeden Befund einzeln festzulegen, welcher Arzt es sehen kann.