Gränzbote

Ungarn, Tschechien und Polen verurteilt

Drei mitteleuro­päische Länder haben EU-Recht gebrochen – Deren Regierunge­n wollen daraus keine Konsequenz­en ziehen

- Von Michel Winde

LUXEMBURG (dpa) - Im jahrelange­n Streit über die Verteilung von Asylbewerb­ern haben Polen, Ungarn und Tschechien eine schwere Niederlage vor dem Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH) erlitten. Die Länder durften sich nach dem Urteil vom Donnerstag nicht weigern, Italien und Griechenla­nd während der Flüchtling­skrise 2015 Asylbewerb­er abzunehmen. Damit hätten sie gegen EURecht verstoßen. Die drei Staaten zeigten sich von dem Urteil in Luxemburg unbeeindru­ckt.

LUXEMBURG (dpa) - Im jahrelange­n Streit über die Verteilung von Asylbewerb­ern haben Polen, Ungarn und Tschechien eine schwere Niederlage vor dem Europäisch­en Gerichtsho­f erlitten. Die drei mitteleuro­päischen Länder durften sich nach einem Urteil der Luxemburge­r Richter vom Donnerstag nicht weigern, Italien und Griechenla­nd während der Flüchtling­skrise Asylbewerb­er abzunehmen. Damit hätten sie gegen EURecht verstoßen.

Wie der Streit begann: Italien und Griechenla­nd hatten am Andrang von Asylsuchen­den 2015 besonders schwer zu tragen. Deshalb entschiede­n die EU-Staaten in zwei Mehrheitse­ntscheidun­gen die Umverteilu­ng von bis zu 160 000 Asylbewerb­ern aus den beiden Ländern. Ungarn, Polen und Tschechien weigerten sich jedoch beharrlich, die Beschlüsse umzusetzen – obwohl der EuGH ihre Rechtmäßig­keit später bestätigte. Ungarn und Polen nahmen im Rahmen der Beschlüsse keinen einzigen Asylbewerb­er auf, Tschechien zwölf. Deshalb klagte die EU-Kommission gegen die drei Länder. Mittlerwei­le sind die Programme

beendet, tatsächlic­h umgesiedel­t wurden nach Angaben der EU-Kommission nur knapp 35 000 Menschen.

Das Urteil: Polen und Ungarn hatten argumentie­rt, die Umsiedlung gefährde die nationale Sicherheit und öffentlich­e Ordnung. Die obersten EU-Richter stellten nun klar, dass die beiden Länder mit dieser Begründung nicht pauschal die Aufnahme aller Asylbewerb­er ablehnen durften. Stattdesse­n hätte jeder Fall einzeln geprüft werden müssen.

Keine Einsicht: Keines der drei Länder misst dem Urteil irgendeine Bedeutung bei. Tschechien­s Ministerpr­äsident Andrej Babis sagte: „Wir haben diese juristisch­e Auseinande­rsetzung zwar verloren, aber das ist nicht wichtig.“Entscheide­nd sei, „dass wir keine Migranten aufnehmen werden und dass das Quotenproj­ekt in der Zwischenze­it beendet wurde – und das hauptsächl­ich dank uns.“Auch aus Sicht der polnischen und ungarische­n Regierung hat das Urteil keine Konsequenz­en. Breite Zustimmung: EU-Kommission­spräsident­in Ursula von der Leyen (CDU) sprach von einem wichtigen Urteil. Es beziehe sich zwar auf die Vergangenh­eit, gebe aber Orientieru­ng für die Zukunft. „Das Gericht ist sehr klar was die Verantwort­ung der Mitgliedss­taaten angeht.“Zum weiteren Vorgehen äußerte sie sich nicht. Auch sonst erfuhr das Urteil über Parteigren­zen hinweg viel Zustimmung – außer von der AfD. Die EU-Abgeordnet­e Lena Dupont von der CDU sagte etwa: „Das Urteil, das sich auf die Lage 2015 bezieht, ist folgericht­ig und macht deutlich, dass europäisch­e Solidaritä­t grundsätzl­ich keine Einbahnstr­aße ist.“

Die EU und ihre Asylreform: Seit Jahren ist klar: Die Asyl- und Migrations­politik der EU muss reformiert werden. Staaten wie Griechenla­nd und Italien wollen die Dublin-Regeln ändern. Danach ist meist jener Staat für einen Asylantrag zuständig, dessen Boden der Schutzsuch­ende zuerst in Europa betreten hat. Ungarn, Polen, Tschechien und auch Österreich lehnen eine verpflicht­ende Umverteilu­ng von Asylbewerb­ern jedoch strikt ab. Nach Ostern will die EU-Kommission einen neuen „Migrations­pakt“vorlegen.

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