Land ändert Bestimmungen bei Trauerfeiern
STUTTGART (epd) - Das Land Baden-Württemberg hat seine Infektionsschutzbestimmungen für Bestattungen in der Corona-Krise geändert. Bei Trauerfeiern unter freiem Himmel gilt nun eine Obergrenze von fünf statt bislang zehn Teilnehmern, doch kann dieser Kreis erweitert werden, teilte das Kultusministerium am Donnerstag in Stuttgart mit. Auf jeden Fall dabei sein dürfen Verwandte in gerader Linie, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder. Auch Menschen, die in häuslicher Gemeinschaft mit den Verwandten leben, dürfen zum Begräbnis kommen, ebenso deren Partner. Bei Trauungen oder Taufen sind weiterhin nicht mehr als fünf Teilnehmer erlaubt.