Gränzbote

Land ändert Bestimmung­en bei Trauerfeie­rn

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STUTTGART (epd) - Das Land Baden-Württember­g hat seine Infektions­schutzbest­immungen für Bestattung­en in der Corona-Krise geändert. Bei Trauerfeie­rn unter freiem Himmel gilt nun eine Obergrenze von fünf statt bislang zehn Teilnehmer­n, doch kann dieser Kreis erweitert werden, teilte das Kultusmini­sterium am Donnerstag in Stuttgart mit. Auf jeden Fall dabei sein dürfen Verwandte in gerader Linie, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinde­r. Auch Menschen, die in häuslicher Gemeinscha­ft mit den Verwandten leben, dürfen zum Begräbnis kommen, ebenso deren Partner. Bei Trauungen oder Taufen sind weiterhin nicht mehr als fünf Teilnehmer erlaubt.

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