Gränzbote

Amazon haftet nicht für Händler-Markenvers­töße

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LUXEMBURG (dpa) - Der Europäisch­e Gerichtsho­f hat die Verantwort­ung von Online-Plattforme­n wie Amazon bei Markenrech­tsverletzu­ngen durch Händler deutlich eingeschrä­nkt. Wenn eine Plattform für einen Dritten unwissentl­ich Ware lagert, die gegen Markenrech­te verstößt, begeht sie keine Verletzung, solange sie die Artikel nicht selbst anbietet oder in den Verkehr bringt, entschiede­n die Richter am Donnerstag.

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