Ist das Grillen im eigenen Garten eigentlich erlaubt?
Fragen der Bürger wegen der Corona-Kontaktsperre häufen sich bei den Ämtern
TUTTLINGEN - Die Türen am Tuttlinger Rathaus sind verschlossen, ebenso am Landratsamt. Wem die Müllsäcke ausgehen oder wer einen neuen Personalausweis braucht, ist in diesen Tagen trotzdem nicht aufgeschmissen. Man kann zwar nicht mehr einfach hereinspazieren. Die Behörden müssen aber im Dienst bleiben, schließlich gehören sie zur kritischen Infrastruktur. Ihre Telefone laufen derzeit heiß. „Mit Beginn der Kontaktsperren und der Verfügungen für Geschäfte und Gastronomie sind allein im Bürgerbüro um die Hundert Anrufe täglich eingegangen“, sagt Stadtsprecher Arno Specht.
Nicht mitgezählt seien die Telefonate, die dezentral über das ganze Rathaus verteilt eingegangen seien schließlich haben viele Gewerbetreibende ihren direkten Ansprechpartner im Amt. Mittlerweile habe sich das etwas eingependelt, allerdings erreichen das Bürgerbüro nach wie vor zwischen 30 bis 40 Anfragen pro Tag. Specht: „Im Vergleich zu normalen Zeiten ist das ein stark erhöhter Beratungsbedarf.“Auffallend sei, dass auch viele Fragen über die Social-media-Kanäle der Verwaltung eingegangen sind.
Die Verwaltung versucht, alle Antworten so gut es geht zu geben. „Das ist leider manchmal schwierig“, sagt Specht – denn teilweise seien Regeln und Verordnungen nach zwei Tagen hinfällig. Zudem werden Bestimmungen je nach Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Das sei recht verwirrend. „Die Menschen rufen dann bei uns an und fragen, ob sie sich mit einem Buch allein auf eine Bank im Freien setzen dürfen“, erzählt Specht. Das dürfen sie zwar in Tuttlingen, aber beispielsweise nicht in Berlin. Wenn in den Tagesthemen solche Beispiele aus anderen Bundesländern gezeigt werden, könne man sicher sein, dass es dazu am nächsten Tag Anrufe bei der Stadt gibt.
Eine Übersicht der häufig gestellten Fragen :
Anmeldungen: In dringenden Fällen der Anmeldung (wenn es zum Beispiel zusätzlich um Arbeitserlaubnisse oder Leistungen geht), müssen die Bürger vorab postalisch oder digital die notwendigen Papiere im Bürgerbüro einreichen. Das Bürgerbüro setzt sich direkt mit den anderen beteiligten Institutionen in Kontakt. In allen anderen Fällen kann die amtliche Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.
Ausweis oder Reisepass beantragen: Momentan wird nur in dringenden Fällen ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt, zum Beispiel für Obdachlose, wenn glaubhaft versichert wird, dass eine Reise bevorsteht oder wenn ein Notartermin ansteht, für den ein gültiges Dokument benötigt wird. Das Bürgerbüro erhält die Unterlagen postalisch (Briefkasten Rathaus). Der vorläufige Ausweis wird vom KOD zugestellt.
Auto an- oder ummelden: Wer sein Auto an- oder ummelden möchte, kann online einen Termin vereinbaren, um persönlich bei der Zulassungsstelle vorbeizuschauen. Allein die Abmeldung lässt sich komplett online abwickeln.
Aufenthalt im Freien: Mehr als zwei Menschen dürfen nicht gemeinsam unterwegs sein, Ausnahmen bilden Angehörige des eigenen Haushalts.
Einkaufen: Beim Anstehen, zum Beispiel vor Geschäften, ist der Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. In kleineren Geschäften, wie Bäckereien und Metzgereien, dürfen in der Regel maximal drei Kunden gleichzeitig drin sein, wenn der Verkaufsraum ausreichend groß ist.
Fundamt: Wer etwas verloren hat und hofft, dass es im Fundamt abgegeben wurde, setzt sich mit dem Bürgerbüro telefonisch in Kontakt. Ist der Gegenstand vorhanden, erfolgt eine Terminvereinbarung, an dem wichtige Fundstücke, zum Beispiel Schlüssel oder Portmonaie, aus dem Fenster des Bürgerbüros nach draußen gegeben werden.
Gelbe Säcke: Das Landratsamt gibt weiterhin gelbe Müllsäcke aus. Diese sind beim Landratsamt (Bahnhofstraße 100), im Eingangsfoyer sowie in der Nebenstelle (Bahnhofstraße 2, KSK-Gebäude am Marktplatz, 1. Obergeschoss) erhältlich. Die Tuttlinger Stadtverwaltung und die Ortsteilverwaltungen geben momentan keine Gelben Säcke aus.
Grillen: „Ist im privaten Garten erlaubt, wenn maximal fünf Personen zusammen sind“, so der Stadtsprecher. Zählt der eigene Haushalt mehr als fünf Personen, sei das auch erlaubt. Nicht zulässig sind dann aber weitere Personen oder größere Verwandtschaftstreffen – hier gilt die Obergrenze von fünf.
Grünschnitt: Bis auf Weiteres sind auch Grünschnittanlagen nicht geöffnet. Werner Damaschke, Leiter des Amts für Abfallwirtschaft im Landratsamt, erklärt, wer davon profitiert: „Bienen brauchen Rückzugsmöglichkeiten und Nahrungsquellen. Kleine Ecken im Garten, wo nicht gemäht und Sträucher nicht geschnitten werden, können hier eine große Wirkung haben.“Diese Chance könne man nutzen, um der Natur wieder etwas mehr Raum zu geben.
Neugeborenes anmelden: Geburten werden automatisch vom Klinikum beim Standesamt angemeldet – die Stadtverwaltung schickt den Eltern die Geburtsurkunde auf dem Postweg zu.
Sperrmüll, größere Müllteile, Styropor oder Elektrogeräte: Auch wenn die Wertstoffhöfe geschlossen sind, wird Müll abgeholt. Der kann frühestens am Vorabend der Abholung auf die Straße gestellt werden, so das Ordnungsamt der Stadt.
Todesfall beurkunden: Diese werden vom Bestatter an die Verwaltung gemeldet, die standesamtliche Bestätigung des Todesfalls wird den Angehörigen per Post zugesendet.
Ummeldungen: Innerhalb von Tuttlingen können Ummeldungen digital und per Post erledigt und ins Meldesystem eingepflegt werden.
Umzug: Bei Umzügen wird generell empfohlen, rechtzeitig das Ordnungsamt telefonisch oder per Mail zu kontaktieren und sich beraten zu lassen.
Übernachten: „Darf meine Tochter bei ihrem Freund übernachten?“Diese Frage hat eine Leserin an die Redaktion herangetragen. Antwort des Stadtsprechers: Wenn die maximal erlaubte Personenzahl von fünf Menschen in der fremden Wohnung nicht überschritten wird – und natürlich nur, wenn die Familienangehörigen des Freundes einverstanden sind. Ansonsten gelte wie überall: „Wir bleiben zu Hause!“
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