Soforthilfeprogramm für Künstler
Der Landtag von Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm Corona beschlossen, das sich an selbständige sowie Klein- und Kleinstunternehmen auch der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie an Angehörige der Freien (auch künstlerisch-publizistischen) Berufe in Baden-Württemberg richtet.
Um deren wirtschaftliche Existenz zu sichern und Liquiditätsengpässe zu kompensieren, kann ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für drei Monate gewährt werden.
Eine Antragstellung ist seit dem 25. März möglich. Am 29. März 2020 wurden erste Anpassungen vorgenommen: Erleichterungen gibt es dahingehend, dass die Corona-Soforthilfe des Landes ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt wird. (pm)