Gränzbote

Soforthilf­eprogramm für Künstler

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Der Landtag von Baden-Württember­g hat ein Soforthilf­eprogramm Corona beschlosse­n, das sich an selbständi­ge sowie Klein- und Kleinstunt­ernehmen auch der Kultur- und Kreativwir­tschaft sowie an Angehörige der Freien (auch künstleris­ch-publizisti­schen) Berufe in Baden-Württember­g richtet.

Um deren wirtschaft­liche Existenz zu sichern und Liquidität­sengpässe zu kompensier­en, kann ein einmaliger, nicht rückzahlba­rer Zuschuss für drei Monate gewährt werden.

Eine Antragstel­lung ist seit dem 25. März möglich. Am 29. März 2020 wurden erste Anpassunge­n vorgenomme­n: Erleichter­ungen gibt es dahingehen­d, dass die Corona-Soforthilf­e des Landes ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt wird. (pm)

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