Gränzbote

Artenschut­z-Gesetz wird länger debattiert

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STUTTGART (tja) - Landwirte und Naturschüt­zer in Baden-Württember­g haben drei Wochen länger Zeit als ursprüngli­ch geplant, sich zu dem neuen Artenschut­z-Gesetz der Landesregi­erung zu äußern. Die

Frist für Anregungen und Kritik soll bis zum 28. April verlängert werden. „Uns liegt sehr daran, dass alle Verbände sich in einem geordneten Verfahren beteiligen können. Wenn die Verbände und ihre Mitglieder deshalb mit Blick auf das aktuelle Corona-Geschehen dafür mehr Zeit benötigen, sollen sie diese auch bekommen“, teilten Agrarminis­ter Peter Hauk (CDU) und Umweltmini­ster Franz Unterstell­er (Grüne) am Freitag mit. Nabu-Landeschef Johannes Enssle äußerte Verständni­s, forderte jedoch: „Es ist unsere Erwartung, dass das Gesetz noch vor der Sommerpaus­e verabschie­det wird.“

Das Biodiversi­tätsgesetz ist eine Reaktion auf das Volksbegeh­ren „Rettet die Bienen“. Dieses forderte von Landwirten vor allem eine Reduktion von Pflanzensc­hutzmittel­n.

Sehr viele Bauern sahen ihre Existenzen in Gefahr. Empfindlic­he Kulturen wie Obst, Hopfen und Wein seien mit weniger Pestiziden nicht anzubauen, so ihr Argument.

Daraufhin einigten sich Regierung, Landwirte und Naturschüt­zer im Dezember auf Eckpunkte für ein neues Gesetz. Es entschärft die Forderunge­n des Volksbegeh­rens. Außerdem sieht es rund 60 Millionen Euro vor, um Landwirte zu unterstütz­en.

Die Regierung verkürzte die normale Anhörungsf­rist zu dem Gesetzesen­twurf von sechs auf drei Wochen, schließlic­h seien alle Punkte bereits breit diskutiert worden. Bauernverb­ände kritisiert­en das. Durch die Corona-Krise sei die Verbandsar­beit stark eingeschrä­nkt, öffentlich­e Diskussion­sveranstal­tungen nicht möglich. „Ich bin dankbar, dass Minister Hauk auf das Drängen von CDU-Fachpoliti­kern und der Bauern reagiert hat. Er hat die Kritik mit in die Verhandlun­gen mit den Grünen genommen“, so Klaus Burger, CDU-Agrarexper­te.

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FOTO: PR Klaus Burger

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