Artenschutz-Gesetz wird länger debattiert
STUTTGART (tja) - Landwirte und Naturschützer in Baden-Württemberg haben drei Wochen länger Zeit als ursprünglich geplant, sich zu dem neuen Artenschutz-Gesetz der Landesregierung zu äußern. Die
Frist für Anregungen und Kritik soll bis zum 28. April verlängert werden. „Uns liegt sehr daran, dass alle Verbände sich in einem geordneten Verfahren beteiligen können. Wenn die Verbände und ihre Mitglieder deshalb mit Blick auf das aktuelle Corona-Geschehen dafür mehr Zeit benötigen, sollen sie diese auch bekommen“, teilten Agrarminister Peter Hauk (CDU) und Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) am Freitag mit. Nabu-Landeschef Johannes Enssle äußerte Verständnis, forderte jedoch: „Es ist unsere Erwartung, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet wird.“
Das Biodiversitätsgesetz ist eine Reaktion auf das Volksbegehren „Rettet die Bienen“. Dieses forderte von Landwirten vor allem eine Reduktion von Pflanzenschutzmitteln.
Sehr viele Bauern sahen ihre Existenzen in Gefahr. Empfindliche Kulturen wie Obst, Hopfen und Wein seien mit weniger Pestiziden nicht anzubauen, so ihr Argument.
Daraufhin einigten sich Regierung, Landwirte und Naturschützer im Dezember auf Eckpunkte für ein neues Gesetz. Es entschärft die Forderungen des Volksbegehrens. Außerdem sieht es rund 60 Millionen Euro vor, um Landwirte zu unterstützen.
Die Regierung verkürzte die normale Anhörungsfrist zu dem Gesetzesentwurf von sechs auf drei Wochen, schließlich seien alle Punkte bereits breit diskutiert worden. Bauernverbände kritisierten das. Durch die Corona-Krise sei die Verbandsarbeit stark eingeschränkt, öffentliche Diskussionsveranstaltungen nicht möglich. „Ich bin dankbar, dass Minister Hauk auf das Drängen von CDU-Fachpolitikern und der Bauern reagiert hat. Er hat die Kritik mit in die Verhandlungen mit den Grünen genommen“, so Klaus Burger, CDU-Agrarexperte.