Geschäfte an Karfreitag und Ostersonntag geschlossen
STUTTGART (lsw) - Nach heftiger Kritik von Kirchen und Gewerkschaften hat die Landesregierung die Erlaubnis zur Öffnung von Supermärkten am Karfreitag und Ostersonntag zurückgenommen. An beiden Tagen müssen die Geschäfte geschlossen bleiben, wie das Wirtschaftsministerium am Freitag mitteilte. Die Corona-Verordnung des Landes werde entsprechend geändert. Wegen der Pandemie hatte die Landesregierung die Öffnung von lebensnotwendigen Geschäften auch an Sonn- und Feiertagen von 12 bis 18 Uhr erlaubt. Vor allem die großen christlichen Kirchen hatten dagegen scharf protestiert und eine Rücknahme der Entscheidung gefordert. Der Karfreitag ist ein rechtlich besonders geschützter „stiller Feiertag“. „Es ist unvorstellbar, dass die Menschen an diesem Tag einkaufen gehen, aber nicht in den Gottesdienst dürfen“, betonten die evangelischen Landesbischöfe Jochen Cornelius-Bundschuh (Baden) und Frank Otfried July (Württemberg). Die katholische Kirche schloss sich der Kritik an.