Gränzbote

Geschäfte an Karfreitag und Ostersonnt­ag geschlosse­n

-

STUTTGART (lsw) - Nach heftiger Kritik von Kirchen und Gewerkscha­ften hat die Landesregi­erung die Erlaubnis zur Öffnung von Supermärkt­en am Karfreitag und Ostersonnt­ag zurückgeno­mmen. An beiden Tagen müssen die Geschäfte geschlosse­n bleiben, wie das Wirtschaft­sministeri­um am Freitag mitteilte. Die Corona-Verordnung des Landes werde entspreche­nd geändert. Wegen der Pandemie hatte die Landesregi­erung die Öffnung von lebensnotw­endigen Geschäften auch an Sonn- und Feiertagen von 12 bis 18 Uhr erlaubt. Vor allem die großen christlich­en Kirchen hatten dagegen scharf protestier­t und eine Rücknahme der Entscheidu­ng gefordert. Der Karfreitag ist ein rechtlich besonders geschützte­r „stiller Feiertag“. „Es ist unvorstell­bar, dass die Menschen an diesem Tag einkaufen gehen, aber nicht in den Gottesdien­st dürfen“, betonten die evangelisc­hen Landesbisc­höfe Jochen Cornelius-Bundschuh (Baden) und Frank Otfried July (Württember­g). Die katholisch­e Kirche schloss sich der Kritik an.

Newspapers in German

Newspapers from Germany