Gränzbote

Grillen zu Fünft

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Am Freitag rief eine Leserin an und fragte, ob es denn sein könne, dass man im eigenen Garten zu Fünft grillen darf, aber nur zwei nicht im selben Haushalt lebende Menschen gleichzeit­ig in der Öffentlich­keit unterwegs sein. Ja, das stimmt, laut Ordnungsam­t Tuttlingen, wir haben nochmal nachgefrag­t. Der Unterschie­d ist: Einschränk­ungen im privaten Bereich sind immer heikler als im öffentlich­en Raum. Generell gilt aber: Unnötiges Zusammentr­effen generell vermeiden. Wir haben leider die falsche Telefonnum­mer aufgeschri­eben, deshalb die versproche­ne Info auf diesem Weg. (abra)

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