Grillen zu Fünft
Am Freitag rief eine Leserin an und fragte, ob es denn sein könne, dass man im eigenen Garten zu Fünft grillen darf, aber nur zwei nicht im selben Haushalt lebende Menschen gleichzeitig in der Öffentlichkeit unterwegs sein. Ja, das stimmt, laut Ordnungsamt Tuttlingen, wir haben nochmal nachgefragt. Der Unterschied ist: Einschränkungen im privaten Bereich sind immer heikler als im öffentlichen Raum. Generell gilt aber: Unnötiges Zusammentreffen generell vermeiden. Wir haben leider die falsche Telefonnummer aufgeschrieben, deshalb die versprochene Info auf diesem Weg. (abra)