Kein Anspruch auf höhenverstellbaren Schreibtisch
Ein Tisch, der sich zum Stehpult hochfahren lässt und wieder zurück – das wünschen sich viele Arbeitnehmer. „Auf so einen technischen Super-Schreibtisch hat man in der Regel keinen Anspruch“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Arbeitsschutzund Ergonomie-Vorschriften würden zwar vorschreiben, dass Arbeitnehmer Anspruch auf einen der Körpergröße anpassbaren Arbeitsplatz haben. „In der Regel ist dann aber nur der Schreibtischstuhl höhenverstellbar“, so Meyer. „Wenn Mitarbeiter hingegen ein nachgewiesenes Leiden haben, dann kann die Anschaffung eines höhenverstellbaren Schreibtisches als Teilhabe am Arbeitsleben durch die finanzielle Leistungen der Deutschen Rentenversicherung unterstützt werden“, erklärt der Fachanwalt weiter. (dpa)