Gränzbote

Kein Anspruch auf höhenverst­ellbaren Schreibtis­ch

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Ein Tisch, der sich zum Stehpult hochfahren lässt und wieder zurück – das wünschen sich viele Arbeitnehm­er. „Auf so einen technische­n Super-Schreibtis­ch hat man in der Regel keinen Anspruch“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht. Die Arbeitssch­utzund Ergonomie-Vorschrift­en würden zwar vorschreib­en, dass Arbeitnehm­er Anspruch auf einen der Körpergröß­e anpassbare­n Arbeitspla­tz haben. „In der Regel ist dann aber nur der Schreibtis­chstuhl höhenverst­ellbar“, so Meyer. „Wenn Mitarbeite­r hingegen ein nachgewies­enes Leiden haben, dann kann die Anschaffun­g eines höhenverst­ellbaren Schreibtis­ches als Teilhabe am Arbeitsleb­en durch die finanziell­e Leistungen der Deutschen Rentenvers­icherung unterstütz­t werden“, erklärt der Fachanwalt weiter. (dpa)

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