Wochenmarkt: Aus Maskenpflicht wird Empfehlung
TUTTLINGEN (pm) - Aus der Maskenpflicht auf dem Tuttlinger Wochenmarkt wird ab Montag, 15. Juni, eine Empfehlung. Das erklärt die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung. In öffentlichen Gebäuden, in Geschäften und dem Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) bleibt die Vorschrift bestehen.
Als das Land Baden-Württemberg im April die Öffnung des Einzelhandels mit dem verpflichtenden Tragen einer Mund-Nasen-Maske verknüpfte, waren in dieser Regelung die Wochenmärkte nicht erwähnt. Tuttlingen reagierte darauf – wie viele andere Städte auch – mit einer eigenen Allgemeinverfügung, die auch für den Wochenmarkt das Tragen von Masken anordnete. Vorgeschrieben wurde zudem, dass in öffentlichen Gebäuden Maskenpflicht herrscht.
„Mittlerweile gibt es kaum noch Städte, in denen auf Märkten unter freiem Himmel das Tragen von Masken vorgeschrieben ist“, sagt Tuttlingens Oberbürgermeister Michael Beck. „Aus diesem Grund verlängern wir diese Vorschrift nicht.“Wenn die befristete Allgemeinverfügung am 15. Juni ausläuft, ist das Maskentragen auf dem Wochenmarkt nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben. Stattdessen gilt dann eine Empfehlung.
Anders ist es in öffentlichen Gebäuden. Dort gilt die Maskenpflicht weiter: „Es stellt sich immer mehr heraus, dass das Infektionsrisiko in geschlossenen Räumen deutlich größer als im Freien ist“, sagt Beck, „daher halten wir im Interesse aller Rathausbesucher an der Maskenpflicht fest.“
Weiter vorgeschrieben sind Masken in Geschäften und im ÖPNV. Diese Regeln sind Teil der geltenden Landesverordnung, die auch in Tuttlingen ohne Einschränkungen gilt.