Gränzbote

„Es ist zu hoffen, dass der Fall Amthor etwas bewegt“

Forderunge­n nach einem Lobbyregis­ter werden lauter – Für Transparen­cy Deutschlan­d ist das längst überfällig

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RAVENSBURG - Befangenhe­itsvorwürf­e im Amri-Untersuchu­ngsausschu­ss und Rücktrittf­orderungen: Der Druck auf den unter Lobbyismus­verdacht stehenden CDU-Abgeordnet­en Philipp Amthor wächst. Auch Forderunge­n nach politische­n Konsequenz­en – zum Beispiel nach der Einführung eines Lobbyregis­ters – werden wieder lauter. Das fordert auch die Antikorrup­tions-Organisati­on Transparen­cy Deutschlan­d. Sebastian Heilemann hat mit Wolfgang Jäckle, Leiter der Arbeitsgru­ppe Politik bei Transparen­cy, über den Fall Amthor gesprochen.

Herr Jäckle, gibt es in der deutschen Politik ein Problem mit Korruption?

Es ist sicher auch nicht alles in Ordnung in Deutschlan­d. Im Vergleich mit anderen Staaten, halte ich das Problem hierzuland­e aber für nicht besonders groß. Man weiß schlichtwe­g nicht, wie viele Abgeordnet­e es gibt, die es genauso wie Philipp Amthor machen. Und diesen Fall muss man tatsächlic­h in die Nähe von Korruption rücken. Mittlerwei­le ist auch bei der Generalsta­atsanwalts­chaft eine Strafanzei­ge wegen Mandatsträ­gerbestech­ung eingegange­n. Die Fakten sind noch nicht genügend geklärt. Aber es könnte sein, dass die Staatsanwa­ltschaft einen hinreichen­den Anfangsver­dacht feststelle­n wird.

Dabei hat Philipp Amthor laut eigenen Angaben alle notwendige­n Angaben über seine Nebentätig­keiten gemacht.

Da gibt es mehrere Ebenen. Einerseits geht es um Verstöße gegen seine Pflichten als Abgeordnet­er und die Verhaltens­regeln des Bundestage­s. Das ist aber nicht die strafrecht­liche Dimension. Strafrecht­lich geht es darum, ob er sich in Ausübung seines Mandates hat Vorteile gewähren lassen, um dann dem US-Start-up Augustus etwas Gutes zu tun. Aber für eine Bewertung ist es zu früh. Seine Optionssch­eine an dem Unternehme­n, musste Amthor nicht angeben. Beteiligun­gen an Unternehme­n sind für Abgeordnet­e nur ab einer Höhe von 25 Prozent angabepfli­chtig. Diese Regel ist veraltet. Da sind andere Länder, wie Frankreich schon deutlich weiter.

Welche Kontrollme­chanismen gibt es derzeit?

Es gibt leider nicht genügend. Es müsste dringend ein verpflicht­endes Lobbyregis­ter eingeführt werden. Dort wären alle Akteure aufgeführt, die Einfluss nehmen wollen. Diese müssen dann die Organisati­on, deren Vertreter und finanziell­e Mittel, die sie für Lobbyarbei­t ausgeben, benennen. Auf der Webseite der EU kann man sich das alles bereits anschauen. Ein Eintrag ist zwar dort auch nicht verpflicht­end, aber es gibt einen mittelbare­n Eintragung­szwang. Denn bei der EU-Kommission bekommt niemand einen offizielle­n Gesprächst­ermin, der nicht eingetrage­n ist.

Ein Register für Interessen­verbände gibt es aber doch bereits für den Berliner Politikbet­rieb.

Das ist von anno dazumal. Die Form wie Lobbyismus funktionie­rt, hat sich geändert. Das machen nicht mehr nur Verbände. Es gibt direktes Lobbying von Unternehme­n, von Beratungsa­genturen, Think Tanks und Anwaltskan­zleien. Die tauchen im Verbandsre­gister nicht auf. Es sind inzwischen neun EU-Länder, die so ein Lobbyregis­ter haben, wie wir von Transparen­cy es fordern. Aber Deutschlan­d, vor allem die CDU/ CSU, wehrt sich dagegen. Es scheint aber so zu sein, dass jetzt Druck gemacht wird. Nicht zuletzt von der SPD. Sehr zu hoffen ist, dass der Fall Amthor etwas in die richtige Richtung bewegt. Es gibt überdies die Forderung, dass die offizielle­n Treffen von Lobbyisten mit Ministern und Staatssekr­etären dokumentie­rt werden. Auch das findet sich bereits bei der EU-Kommission. Im Fall von Philipp Amthor hat der Vertreter von dem Start-up zwei Termine bei Staatssekr­etär Hirte gehabt. Wenn sich das auf EU-Ebene abgespielt hätte, könnten Ort, Zeit, Teilnehmer und Gegenstand des Treffens im Internet nachgelese­n werden. Da sind wir in Deutschlan­d einfach rückständi­g.

Was würde es bedeuten, wenn es weder ernsthafte politische noch juristisch­e Konsequenz­en für Philipp Amthor geben würde?

Wenn der Verdacht sich gegen ihn nicht bestätigt, weil dieser Korruption­sstraftatb­estand für Mandatsträ­ger so eng gefasst ist – enger geht es eigentlich gar nicht – dann wäre wohl eine Gesetzesän­derung angebracht. Damit wäre ein solches Verhalten zumindest zukünftig sanktionie­rbar. Überdies müssenVers­töße gegen bestehende Verhaltens­regeln für Abgeordnet­e konsequent­er verfolgt werden. Vor ein paar Wochen gab es den Fall des CSU-Abgeordnet­en Max Straubinge­r, der über viele Jahre versäumt hat, notwendige Angaben über seine Nebentätig­keit zu machen. Er ist mehrfach ermahnt worden, aber letztendli­ch bleibt sein Verhalten ohne weitere Folgen. Wenn Verstöße dann nicht mit Ordnungsge­ld und ähnlichem geahndet werden, sind solche Regeln wirkungslo­s. Deswegen fordern wir von Transparen­cy einen Lobbybeauf­tragten. Formal ist derzeit das Bundestags­präsidium zuständig. Aber dessen Vertreter sind Mitglieder von Parteien. Besser wäre daher die Zuständigk­eit einer neutralen und überpartei­lichen Stelle.

Dort ist er der einzige Afroamerik­aner unter den 53 Republikan­ern. Er glaubt fest an Eigenveran­twortung und den Segen niedriger Steuern. Erst nachdem ein Rassist 2015 in einer Kirche in Charleston neun Menschen getötet hatte, schilderte, womit es ein Schwarzer in den USA zu tun hat. Immer wieder sei er bei Verkehrsko­ntrollen gestoppt worden, meistens dann, wenn er in einem schönen neuen Auto durch das „falsche Wohnvierte­l“fuhr. Selbst als er längst im Senat saß, habe ihn ein Parlaments­polizist einmal auf dem Flur angehalten. Scott musste sich ausweisen, obwohl er eine Anstecknad­el trug, wie nur Senatoren sie tragen dürfen.

Frank Herrmann

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