„Es ist zu hoffen, dass der Fall Amthor etwas bewegt“
Forderungen nach einem Lobbyregister werden lauter – Für Transparency Deutschland ist das längst überfällig
RAVENSBURG - Befangenheitsvorwürfe im Amri-Untersuchungsausschuss und Rücktrittforderungen: Der Druck auf den unter Lobbyismusverdacht stehenden CDU-Abgeordneten Philipp Amthor wächst. Auch Forderungen nach politischen Konsequenzen – zum Beispiel nach der Einführung eines Lobbyregisters – werden wieder lauter. Das fordert auch die Antikorruptions-Organisation Transparency Deutschland. Sebastian Heilemann hat mit Wolfgang Jäckle, Leiter der Arbeitsgruppe Politik bei Transparency, über den Fall Amthor gesprochen.
Herr Jäckle, gibt es in der deutschen Politik ein Problem mit Korruption?
Es ist sicher auch nicht alles in Ordnung in Deutschland. Im Vergleich mit anderen Staaten, halte ich das Problem hierzulande aber für nicht besonders groß. Man weiß schlichtweg nicht, wie viele Abgeordnete es gibt, die es genauso wie Philipp Amthor machen. Und diesen Fall muss man tatsächlich in die Nähe von Korruption rücken. Mittlerweile ist auch bei der Generalstaatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen Mandatsträgerbestechung eingegangen. Die Fakten sind noch nicht genügend geklärt. Aber es könnte sein, dass die Staatsanwaltschaft einen hinreichenden Anfangsverdacht feststellen wird.
Dabei hat Philipp Amthor laut eigenen Angaben alle notwendigen Angaben über seine Nebentätigkeiten gemacht.
Da gibt es mehrere Ebenen. Einerseits geht es um Verstöße gegen seine Pflichten als Abgeordneter und die Verhaltensregeln des Bundestages. Das ist aber nicht die strafrechtliche Dimension. Strafrechtlich geht es darum, ob er sich in Ausübung seines Mandates hat Vorteile gewähren lassen, um dann dem US-Start-up Augustus etwas Gutes zu tun. Aber für eine Bewertung ist es zu früh. Seine Optionsscheine an dem Unternehmen, musste Amthor nicht angeben. Beteiligungen an Unternehmen sind für Abgeordnete nur ab einer Höhe von 25 Prozent angabepflichtig. Diese Regel ist veraltet. Da sind andere Länder, wie Frankreich schon deutlich weiter.
Welche Kontrollmechanismen gibt es derzeit?
Es gibt leider nicht genügend. Es müsste dringend ein verpflichtendes Lobbyregister eingeführt werden. Dort wären alle Akteure aufgeführt, die Einfluss nehmen wollen. Diese müssen dann die Organisation, deren Vertreter und finanzielle Mittel, die sie für Lobbyarbeit ausgeben, benennen. Auf der Webseite der EU kann man sich das alles bereits anschauen. Ein Eintrag ist zwar dort auch nicht verpflichtend, aber es gibt einen mittelbaren Eintragungszwang. Denn bei der EU-Kommission bekommt niemand einen offiziellen Gesprächstermin, der nicht eingetragen ist.
Ein Register für Interessenverbände gibt es aber doch bereits für den Berliner Politikbetrieb.
Das ist von anno dazumal. Die Form wie Lobbyismus funktioniert, hat sich geändert. Das machen nicht mehr nur Verbände. Es gibt direktes Lobbying von Unternehmen, von Beratungsagenturen, Think Tanks und Anwaltskanzleien. Die tauchen im Verbandsregister nicht auf. Es sind inzwischen neun EU-Länder, die so ein Lobbyregister haben, wie wir von Transparency es fordern. Aber Deutschland, vor allem die CDU/ CSU, wehrt sich dagegen. Es scheint aber so zu sein, dass jetzt Druck gemacht wird. Nicht zuletzt von der SPD. Sehr zu hoffen ist, dass der Fall Amthor etwas in die richtige Richtung bewegt. Es gibt überdies die Forderung, dass die offiziellen Treffen von Lobbyisten mit Ministern und Staatssekretären dokumentiert werden. Auch das findet sich bereits bei der EU-Kommission. Im Fall von Philipp Amthor hat der Vertreter von dem Start-up zwei Termine bei Staatssekretär Hirte gehabt. Wenn sich das auf EU-Ebene abgespielt hätte, könnten Ort, Zeit, Teilnehmer und Gegenstand des Treffens im Internet nachgelesen werden. Da sind wir in Deutschland einfach rückständig.
Was würde es bedeuten, wenn es weder ernsthafte politische noch juristische Konsequenzen für Philipp Amthor geben würde?
Wenn der Verdacht sich gegen ihn nicht bestätigt, weil dieser Korruptionsstraftatbestand für Mandatsträger so eng gefasst ist – enger geht es eigentlich gar nicht – dann wäre wohl eine Gesetzesänderung angebracht. Damit wäre ein solches Verhalten zumindest zukünftig sanktionierbar. Überdies müssenVerstöße gegen bestehende Verhaltensregeln für Abgeordnete konsequenter verfolgt werden. Vor ein paar Wochen gab es den Fall des CSU-Abgeordneten Max Straubinger, der über viele Jahre versäumt hat, notwendige Angaben über seine Nebentätigkeit zu machen. Er ist mehrfach ermahnt worden, aber letztendlich bleibt sein Verhalten ohne weitere Folgen. Wenn Verstöße dann nicht mit Ordnungsgeld und ähnlichem geahndet werden, sind solche Regeln wirkungslos. Deswegen fordern wir von Transparency einen Lobbybeauftragten. Formal ist derzeit das Bundestagspräsidium zuständig. Aber dessen Vertreter sind Mitglieder von Parteien. Besser wäre daher die Zuständigkeit einer neutralen und überparteilichen Stelle.
Dort ist er der einzige Afroamerikaner unter den 53 Republikanern. Er glaubt fest an Eigenverantwortung und den Segen niedriger Steuern. Erst nachdem ein Rassist 2015 in einer Kirche in Charleston neun Menschen getötet hatte, schilderte, womit es ein Schwarzer in den USA zu tun hat. Immer wieder sei er bei Verkehrskontrollen gestoppt worden, meistens dann, wenn er in einem schönen neuen Auto durch das „falsche Wohnviertel“fuhr. Selbst als er längst im Senat saß, habe ihn ein Parlamentspolizist einmal auf dem Flur angehalten. Scott musste sich ausweisen, obwohl er eine Anstecknadel trug, wie nur Senatoren sie tragen dürfen.
Frank Herrmann