Lange Krankheit finanziell absichern
Ausfall im Job bedeutet Einkommenseinbußen – Wie lässt sich Krankengeld aufstocken?
Von Annette Jäger und Fritz Himmel
SCHONDORF - Bei langer Krankheit tun sich schnell Finanzlücken auf. Gelder von Kasse und Staat reichen nicht immer, um sie zu schließen. Selbstständige stehen oft ohne Absicherung da. Wahltarif, Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung heißen die Optionen.
Risiko: Arbeitnehmer, die wegen Krankheit länger als sechs Wochen nicht arbeiten können, müssen Einkommenseinbußen hinnehmen. Denn das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse, das dann greift, beträgt nur 70 Prozent des Bruttogehalts. Davor sind sie durch Lohnfortzahlung des Arbeitgebers abgesichert. Noch vehementer werden die Einschnitte, wenn die Erkrankung in eine Berufsunfähigkeit mündet. Selbstständige sind oft besonders betroffen, sie haben gar keine automatische finanzielle Absicherung.
Krankengeld: Ab der siebten Krankheitswoche zahlt die Krankenkasse pflichtversicherten Arbeitnehmern bis zu 72 Wochen lang Krankengeld. Selbstständige, die sich freiwillig gesetzlich versichern und den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent bezahlen, können es ebenfalls erhalten. „Wer nur den ermäßigten Beitragssatz bezahlt, hat gar keine finanzielle Absicherung im Krankheitsfall“, betont Peter Grieble, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentale Baden-Württemberg. Allerdings kann das Krankengeld zu wenig sein, um laufende Kosten zu decken. Das betrifft vor allem Gutverdiener. Denn das Krankengeld ist durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt, die im Jahr 2020 bei 4687,50 Euro im Monat liegt – davon erhalten sie nur 70 Prozent.
Wahltarife: Die Krankenkassen bieten Wahltarife an, um das Krankengeld zu ergänzen oder aufzustocken. „Hier gilt eine Bindungsfrist von drei Jahren“, warnt Grieble. Während
dieser Frist können Versicherte nicht die Kasse wechseln. Vorteile gibt es auch: „Es gibt keine Gesundheitsprüfung, die Tarife eigenen sich somit für Ältere oder Versicherte mit chronischen Erkrankungen.“Viele Tarife richten sich an Selbstständige, damit sie den Einkommensausfall zwischen dem 22. und 42. Krankheitstag ausgleichen können, bis das Krankengeld fließt.
Krankentagegeld: Krankentagegeldversicherungen der privaten Krankenversicherer sind meist flexibler als Wahltarife. Kassenversicherte können sie als Zusatzversicherung abschließen. Hier wird ein Tagegeld ausbezahlt – je früher dies erfolgt und je höher es ist, desto teurer sind die Beiträge. Für eine Auszahlung ab dem 22. Krankheitstag betragen sie zum Teil mehr als das Doppelte als für eine ab dem 43. Tag. Gerade bei Selbstständigen empfiehlt sich eine Staffelung des Leistungsbeginns: In den ersten Krankheitswochen gibt es ein niedrigeres Tagegeld, später, bei andauernder Krankheit, ein höheres. Für 100 Euro Tagegeld ab dem 43. Tag muss ein 35 Jahre alter Versicherungsnehmer je nach Unternehmen mit etwa 30 bis 60 Euro Beitrag im Monat rechnen.
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Mündet die Krankheit in eine Berufsunfähigkeit, endet die Zahlung des Krankengelds. Dann sollte man mit einer BU vorgesorgt haben. Denn die Durchschnittsrente, die ein nach 1961 geborener Arbeitnehmer vom Staat bei voller Erwerbsunfähigkeit erhält, beträgt gerade mal rund 800 Euro im Monat. Grieble rät, bei der Kalkulation der Rentenhöhe der BU die staatliche Leistung außen vor zu lassen. „Die erhält man nur, wenn man kaum noch arbeiten kann.“Eine umfassende Absicherung benötigt man aber schon früher. Eine BU zahlt bereits ab 50 Prozent Einschränkung. „Die Absicherungshöhe ist individuell unterschiedlich, oft ist Klotzen besser als Kleckern, mit wenigen Hundert Euro im Monat als BU-Rente kommt man regelmäßig nicht weit“, so der Versicherungsexperte.