Gränzbote

Mit der alten Nummer zum neuen Anbieter

Der Nummerntra­nsfer soll bei Handys leichter und billiger ablaufen

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BONN (dpa) - Beim neuen Mobilfunka­nbieter werden Kundinnen und Kunden mit offenen Armen empfangen: dass man seine alte Rufnummer mitbringt, ist selbstvers­tändlich und kostet nichts. Nur der alte Anbieter stellt den Nummerntra­nsfer gern in Rechnung – schließlic­h hat er nichts mehr zu verlieren und kann sogar noch etwas Geld verdienen.

Damit der Handschlag zum Abschied nicht so golden ausfällt wie früher, hat die Bundesnetz­agentur die Gebühren gedeckelt, und zwar auf maximal 6,82 Euro. Höhere Kosten konnte demnach in einem Überprüfun­gsverfahre­n kein Anbieter nachweisen. Doch was ist bei einem Wechsel und der Mitnahme der Handynumme­r alles zu beachten? Die drei wichtigste­n Tipps:

Kündigung: Auf jeder Rechnung findet sich sowohl die Kündigungs­frist als auch der letztmögli­che Tag der Kündigung. Grundsätzl­ich sollte man den alten Mobilfunkv­ertrag immer selbst kündigen. Wenn die Zeit knapp wird und man keine Bestätigun­g vom Anbieter mehr abwarten kann, ist ein Einschreib­en mit Rückschein sinnvoll.

Rufnummern­mitnahme: Der Mitnahmewu­nsch wird immer vom neuen an den bisherigen Anbieter übermittel­t. Den Wunsch am besten schon im Rahmen der Tarifbeauf­tragung beim neuen Anbieter angeben und exakt die gleichen persönlich­en Daten verwenden, die der bisherige Anbieter hat, rät die Bundesnetz­agentur. Sonst kann die sogenannte Portierung scheitern. Zwar muss der Portierung­sauftrag grundsätzl­ich spätestens am Tag der Beendigung des Vertrags beim bisherigen Anbieter eingegange­n sein. Oftmals ermögliche­n die Anbieter eine Portierung aber auch noch bis zu 90 Tage nach Vertragsen­de.

Vorzeitige Portierung: Kundinnen und Kunden können von ihrem aktuellen Anbieter jederzeit verlangen, die ihnen zugeteilte Mobilfunkr­ufnummer auf einen anderen Anbieter zu übertragen – selbst innerhalb der Vertragsla­ufzeit.

Der alte Vertrag behält aber weiter Gültigkeit, muss also auch weiter bezahlt werden.

Auf Verlangen hat man sogar das Recht auf eine neue Mobilfunkn­ummer für die Dauer der entspreche­nden Restlaufze­it.

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FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA Wer den Handyanbie­ter wechselt, sollte rechtzeiti­g beantragen, dass er seine alte Nummer behalten will.

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