Polizeiaktion gegen mutmaßliche Schleuser
In Tuttlingen werden Räume an der Zeughausstraße durchsucht
Zwei Männer sollen Menschen illegal nach Deutschland gebracht haben.
TUTTLINGEN - Großeinsatz in Tuttlingen: Am Mittwochmorgen waren mehrere Fahrzeuge der Bundespolizei in der Zeughausstraße zu sehen. Die Konstanzer Beamten durchsuchten – genauso wie in Konstanz und Radolfzell – Wohnungen und Gaststätten. Der Vorwurf: Illegale Schleusertätigkeit.
Gegen zwei Männer besteht der Verdacht, mehrere Personen aus der Türkei, die nicht über die notwendigen Dokumente für die Einreise, den Aufenthalt oder eine Beschäftigung in Deutschland verfügen, mit dem Auto über Österreich in das Bundesgebiet gebracht zu haben. Dies schreiben die Staatsanwaltschaft Konstanz und die Bundespolizeiinspektion in einer gemeinsamen Mitteilung.
Die Beschuldigten sind deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit. Gegen sie lag ein Ermittlungsverfahren vor. Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte Durchsuchungsbeschlüsse erwirkt. In Tuttlingen, das erklärt die Konstanzer Polizeihauptkommissarin Bettina Stahl auf Nachfrage, sei aber nur ein Haus in der Zeughausstraße durchsucht worden.
Bei den stundenlangen Durchsuchungen stellten die Einsatzkräfte mehrere Personen fest, die sich unerlaubt in Deutschland aufhalten. Sie wurden durch die Bundespolizei in Gewahrsam genommen, teilen die Behörden schriftlich mit. In den durchsuchten Räumen wurden gefälschte Ausweise, eine Schreckschusswaffe, Mobiltelefone, Bargeld in Höhe von 120 000 Euro und mehr als 22 000 Schweizer Franken, diverse Unterlagen sowie geringe Mengen an Betäubungsmitteln beschlagnahmt.
Ob die Täter in Tuttlingen selbst gewohnt haben oder eingeschleuste Menschen in der Zeughausstraße gefunden worden sind, darüber wollte Stahl keine Auskunft geben. Aufgrund der Ermittlungen könne sie darauf nicht weiter eingehen. „Das ist nur eine Maßnahme in einem größeren Verfahren“, sagte Stahl. Die Ermittlungen vor dem Zugriff in Tuttlingen, Konstanz oder Radolfzell hätten jedenfalls schon länger angedauert.
Kern des Verfahrens sei die illegale Einschleusung. Ob man bei den Ermittlungen noch in „andere Bereiche“vorstoße, müsse abgewartet werden. Für Schleusertätigkeit kann es laut Paragraf 96 des Aufenthaltsgesetzes
eine Freiheitstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren geben. Wird gewerbsmäßig die illegale Einreise ermöglicht verdoppelt sich das Strafmaß auf bis zu zehn Jahre Freiheitsentzug.
Am Einsatz beteiligt waren neben Beamten der Bundespolizei auch Kräfte der BundeszollverwaltungFinanzkontrolle Schwarzarbeit sowie ein Bargeldspürhund des Zolls und ein Ermittlungsbeamter des Polizeipräsidiums Konstanz.