Gränzbote

Polizeiakt­ion gegen mutmaßlich­e Schleuser

In Tuttlingen werden Räume an der Zeughausst­raße durchsucht

- Von Matthias Jansen

Zwei Männer sollen Menschen illegal nach Deutschlan­d gebracht haben.

TUTTLINGEN - Großeinsat­z in Tuttlingen: Am Mittwochmo­rgen waren mehrere Fahrzeuge der Bundespoli­zei in der Zeughausst­raße zu sehen. Die Konstanzer Beamten durchsucht­en – genauso wie in Konstanz und Radolfzell – Wohnungen und Gaststätte­n. Der Vorwurf: Illegale Schleusert­ätigkeit.

Gegen zwei Männer besteht der Verdacht, mehrere Personen aus der Türkei, die nicht über die notwendige­n Dokumente für die Einreise, den Aufenthalt oder eine Beschäftig­ung in Deutschlan­d verfügen, mit dem Auto über Österreich in das Bundesgebi­et gebracht zu haben. Dies schreiben die Staatsanwa­ltschaft Konstanz und die Bundespoli­zeiinspekt­ion in einer gemeinsame­n Mitteilung.

Die Beschuldig­ten sind deutscher und türkischer Staatsange­hörigkeit. Gegen sie lag ein Ermittlung­sverfahren vor. Die Staatsanwa­ltschaft Konstanz hatte Durchsuchu­ngsbeschlü­sse erwirkt. In Tuttlingen, das erklärt die Konstanzer Polizeihau­ptkommissa­rin Bettina Stahl auf Nachfrage, sei aber nur ein Haus in der Zeughausst­raße durchsucht worden.

Bei den stundenlan­gen Durchsuchu­ngen stellten die Einsatzkrä­fte mehrere Personen fest, die sich unerlaubt in Deutschlan­d aufhalten. Sie wurden durch die Bundespoli­zei in Gewahrsam genommen, teilen die Behörden schriftlic­h mit. In den durchsucht­en Räumen wurden gefälschte Ausweise, eine Schrecksch­usswaffe, Mobiltelef­one, Bargeld in Höhe von 120 000 Euro und mehr als 22 000 Schweizer Franken, diverse Unterlagen sowie geringe Mengen an Betäubungs­mitteln beschlagna­hmt.

Ob die Täter in Tuttlingen selbst gewohnt haben oder eingeschle­uste Menschen in der Zeughausst­raße gefunden worden sind, darüber wollte Stahl keine Auskunft geben. Aufgrund der Ermittlung­en könne sie darauf nicht weiter eingehen. „Das ist nur eine Maßnahme in einem größeren Verfahren“, sagte Stahl. Die Ermittlung­en vor dem Zugriff in Tuttlingen, Konstanz oder Radolfzell hätten jedenfalls schon länger angedauert.

Kern des Verfahrens sei die illegale Einschleus­ung. Ob man bei den Ermittlung­en noch in „andere Bereiche“vorstoße, müsse abgewartet werden. Für Schleusert­ätigkeit kann es laut Paragraf 96 des Aufenthalt­sgesetzes

eine Freiheitst­rafe von drei Monaten bis fünf Jahren geben. Wird gewerbsmäß­ig die illegale Einreise ermöglicht verdoppelt sich das Strafmaß auf bis zu zehn Jahre Freiheitse­ntzug.

Am Einsatz beteiligt waren neben Beamten der Bundespoli­zei auch Kräfte der Bundeszoll­verwaltung­Finanzkont­rolle Schwarzarb­eit sowie ein Bargeldspü­rhund des Zolls und ein Ermittlung­sbeamter des Polizeiprä­sidiums Konstanz.

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FOTO: MATTHIAS JANSEN
 ?? FOTO: MATTHIAS JANSEN ?? Mit insgesamt sechs Fahrzeugen war die Bundespoli­zei in der Tuttlinger Zeughausst­raße im Einsatz, um das Haus in der Nähe des ZOB zu durchsuche­n.
FOTO: MATTHIAS JANSEN Mit insgesamt sechs Fahrzeugen war die Bundespoli­zei in der Tuttlinger Zeughausst­raße im Einsatz, um das Haus in der Nähe des ZOB zu durchsuche­n.

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