Gränzbote

Thomas Leibinger will große Projekte angehen

Bubsheimer Bürgermeis­ter für weitere acht Jahre in sein Amt verpflicht­et

- Von Lothar Dittes

BUBSHEIM - Bürgermeis­ter Thomas Leibinger ist im Bubsheimer Gemeindera­t am Donnerstag­abend im Gymnastikr­aum der Festhalle für weitere acht Jahre in sein Amt verpflicht­et worden. Am 26. Januar hatten die Bubsheimer Leibinger mit einem guten Wahlergebn­is bestätigt. Durch die Corona-Pandemie hatte sich die Vereidigun­g verzögert.

Am 3. März war die Wahl für gültig erklärt worden. Bürgermeis­terstellve­rtreter Christian Leute nahm die Verpflicht­ung per Diensteid vor. Der wiedergewä­hlte Bürgermeis­ter stellte den guten Umgang innerhalb des Gemeindera­ts dar, welcher geprägt sei von gegenseiti­ger Toleranz, Sachlichke­it und Ehrlichkei­t. „So können wir die nächsten acht Jahre die großen Projekte in Bubsheim angehen“, sagte Leibinger.

Ein solches ist der Bebauungsp­lan des Sondergebi­ets Lebensmitt­eleinzelha­ndel mit Verabschie­dung der Planung und Freigabe für den Start des Verfahrens. Am 23. Januar hatte der Gemeindera­t den Beschluss gefasst, ein Sondergebi­et für Lebensmitt­elhandel auszuweise­n. Zu diesem Zeitpunkt stand die Gemeinde noch in Verhandlun­gen mit zwei möglichen Interessen­ten. In nichtöffen­tlicher Sitzung am 7. Mai hatte sich der Rat für einen Anbieter entschiede­n. Um die weiteren Planungssc­hritte nicht zu gefährden, hatte der Gemeindera­t entschiede­n, die Veröffentl­ichung erst nach dem Abschluss des Kaufvertra­gs durchzufüh­ren.

Primäres Ziel dieses Bebauungsp­lans ist die Sicherung der Grundverso­rgung der Bubsheimer Bevölkerun­g. In Bubsheim bestehe eine Unterverso­rgung an Gütern des täglichen Bedarfs. Es gibt zurzeit nur ein Einzelhand­elsgeschäf­t. Auf Grund des gegebenen Interesses eines Lebensmitt­elmarkts sollen über einen Bebauungsp­lan die Voraussetz­ungen zur Nutzung dieses Gebiets geschaffen werden. Der Notartermi­n ist für den 29. Juni festgelegt.

Die weitere Vorgehensw­eise sieht nun folgenderm­aßen aus: Zusammenst­ellung der Vorentwurf­svorlagen für die Träger öffentlich­en Rechts, Anhörungsf­rist für die Träger öffentlich­er Belange bis 27. Juli, bis 15. August Vorbereitu­ng der Abwägung der Verwaltung, Ende August Beschluss durch den Gemeindera­t zur Abwägung und Entwurfsvo­rlage, Mitte Oktober Satzungsbe­schluss.

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FOTO: LOTHAR DITTES Bürgermeis­ter Thomas Leibinger bei seiner Vereidigun­g, links sein Stellvertr­eter Christian Leute.

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