Thomas Leibinger will große Projekte angehen
Bubsheimer Bürgermeister für weitere acht Jahre in sein Amt verpflichtet
BUBSHEIM - Bürgermeister Thomas Leibinger ist im Bubsheimer Gemeinderat am Donnerstagabend im Gymnastikraum der Festhalle für weitere acht Jahre in sein Amt verpflichtet worden. Am 26. Januar hatten die Bubsheimer Leibinger mit einem guten Wahlergebnis bestätigt. Durch die Corona-Pandemie hatte sich die Vereidigung verzögert.
Am 3. März war die Wahl für gültig erklärt worden. Bürgermeisterstellvertreter Christian Leute nahm die Verpflichtung per Diensteid vor. Der wiedergewählte Bürgermeister stellte den guten Umgang innerhalb des Gemeinderats dar, welcher geprägt sei von gegenseitiger Toleranz, Sachlichkeit und Ehrlichkeit. „So können wir die nächsten acht Jahre die großen Projekte in Bubsheim angehen“, sagte Leibinger.
Ein solches ist der Bebauungsplan des Sondergebiets Lebensmitteleinzelhandel mit Verabschiedung der Planung und Freigabe für den Start des Verfahrens. Am 23. Januar hatte der Gemeinderat den Beschluss gefasst, ein Sondergebiet für Lebensmittelhandel auszuweisen. Zu diesem Zeitpunkt stand die Gemeinde noch in Verhandlungen mit zwei möglichen Interessenten. In nichtöffentlicher Sitzung am 7. Mai hatte sich der Rat für einen Anbieter entschieden. Um die weiteren Planungsschritte nicht zu gefährden, hatte der Gemeinderat entschieden, die Veröffentlichung erst nach dem Abschluss des Kaufvertrags durchzuführen.
Primäres Ziel dieses Bebauungsplans ist die Sicherung der Grundversorgung der Bubsheimer Bevölkerung. In Bubsheim bestehe eine Unterversorgung an Gütern des täglichen Bedarfs. Es gibt zurzeit nur ein Einzelhandelsgeschäft. Auf Grund des gegebenen Interesses eines Lebensmittelmarkts sollen über einen Bebauungsplan die Voraussetzungen zur Nutzung dieses Gebiets geschaffen werden. Der Notartermin ist für den 29. Juni festgelegt.
Die weitere Vorgehensweise sieht nun folgendermaßen aus: Zusammenstellung der Vorentwurfsvorlagen für die Träger öffentlichen Rechts, Anhörungsfrist für die Träger öffentlicher Belange bis 27. Juli, bis 15. August Vorbereitung der Abwägung der Verwaltung, Ende August Beschluss durch den Gemeinderat zur Abwägung und Entwurfsvorlage, Mitte Oktober Satzungsbeschluss.