Bubsheim gestaltet Areal an der Kirche um
Vorplatz soll entstehen – Schule und Kindergarten ab 29. Juni wieder im Regelbetrieb
BUBSHEIM - In der Sitzung des Bubsheimer Gemeinderats ist die Straßensanierung der Hauptstraße/Graneggstraße beraten worden. Das Planungsbüro Hermle erläuterte die Pläne für die zukünftige Gestaltung und Wegeführung im Bereich der Hauptstraße bis auf Höhe des Gasthauses „Traube“.
Durch die Pflasterung des gesamten Bereichs ergibt sich ein einheitlicher Raum, der den eines „Platzes“ausstrahlt und der Kirche zusätzliche Geltung verleiht. Der Zugang zum Hauptportal der Kirche mit einem Vorplatz wird vom Gemeinderat ebenfalls begrüßt. Hier muss noch die Entscheidung des Kirchengemeinderats abgewartet werden. Welche Version dem Denkmalamt vorgelegt wird, entscheidet die Kirchengemeinde.
Die aktuelle Planung soll mit der Kirchengemeinde abgestimmt werden. Die Pflasterung soll hochwertig und langlebig mit Betonstein-Pflasterung vorgenommen werden. Die notwendigen Bordsteine werden in
Granit und Naturstein ausgeführt. Die vorhandenen Bäume sollen möglichst geschützt werden.
Im weiteren Verlauf vom Gasthaus „Traube“in Richtung Graneggstraße,
Bergstraße, Schulstraße wird mit einem Bordstein, der die Hauptverkehrsführung betont, umgestaltet. Die Einfahrt in die Schulstraße wird in Verbindung mit einer Aufpflasterung
abgesetzt. Die Optik der Pflasterfläche soll sich an der des neuen Kirchenumfelds anlehnen. „Dies wird ein Sahnestückchen der Gemeinde werden“, sagte Bürgermeister
Leibinger. In diesem Jahr werden die Bauarbeiten beginnen und sollen 2022 abgeschlossen sein.
Ab 29. Juni gehen die Schule und der Kindergarten wieder in den „Regelbetrieb“. Der öffentliche Grillplatz der Gemeinde bleibt noch geschlossen. Der Bolzplatz wird geöffnet. Im Rathaus wird wieder ein normaler Dienstbetrieb gefahren.
Sechs Jahre hat es gedauert, bis der Bebauungsplan „Schuppengebiet Oberholz“als Satzungsbeschluss verabschiedet werden konnte. 2013 startete die Gemeinde den Bebauungsplan „Sondergebiet Oberholz“. Im laufenden Verfahren zeigte sich eine Abstimmungsnotwendigkeit zwischen dem Umweltgutachter und der Unteren Naturschutzbehörde. Für die zwischen Gutachter und Unterer Naturschutzbehörde verhandelten Ausgleichsmaßnahmen war ein öffentlicher Vertrag zwischen Gemeinde und Landratsamt abzuschließen. Dieser konnte jetzt erst zum Abschluss gebracht werden. Dieser Vertrag ist notwendig, damit der Bebauungsplan der Gemeinde geregelt werden kann. Dieser Vertrag liegt nach sechs Jahren nun vor. Dieser wurde einstimmig bestätigt, der Bebauungsplan wurde beschlossen.