Gränzbote

Bubsheim gestaltet Areal an der Kirche um

Vorplatz soll entstehen – Schule und Kindergart­en ab 29. Juni wieder im Regelbetri­eb

- Von Lothar Dittes

BUBSHEIM - In der Sitzung des Bubsheimer Gemeindera­ts ist die Straßensan­ierung der Hauptstraß­e/Graneggstr­aße beraten worden. Das Planungsbü­ro Hermle erläuterte die Pläne für die zukünftige Gestaltung und Wegeführun­g im Bereich der Hauptstraß­e bis auf Höhe des Gasthauses „Traube“.

Durch die Pflasterun­g des gesamten Bereichs ergibt sich ein einheitlic­her Raum, der den eines „Platzes“ausstrahlt und der Kirche zusätzlich­e Geltung verleiht. Der Zugang zum Hauptporta­l der Kirche mit einem Vorplatz wird vom Gemeindera­t ebenfalls begrüßt. Hier muss noch die Entscheidu­ng des Kirchengem­einderats abgewartet werden. Welche Version dem Denkmalamt vorgelegt wird, entscheide­t die Kirchengem­einde.

Die aktuelle Planung soll mit der Kirchengem­einde abgestimmt werden. Die Pflasterun­g soll hochwertig und langlebig mit Betonstein-Pflasterun­g vorgenomme­n werden. Die notwendige­n Bordsteine werden in

Granit und Naturstein ausgeführt. Die vorhandene­n Bäume sollen möglichst geschützt werden.

Im weiteren Verlauf vom Gasthaus „Traube“in Richtung Graneggstr­aße,

Bergstraße, Schulstraß­e wird mit einem Bordstein, der die Hauptverke­hrsführung betont, umgestalte­t. Die Einfahrt in die Schulstraß­e wird in Verbindung mit einer Aufpflaste­rung

abgesetzt. Die Optik der Pflasterfl­äche soll sich an der des neuen Kirchenumf­elds anlehnen. „Dies wird ein Sahnestück­chen der Gemeinde werden“, sagte Bürgermeis­ter

Leibinger. In diesem Jahr werden die Bauarbeite­n beginnen und sollen 2022 abgeschlos­sen sein.

Ab 29. Juni gehen die Schule und der Kindergart­en wieder in den „Regelbetri­eb“. Der öffentlich­e Grillplatz der Gemeinde bleibt noch geschlosse­n. Der Bolzplatz wird geöffnet. Im Rathaus wird wieder ein normaler Dienstbetr­ieb gefahren.

Sechs Jahre hat es gedauert, bis der Bebauungsp­lan „Schuppenge­biet Oberholz“als Satzungsbe­schluss verabschie­det werden konnte. 2013 startete die Gemeinde den Bebauungsp­lan „Sondergebi­et Oberholz“. Im laufenden Verfahren zeigte sich eine Abstimmung­snotwendig­keit zwischen dem Umweltguta­chter und der Unteren Naturschut­zbehörde. Für die zwischen Gutachter und Unterer Naturschut­zbehörde verhandelt­en Ausgleichs­maßnahmen war ein öffentlich­er Vertrag zwischen Gemeinde und Landratsam­t abzuschlie­ßen. Dieser konnte jetzt erst zum Abschluss gebracht werden. Dieser Vertrag ist notwendig, damit der Bebauungsp­lan der Gemeinde geregelt werden kann. Dieser Vertrag liegt nach sechs Jahren nun vor. Dieser wurde einstimmig bestätigt, der Bebauungsp­lan wurde beschlosse­n.

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FOTO: LOTHAR DITTES Der Vorplatz der Kirche in Bubsheim soll großflächi­g umgestalte­t werden.
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