Bauplatzflächen kosten zwischen 105 und 115 Euro pro Quadratmeter
Wehinger Gemeinderat legt Details fest für das weitere Procedere im Wohnbaugebiet „Stockäcker“
WEHINGEN(pm) - Um im künftigen Wohnbaugebiet „Stockäcker“die Ermittlung eines separaten Erschließungsbeitragssatzes für jede Straße zu vermeiden, hat der Wehinger Gemeinderat die Bildung einer Abrechnungseinheit beschlossen. In dieser werden laut einer Pressemitteilung der Gemeinde sämtliche Erschließungsanlagen der Straßen Am Stockäcker und Goethestraße zusammengefasst. Insgesamt umfasst das Baugebiet 78 Bauplätze mit einer Gesamtfläche von 46 387 Quadratmetern. Die durchschnittliche Bauplatzgröße beträgt 595 Quadratmeter, die Kosten für den Erwerb liegen zwischen 105 und 115 Euro..
Hiervon entfallen 64 Baugrundstücke auf den Nutzungsbereich I, in dem eine spätere Bebauung mit Einfamilienhäusern vorgesehen ist. In einem weiteren Grundstücksstreifen (Nutzungsbereich II) sind hinter dem vorgesehenen Erdschutzwall entlang der L 435 in Richtung Deilingen weitere 14 Bauplatzflächen für eine spätere Bebauung mit Mehrfamilienhäusern/Eigentumswohnungen
eingeplant. Die Verwaltung schlug vor, die neuen Bauplatzflächen voll erschlossen zu verkaufen.
Der Gemeinderat legte für Bauplatzflächen zur Bebauung mit Einfamilienhäusern im Nutzungsbereich I einen Bauplatz-Verkaufspreis in Höhe von 105 Euro je Quadratmeter fest. Für die Grundstücke im Nutzungsbereich
II wurde „aufgrund des erhöhten Nutzungsfaktors“ein etwas höherer Verkaufspreis in Höhe von 115 Euro pro Quadratmeter beschlossen. Für die zur Wasserversorgung sowie für die zur Schmutzwasserund Regenwasserentsorgung zu erstellenden Hausanschlüsse fallen laut Mitteilung zusätzliche Kosten in Höhe von 5927 Euro je Baugrundstück an.
Der Vorsitzende erläuterte die weitere Vorgehensweise bei der Bauplatzvergabe: In einem ersten Schritt ist demnach vorgesehen, den Eigentümern
von früheren Wiesenflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans entsprechende Bauplatzgrundstücke zuzuteilen. Die Verwaltung wurde beauftragt, auf die betroffenen Eigentümer zuzugehen. Die 14 direkt entlang der L 435 gelegenen Bauplatzflächen im Nutzungsbereich II blieben für den Mietwohnungsbau bzw. für Bauträger zur Erstellung von Eigentumswohnungen vorbehalten.
Für die rund 50 verbleibenden Bauplätze ist geplant, diese über das Onlineportal baupilot, über das sich Interessenten an einem Bewerbungsverfahren nach dem Ulmer Vergabemodell beteiligen können, auszuschreiben und zum Kauf anzubieten.
Hierfür müsse der Gemeinderat in einem Fragenkatalog zunächst die Vergabekriterien wie Wohnsitz, Arbeitsplatz, Familienstand, Pflegeund Behinderungsgrade, bereits vorhandenes Immobilien- oder Bauplatzeigentum, Eintragung in einer Warteliste oder Tätigkeit der Bauplatzbewerber in einem Ehrenamt festlegen sowie über ein festzulegendes Punktesystem bewerten.
Nach Ablauf einer noch festzulegenden Bewerbungsfrist soll danach, beginnend mit denjenigen Bewerbern, die die höchste Gesamtpunktzahl erreicht haben, eine Auswahl/ Vergabe der zur Verfügung stehenden Bauplatzflächen erfolgen. Damit die Vergaberichtlinien später auch rechtssicher angewendet werden können, sei vor deren Freigabe eine nochmalige Überprüfung durch einen Fachanwalt vorgesehen, so die Mitteilung.
Um nur ernstgemeinte Bewerbungen zu erhalten, beziehungsweise eine Mehrfachbewerbung von Bauplatzinteressenten in mehreren Gemeinden zu verhindern, beschloss der Gemeinderat die Erhebung eines Bewerbungsentgelts in Höhe von 500 Euro, das von den Bewerbern innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen sei, und im Zuteilungsfall auf den Bauplatzpreis angerechnet werde.
Nach Vorstellung und Diskussion eines von der Verwaltung erstellten Entwurfsvorschlags für einen künftigen Fragenkatalog wurde die abschließende Beschlussfassung auf eine kommende Gemeinderatssitzung vertagt.