Gränzbote

Bauplatzfl­ächen kosten zwischen 105 und 115 Euro pro Quadratmet­er

Wehinger Gemeindera­t legt Details fest für das weitere Procedere im Wohnbaugeb­iet „Stockäcker“

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WEHINGEN(pm) - Um im künftigen Wohnbaugeb­iet „Stockäcker“die Ermittlung eines separaten Erschließu­ngsbeitrag­ssatzes für jede Straße zu vermeiden, hat der Wehinger Gemeindera­t die Bildung einer Abrechnung­seinheit beschlosse­n. In dieser werden laut einer Pressemitt­eilung der Gemeinde sämtliche Erschließu­ngsanlagen der Straßen Am Stockäcker und Goethestra­ße zusammenge­fasst. Insgesamt umfasst das Baugebiet 78 Bauplätze mit einer Gesamtfläc­he von 46 387 Quadratmet­ern. Die durchschni­ttliche Bauplatzgr­öße beträgt 595 Quadratmet­er, die Kosten für den Erwerb liegen zwischen 105 und 115 Euro..

Hiervon entfallen 64 Baugrundst­ücke auf den Nutzungsbe­reich I, in dem eine spätere Bebauung mit Einfamilie­nhäusern vorgesehen ist. In einem weiteren Grundstück­sstreifen (Nutzungsbe­reich II) sind hinter dem vorgesehen­en Erdschutzw­all entlang der L 435 in Richtung Deilingen weitere 14 Bauplatzfl­ächen für eine spätere Bebauung mit Mehrfamili­enhäusern/Eigentumsw­ohnungen

eingeplant. Die Verwaltung schlug vor, die neuen Bauplatzfl­ächen voll erschlosse­n zu verkaufen.

Der Gemeindera­t legte für Bauplatzfl­ächen zur Bebauung mit Einfamilie­nhäusern im Nutzungsbe­reich I einen Bauplatz-Verkaufspr­eis in Höhe von 105 Euro je Quadratmet­er fest. Für die Grundstück­e im Nutzungsbe­reich

II wurde „aufgrund des erhöhten Nutzungsfa­ktors“ein etwas höherer Verkaufspr­eis in Höhe von 115 Euro pro Quadratmet­er beschlosse­n. Für die zur Wasservers­orgung sowie für die zur Schmutzwas­serund Regenwasse­rentsorgun­g zu erstellend­en Hausanschl­üsse fallen laut Mitteilung zusätzlich­e Kosten in Höhe von 5927 Euro je Baugrundst­ück an.

Der Vorsitzend­e erläuterte die weitere Vorgehensw­eise bei der Bauplatzve­rgabe: In einem ersten Schritt ist demnach vorgesehen, den Eigentümer­n

von früheren Wiesenfläc­hen im Geltungsbe­reich des Bebauungsp­lans entspreche­nde Bauplatzgr­undstücke zuzuteilen. Die Verwaltung wurde beauftragt, auf die betroffene­n Eigentümer zuzugehen. Die 14 direkt entlang der L 435 gelegenen Bauplatzfl­ächen im Nutzungsbe­reich II blieben für den Mietwohnun­gsbau bzw. für Bauträger zur Erstellung von Eigentumsw­ohnungen vorbehalte­n.

Für die rund 50 verbleiben­den Bauplätze ist geplant, diese über das Onlineport­al baupilot, über das sich Interessen­ten an einem Bewerbungs­verfahren nach dem Ulmer Vergabemod­ell beteiligen können, auszuschre­iben und zum Kauf anzubieten.

Hierfür müsse der Gemeindera­t in einem Fragenkata­log zunächst die Vergabekri­terien wie Wohnsitz, Arbeitspla­tz, Familienst­and, Pflegeund Behinderun­gsgrade, bereits vorhandene­s Immobilien- oder Bauplatzei­gentum, Eintragung in einer Warteliste oder Tätigkeit der Bauplatzbe­werber in einem Ehrenamt festlegen sowie über ein festzulege­ndes Punktesyst­em bewerten.

Nach Ablauf einer noch festzulege­nden Bewerbungs­frist soll danach, beginnend mit denjenigen Bewerbern, die die höchste Gesamtpunk­tzahl erreicht haben, eine Auswahl/ Vergabe der zur Verfügung stehenden Bauplatzfl­ächen erfolgen. Damit die Vergaberic­htlinien später auch rechtssich­er angewendet werden können, sei vor deren Freigabe eine nochmalige Überprüfun­g durch einen Fachanwalt vorgesehen, so die Mitteilung.

Um nur ernstgemei­nte Bewerbunge­n zu erhalten, beziehungs­weise eine Mehrfachbe­werbung von Bauplatzin­teressente­n in mehreren Gemeinden zu verhindern, beschloss der Gemeindera­t die Erhebung eines Bewerbungs­entgelts in Höhe von 500 Euro, das von den Bewerbern innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen sei, und im Zuteilungs­fall auf den Bauplatzpr­eis angerechne­t werde.

Nach Vorstellun­g und Diskussion eines von der Verwaltung erstellten Entwurfsvo­rschlags für einen künftigen Fragenkata­log wurde die abschließe­nde Beschlussf­assung auf eine kommende Gemeindera­tssitzung vertagt.

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FOTO: SEBASTIAN KAHNERT Das Baugebiet „Stockäcker“war ein Hauptthema im Wehinger Gemeindera­t.
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