Zahl der Straftaten in Wehingen sinkt
(pm) - Für die Vorstellung der polizeilichen Kriminalstatistik der Gemeinde Wehingen im Jahr 2019 hat Bürgermeister Gerhard Reichegger Polizeihauptkommissar Dreher vom Polizeiposten Wehingen im Gemeinderat begrüßt. Insgesamt fanden in Wehingen im vorangegangenen Jahr laut Pressemitteilung 385 Polizeieinsätze statt, von denen 84 auf bekannt gewordene Verkehrsunfälle entfielen.
Gegenüber den Vorjahren ist in Wehingen 2019 eine deutliche Verringerung auf insgesamt 59 Straftaten zu verzeichnen. Als ebenso erfreulich bezeichnete Dreher die erhöhte Aufklärungsquote bei Straftaten, die mit 70 Prozent deutlich über dem Landesdurchschnitt von lediglich 60 Prozent liege. Mit der bei der Polizei verwendeten Häufigkeitszahl wird die Kriminalitätsbelastung bzw. die auf 100 000 Einwohner hochgerechnete Anzahl an Straftaten angezeigt. Diese, in Wehingen gegenüber den Vorjahren rückläufige Häufigkeitszahl, liegt mit 1603 im Jahr 2019 deutlich unter den Vergleichszahlen des Landkreises Tuttlingen (3708) sowie des Landes Baden-Württemberg (5000). Aufgrund der CoronaPandemie entfalle derzeit ein hoher Anteil des aktuellen Personaleinsatzes auf Überwachungs- und Beratungstätigkeiten. Insgesamt seien hierbei jedoch relativ wenige Beanstandungen zu verzeichnen. Auf Nachfrage aus dem Gremium führte Dreher ergänzend aus, dass die vorrangig von Polizeibeamten im Streifendienst eingesetzten Body-Cams zwar zur besseren Beweisbarkeit von Vorgängen beitrügen, jedoch nicht von vorneherein eine abschreckende Wirkung auf die Täter ausübten.
Bürgermeister Reichegger dankte Dreher für die Ausführungen, verbunden mit der Hoffnung, dass der Polizeiposten in Wehingen auch in Zukunft weiterhin seine wichtige Funktion in der Raumschaft Heuberg wahrnehmen könne.
Reichegger sagte, dass die Geschäftsordnung für den Gemeinderat Wehingen aus dem Jahr 1987 nicht mehr in allen Punkten vollständig und aktuell sei. Insbesondere durch die Einführung eines elektronischen Ratsinformationssystems müsse sie aktualisiert werden. Ein im Gremium gestellter Vertagungsantrag wegen nicht rechtzeitig zugegangener Beratungsunterlagen wurde abgelehnt. Anschließend wurde die neu gefasste Geschäftsordnung gemäß des vorgestellten Entwurfsvorschlags beschlossen. Sie tritt mit Wirkung zum 1. Juli in Kraft.