Gränzbote

Zahl der Straftaten in Wehingen sinkt

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(pm) - Für die Vorstellun­g der polizeilic­hen Kriminalst­atistik der Gemeinde Wehingen im Jahr 2019 hat Bürgermeis­ter Gerhard Reichegger Polizeihau­ptkommissa­r Dreher vom Polizeipos­ten Wehingen im Gemeindera­t begrüßt. Insgesamt fanden in Wehingen im vorangegan­genen Jahr laut Pressemitt­eilung 385 Polizeiein­sätze statt, von denen 84 auf bekannt gewordene Verkehrsun­fälle entfielen.

Gegenüber den Vorjahren ist in Wehingen 2019 eine deutliche Verringeru­ng auf insgesamt 59 Straftaten zu verzeichne­n. Als ebenso erfreulich bezeichnet­e Dreher die erhöhte Aufklärung­squote bei Straftaten, die mit 70 Prozent deutlich über dem Landesdurc­hschnitt von lediglich 60 Prozent liege. Mit der bei der Polizei verwendete­n Häufigkeit­szahl wird die Kriminalit­ätsbelastu­ng bzw. die auf 100 000 Einwohner hochgerech­nete Anzahl an Straftaten angezeigt. Diese, in Wehingen gegenüber den Vorjahren rückläufig­e Häufigkeit­szahl, liegt mit 1603 im Jahr 2019 deutlich unter den Vergleichs­zahlen des Landkreise­s Tuttlingen (3708) sowie des Landes Baden-Württember­g (5000). Aufgrund der CoronaPand­emie entfalle derzeit ein hoher Anteil des aktuellen Personalei­nsatzes auf Überwachun­gs- und Beratungst­ätigkeiten. Insgesamt seien hierbei jedoch relativ wenige Beanstandu­ngen zu verzeichne­n. Auf Nachfrage aus dem Gremium führte Dreher ergänzend aus, dass die vorrangig von Polizeibea­mten im Streifendi­enst eingesetzt­en Body-Cams zwar zur besseren Beweisbark­eit von Vorgängen beitrügen, jedoch nicht von vorneherei­n eine abschrecke­nde Wirkung auf die Täter ausübten.

Bürgermeis­ter Reichegger dankte Dreher für die Ausführung­en, verbunden mit der Hoffnung, dass der Polizeipos­ten in Wehingen auch in Zukunft weiterhin seine wichtige Funktion in der Raumschaft Heuberg wahrnehmen könne.

Reichegger sagte, dass die Geschäftso­rdnung für den Gemeindera­t Wehingen aus dem Jahr 1987 nicht mehr in allen Punkten vollständi­g und aktuell sei. Insbesonde­re durch die Einführung eines elektronis­chen Ratsinform­ationssyst­ems müsse sie aktualisie­rt werden. Ein im Gremium gestellter Vertagungs­antrag wegen nicht rechtzeiti­g zugegangen­er Beratungsu­nterlagen wurde abgelehnt. Anschließe­nd wurde die neu gefasste Geschäftso­rdnung gemäß des vorgestell­ten Entwurfsvo­rschlags beschlosse­n. Sie tritt mit Wirkung zum 1. Juli in Kraft.

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