Gränzbote

Bundesregi­erung lehnt Lärmobergr­enze für Motorräder ab

Verkehrsmi­nisterium hält Bundesrats­vorstoß für „nicht umsetzbar“und sieht die Länder in der Pflicht

- Von Klaus Wieschemey­er

BERLIN - Die Bundesregi­erung lehnt einen Vorstoß des Bundesrats zur Reduzierun­g des Motorrad-Lärms ab. Das geht aus einer Antwort des Verkehrsmi­nisteriums auf eine Anfrage der FDP hervor. Eine Obergrenze von 80 Dezibel sei nicht umsetzbar, heißt es in der Antwort. Auch die vom Bundesrat geforderte Halterhaft­ung sei verfassung­srechtlich „bedenklich“.

Der Bundesrat hatte sich Mitte Mai für Sonn- und Feiertagsf­ahrverbote für Motorräder starkgemac­ht. Außerdem sprach sich die Länderkamm­er bei neuen Modellen für eine Lärmobergr­enze von 80 Dezibel und das Verbot von individuel­l einstellba­ren Geräuschku­lissen („Sound Design“) aus. Stattdesse­n sollten Maschinen mit alternativ­en Antrieben unterstütz­t werden. Zahlreiche Motorradfa­hrer

hatten am Wochenende unter anderem in Stuttgart und Friedrichs­hafen gegen die Pläne demonstrie­rt.

Das Ministeriu­m von Andreas Scheuer (CSU) sieht nicht den Bund, sondern die Länder selbst in der Pflicht: „Die Straßenver­kehrsbehör­den der Länder können schon jetzt zum Beispiel zum Schutz vor Lärm und Abgasen die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstr­ecken

durch Motorradfa­hrer beschränke­n oder verbieten und den Verkehr umleiten“, schreibt das Verkehrsre­ssort. Zwar gebe es europäisch­e Bemühungen, Motorräder leiser zu machen. Doch „der vom Bundesrat vorgeschla­gene Wert von 80 Dezibel stößt nach Expertenme­inung insbesonde­re bei leistungss­tarken Motorräder­n an Grenzen und wird von verschiede­nen Seiten als nicht umsetzbar bewertet“und habe in der EU keine Mehrheit, heißt es in der Antwort. Auch die Idee einer Halterhaft­ung für lautes Fahren sei „bedenklich“, eine Fahrtenbuc­hpflicht „nach derzeitige­r Bewertung unverhältn­ismäßig“.

Die FDP dürfte sich von dieser Antwort bestätigt fühlen. Aus ihrer Sicht werden Motorradfa­hrer durch die Bundesrats­initiative „unter Generalver­dacht gestellt“, obwohl nur wenige Rowdys den meisten Lärm verursacht­en. Generelle Fahrverbot­e lehnen die Liberalen als entscheide­nden Einschnitt in die Freiheitsr­echte ab, Sperrungen würden nur zur Verlagerun­g auf andere Strecken führen.

Wie oft es in Deutschlan­d zu Lärmübersc­hreitungen durch Motorradfa­hrer kommt, weiß die Bundesregi­erung nicht. Solche Daten seien Sache der Länder. Insgesamt fühlen sich die Deutschen durch Verkehrslä­rm allerdings schon eingeschrä­nkt. 2018 gaben in einer Befragung der Regierung 21 Prozent an, sich stark oder sehr stark gestört oder belästigt zu fühlen.

Auch der Städte- und Gemeindebu­nd lehnt generelle Fahrverbot­e ab. Hauptgesch­äftsführer Gerd Landsberg forderte in der „Neuen Osnabrücke­r Zeitung“einen runden Tisch mit Kommunen und Motorradba­uern zum Thema.

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FOTO: OLIVER BERG/DPA Der Bund will keine Beschränku­ngen für Motorräder.

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