Krebsmittel gestreckt – Haft und Berufsverbot bleiben
KARLSRUHE/BOTTROP (dpa/AFP) Im Skandal um gepanschte Medikamente hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Haftstrafe gegen einen Apotheker aus Bottrop bestätigt. Karlsruhe lehnte die Revision des Mannes als unbegründet ab, wie am Dienstag mitgeteilt wurde. Das Urteil des Essener Landgerichts vom Juli 2018 gegen den damals 48-jährigen Apotheker ist damit rechtskräftig. Wegen unterdosierter Krebsmedikamente in mindestens 14 500 Fällen zwischen 2012 und 2016 hatte Peter S. eine Haftstrafe von zwölf Jahren erhalten. Dem Landgericht zufolge streckte er die lebenswichtigen Arzneien seiner Patienten aus Habgier.
Zudem bleibt es bei dem verhängten lebenslangen Berufsverbot gegen den Mann, der seit Ende 2016 in Untersuchungshaft sitzt. Peter S. hatte sich im Prozessverlauf nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Den Schaden für die Krankenkassen hatte das Essener Landgericht auf 17 Millionen Euro beziffert, dieser „Wertersatzbetrag“sollte aus dem Vermögen des Angeklagten eingezogen werden. Nur in diesem Punkt sprach der BGH nun von einem „geringfügigen Teilerfolg“: Die Revision werde „mit der Maßgabe als unbegründet verworfen“, dass statt der 17 Millionen Euro die Einziehung von „Taterträgen“in Höhe von 13,6 Millionen Euro anzuordnen sei.
Nach dem strafrechtlichen Abschluss des Falls mahnte der Vorsitzende der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, eine bessere Aufsicht an: Die rund 200 Spezialapotheken in Deutschland, die Krebsmittel selbst individuell für Patienten herstellen, würden derzeit allein von teils ehrenamtlich tätigen Amtsapothekern kontrolliert. Hier müssten die Bundesländer dringend nachjustieren, um einen besseren Patientenschutz zu gewährleisten.