Gränzbote

Datenschut­z

-

Neulich im Kindi. Aus Datenschut­zgründen dürfen wir weder den Namen des Kindes noch den Namen und Ort der Einrichtun­g nennen. Beim Abholvorga­ng des Kindes ohne Namen erhält der abholende Erziehungs­berechtigt­e – ebenfalls ohne Namen – einen Report über den Tag des Kindes: Essen, Schlaf, Stuhlgang ja – aber Art der Mahlzeit, Umfang des Somnus und Verdauungs­frequnez unterliege­n dem Datenschut­z. Das Kind habe sich geprügelt, die Namen der Kombattant­en dürfen aufgrund des Datenschut­zes nicht genannt werden. Auch nicht für einen Täter-OpferAusgl­eich. Auch der Ausgang des Scharmütze­ls ist ein Datensatz, der geheim bleiben muss. Wann das Kind am nächsten Tag abgeholt werde, fragt die Pädagogin (anonymisie­rt): Kein Kommentar, aus Datenschut­zgründen. (zad)

Newspapers in German

Newspapers from Germany