Datenschutz
Neulich im Kindi. Aus Datenschutzgründen dürfen wir weder den Namen des Kindes noch den Namen und Ort der Einrichtung nennen. Beim Abholvorgang des Kindes ohne Namen erhält der abholende Erziehungsberechtigte – ebenfalls ohne Namen – einen Report über den Tag des Kindes: Essen, Schlaf, Stuhlgang ja – aber Art der Mahlzeit, Umfang des Somnus und Verdauungsfrequnez unterliegen dem Datenschutz. Das Kind habe sich geprügelt, die Namen der Kombattanten dürfen aufgrund des Datenschutzes nicht genannt werden. Auch nicht für einen Täter-OpferAusgleich. Auch der Ausgang des Scharmützels ist ein Datensatz, der geheim bleiben muss. Wann das Kind am nächsten Tag abgeholt werde, fragt die Pädagogin (anonymisiert): Kein Kommentar, aus Datenschutzgründen. (zad)