So oft müssen die Tuttlinger zum „Idiotentest“
Zahlen seit 2015 etwa gleich – Alkohol- und Drogendelikte sind die häufigsten Gründe
TUTTLINGEN - Autofahrer fürchten und belächeln sie gleichermaßen: die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), umgangssprachlich auch „Idiotentest“genannt. In Tuttlingen mussten dieses Jahr bis Ende Juni rund 122 Menschen ihre Fahrtauglichkeit testen lassen – meist, weil sie betrunken oder berauscht am Steuer saßen.
Die Zahl spiegelt damit einen seit Jahren gleichbleibenden Trend wieder. Zwischen 2015 und 2019 schwankte die Anzahl derjenigen, die im Kreis Tuttlingen zur MPU vorgeladen wurden, zwischen 220 und 256. Das teilt Landkreis-Sprecherin Julia Hager auf Anfrage mit. Die häufigsten Gründe dabei: unerlaubtes Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln und Alkohol, gefolgt von Verkehrsverstößen, Aggressionspotential und sonstigen Ursachen.
Zu letzteren gehören auch acht Punkte in Flensburg oder Autofahrten als Minderjähriger, so Hager weiter. Im Prinzip wird eine MPU also immer dann fällig, wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel daran hat, dass eine Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr besteht. Oft geht der Prüfung daher der Verlust des Führerscheins voraus. Die Untersuchung soll dann beweisen, dass der Autofahrer verantwortungsbewusst am Straßenverkehr teilnehmen kann und seinen Führerschein zurückhaben darf.
Dazu muss er selbst einen Antrag bei der Führerscheinstelle stellen. Wenn die Behörde diesen genehmigt, beantragt der Betroffene als nächstes die MPU bei einer Begutachtungsstelle seiner Wahl. Diese erhält die Führerscheinakte ihres zukünftigen Prüflings und erfährt, weshalb ihm der Ausweis entzogen wurde. Der hier genannte Grund ist wichtig: Er bestimmt, wie die MPU später abläuft.
„Die untersuchende Stelle setzt sich dann mit dem Betroffenen in Verbindung und vergibt nach Zahlung der Untersuchungsgebühr einen Untersuchungstermin“, sagt Julia Hager. Der anschließende Test setzt sich im Wesentlichen aus drei Teilen zusammen. „Einer ärztlichen
Untersuchung mit Gespräch, einem Leistungstest und einem Gespräch mit einem Verkehrspsychologen“, zählt die Landkreis-Sprecherin auf. Welche Fragen genau gestellt werden, hängt davon ab, weshalb die Behörde die MPU angeordnet hat. Bevor er sich testen lässt, muss der Antragssteller in jedem Fall mehrere Formulare mit Fragen zu sich selbst, seinem Führerschein und seiner Gesundheit beantworten.
Bei der MPU prüft dann zunächst ein Arzt, ob der Betroffene unter körperlichen Mängeln leidet, ein Alkoholoder Drogenmissbrauch oder sonstiges vorliegt, dass seine Teilnahme am Straßenverkehr gefährdet.
Der Leistungstest prüft Dinge wie die Sinneswahrnehmung, Konzentration und Reaktionsgeschwindigkeit. Das psychologische Gespräch soll dagegen ermitteln, ob der Betroffene seine Fehler erkannt hat und bereit ist, sein Verhalten zu ändert.
„Aus diesen drei Bereichen wird das medizinisch-psychologische Gutachten erstellt“, sagt Julia Hager. Der Antragssteller bekommt es dann oft noch am selben Tag und kann entscheiden, ob er es der Behörde vorlegt. Zu raten wäre es ihm. „Die Behörde entscheidet anhand des Gutachtens“, so Hager. „Bei Nicht-Vorlage darf auf eine Nicht-Eignung geschlossen werden.“