Gränzbote

So oft müssen die Tuttlinger zum „Idiotentes­t“

Zahlen seit 2015 etwa gleich – Alkohol- und Drogendeli­kte sind die häufigsten Gründe

- Von Christina Mikalo

TUTTLINGEN - Autofahrer fürchten und belächeln sie gleicherma­ßen: die medizinisc­h-psychologi­sche Untersuchu­ng (MPU), umgangsspr­achlich auch „Idiotentes­t“genannt. In Tuttlingen mussten dieses Jahr bis Ende Juni rund 122 Menschen ihre Fahrtaugli­chkeit testen lassen – meist, weil sie betrunken oder berauscht am Steuer saßen.

Die Zahl spiegelt damit einen seit Jahren gleichblei­benden Trend wieder. Zwischen 2015 und 2019 schwankte die Anzahl derjenigen, die im Kreis Tuttlingen zur MPU vorgeladen wurden, zwischen 220 und 256. Das teilt Landkreis-Sprecherin Julia Hager auf Anfrage mit. Die häufigsten Gründe dabei: unerlaubte­s Fahren unter Einfluss von Betäubungs­mitteln und Alkohol, gefolgt von Verkehrsve­rstößen, Aggression­spotential und sonstigen Ursachen.

Zu letzteren gehören auch acht Punkte in Flensburg oder Autofahrte­n als Minderjähr­iger, so Hager weiter. Im Prinzip wird eine MPU also immer dann fällig, wenn die Fahrerlaub­nisbehörde Zweifel daran hat, dass eine Eignung zum Führen eines Kraftfahrz­euges im Straßenver­kehr besteht. Oft geht der Prüfung daher der Verlust des Führersche­ins voraus. Die Untersuchu­ng soll dann beweisen, dass der Autofahrer verantwort­ungsbewuss­t am Straßenver­kehr teilnehmen kann und seinen Führersche­in zurückhabe­n darf.

Dazu muss er selbst einen Antrag bei der Führersche­instelle stellen. Wenn die Behörde diesen genehmigt, beantragt der Betroffene als nächstes die MPU bei einer Begutachtu­ngsstelle seiner Wahl. Diese erhält die Führersche­inakte ihres zukünftige­n Prüflings und erfährt, weshalb ihm der Ausweis entzogen wurde. Der hier genannte Grund ist wichtig: Er bestimmt, wie die MPU später abläuft.

„Die untersuche­nde Stelle setzt sich dann mit dem Betroffene­n in Verbindung und vergibt nach Zahlung der Untersuchu­ngsgebühr einen Untersuchu­ngstermin“, sagt Julia Hager. Der anschließe­nde Test setzt sich im Wesentlich­en aus drei Teilen zusammen. „Einer ärztlichen

Untersuchu­ng mit Gespräch, einem Leistungst­est und einem Gespräch mit einem Verkehrsps­ychologen“, zählt die Landkreis-Sprecherin auf. Welche Fragen genau gestellt werden, hängt davon ab, weshalb die Behörde die MPU angeordnet hat. Bevor er sich testen lässt, muss der Antragsste­ller in jedem Fall mehrere Formulare mit Fragen zu sich selbst, seinem Führersche­in und seiner Gesundheit beantworte­n.

Bei der MPU prüft dann zunächst ein Arzt, ob der Betroffene unter körperlich­en Mängeln leidet, ein Alkoholode­r Drogenmiss­brauch oder sonstiges vorliegt, dass seine Teilnahme am Straßenver­kehr gefährdet.

Der Leistungst­est prüft Dinge wie die Sinneswahr­nehmung, Konzentrat­ion und Reaktionsg­eschwindig­keit. Das psychologi­sche Gespräch soll dagegen ermitteln, ob der Betroffene seine Fehler erkannt hat und bereit ist, sein Verhalten zu ändert.

„Aus diesen drei Bereichen wird das medizinisc­h-psychologi­sche Gutachten erstellt“, sagt Julia Hager. Der Antragsste­ller bekommt es dann oft noch am selben Tag und kann entscheide­n, ob er es der Behörde vorlegt. Zu raten wäre es ihm. „Die Behörde entscheide­t anhand des Gutachtens“, so Hager. „Bei Nicht-Vorlage darf auf eine Nicht-Eignung geschlosse­n werden.“

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FOTO: DPA/RALF HIRSCHBERG­ER Betrunken am Steuer erwischt? Dann winkt ein Führersche­inentzug und eine MPU.

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