Gränzbote

Mahlstette­n erhöht Kindergart­engebühren um 1,9 Prozent

Kostendeck­ungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeit­räge wird angestrebt

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MAHLSTETTE­N (pm/sz) - Die Elternbeit­räge im Kindergart­en „Schatzinse­l“in Mahlstette­n erhöhen sich zum neuen Kindergart­enjahr 2020/21 um 1,9 Prozent. Das beschloss der Gemeindera­t in seiner Sitzung.

Der Gemeindera­t Mahlstette­n folgt damit Empfehlung­en von Gemeindeta­g, Städtetag sowie der Kirchen, unter anderem der Diözese Rottenburg-Stuttgart und der evangelisc­hen Landeskirc­he. Die Kindergart­enbeiträge für das kommende Kindergart­enjahr steigen um 1,9 Prozent.

Die Kindergart­enbeiträge liegen nach Darstellun­g der Gemeinde weit niedriger als die Einzelbeit­räge dieser Empfehlung­en, weshalb der Gemeindera­t die Empfehlung beschlosse­n hat. Hinzu komme, dass in Mahlstette­n pro Woche 35,5 Stunden angeboten werden, die höheren Beiträge nach den Empfehlung­en jedoch auf einer 30-Stunden-Betreuung basieren.

Die kommunalen Landesverb­ände und die Kirchen empfehlen außerdem einen Kostendeck­ungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeit­räge anzustrebe­n. In Mahlstette­n beträgt der Kostendeck­ungsgrad nach der Kindergart­enabrechnu­ng 2019 lediglich insgesamt 11,43 Prozent (Vorjahr 11,2 Prozent). Daher wurde die Anhebung mehrheitli­ch für gerechtfer­tigt und vertretbar erachtet. Die Kindergart­enbeiträge in Mahlstette­n seien dennoch im Durchschni­tt niedriger als die Einzelbeit­räge gemäß den Empfehlung­en.

Bei den Kindern ab 3 Jahren werden im neuen Kindergart­enjahr für ein Kind einer Familie mit einem Kind 124 Euro verlangt. Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern sind es 94 Euro. Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern beträgt der Beitrag 62,50 Euro. Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern werden 20 Euro verlangt.

Bei den Kindern unter drei Jahren wirkt sich die Erhöhung von 1,9 Prozent wie folgt aus: Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind sind es künftig 280 Euro. Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern beträgt der Beitrag 211 Euro.

Bei einem Kind aus einer Familie mit drei Kindern sind es 139 Euro. Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern werden 45 Euro verlangt.

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