KVBW verweist auf Corona-Praxen
Zusätzliche Abstrichstelle in Spaichingen soll am Mittwoch eröffnet werden
LANDKREIS TUTTLINGEN (abra/ pm) - Die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus steigt wieder an. Darauf reagiert die Kassenärztliche Vereinigung des Landes BadenWürttemberg. Die KVBW eröffnet laut einer Pressemitteilung in allen Landkreisen wieder die Corona-Abstrichstellen. Im Landkreis Tuttlingen vermeldete die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg am Montag, dass neun Arztpraxen Corona-Tests durchführen. Am Mittwoch soll in Spaichingen am Klinikstandort ein Testzentrum eröffnet werden.
Das Testzentrum soll im Einbahnstraßensystem am Klinik-Standort Spaichingen betrieben werden. Hierfür können Reiserückkehrer aus Risikogebieten oder Pädagogen, die symptomfrei sind, ab Dienstag unter 07461/9264990 beim Gesundheitsamt Termine ausmachen, so die Sprecherin des Landratsamts. Der Landkreis unterstützt durch die Räumlichkeiten und Organisation das Testzentrum, betrieben wird es durch die KVBW.
Wer Symtome hat, ist aber dort nicht richtig, sondern bei den niedergelassenen Ärzten. In den jetzt durch die Kassenärztliche Vereinigung veröffentlichten Abstrichstellen können sich Menschen mit Symptomen, Reiserückkehrer und Beschäftigte in Schulen und der Kinderbetreuung einem Test unterziehen.
Den Baden-Württembergern stehen mehr als 700 Corona-Schwerpunktpraxen für die Betreuung von Patienten mit typischen CoronaSymptomen zur Verfügung. Im Landkreis Tuttlingen sind es (s. InfoKasten) einige Ärzte, die an dem Modell teilnehmen.
Kostenfrei können sich Reiserückkehrer testen lassen. Für Heimreisende aus Risikogebieten besteht eine Pflicht. Der Test sollte innerhalb von drei Tagen nach der Ankunft in Deutschland erfolgen. Sollte die Überprüfung auf eine Covid-19-Erkrankung innerhalb der ersten 72 Stunden erfolgt sein, können die Reiserückkehrer – auch aus Nicht-Risikogebieten – innerhalb von fünf bis sieben Tagen einen Wiederholungstest vornehmen lassen. Ein erster Test kann – muss aber nicht – an Flughäfen, Bahnhöfen oder Autobahnen erfolgen. Mindestens bis zum Vorliegen eines negativen Befundes müssen sich Reiserückkehrende aus Risikogebieten in heimische Quarantäne begeben, lautet die Vorgabe des Landes.
Testen sollten sich auch Personen, wenn sie in Schulen und Kindereinrichtungen tätig sind, wenn sie in eine Pflege- oder Behinderteneinrichtung aufgenommen werden wollen, wenn über die Corona-WarnApp ein „erhöhtes Risiko“gemeldet wird oder es eine Aufforderung des Gesundheitsamtes gibt. Menschen ohne Symptome, die einen Anspruch auf einen Test haben, können auch auf Vermittlung des Hausarztes in einer Corona-Abstrichstelle vorstellig werden oder nach Terminvereinbarung eine Corona-Schwerpunktpraxis in Wohnortnähe aufsuchen.
Auch Personen mit typischen Covid-19-Symptomen, wie Fieber, Husten oder Geruchs- und Geschmacksverlust, sollten sich ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung beim niedergelassenen Haus-, Kinder oder Jugendarzt vorstellen, um gegebenenfalls an eine CoronaSchwerpunktpraxis oder eine Abstrichstelle überwiesen zu werden.
Für Tests, die vor Reisen, Familienfeiern oder zur eigenen Absicherung ohne erkennbare Symptome durchgeführt werden sollen, müssen die Menschen selbst bezahlen. Dies sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, teilt die Kassenärztliche Vereinigung mit.
Nimmt der Haus-, Kinder- oder Jugendarzt den Test vor, informiert er auch über das Ergebnis. Werden die Tests in einer Abstrichstelle oder einem Testzentrum vorgenommen, können die Patienten das Ergebnis über die Corona-Warn-App des Bundes mittels eines QR-Codes abfragen. Die Information kann aber auch telefonisch oder per Post bei einem negativen Befund erfolgen.
Generell gilt aber: Der CoronaTest ist nur eine Momentaufnahme. In vielen Konstellationen wird ein Wiederholungstest vorgeschlagen. Aber auch danach muss der Getestete wachsam bleiben und bei Symptomen wie Fieber, Husten oder Geruchsund Geschmacksverlust sofort telefonisch Kontakt mit dem Hausarzt oder einer CoronaSchwerpunktpraxis aufnehmen.
„Bitte tragen Sie selbst mit Ihrem verantwortungsbewussten Verhalten dazu bei, dass die Infektionszahlen nicht weiter ansteigen“, mahnt Dr. Norbert Metke, Vorstandsvorsitzender der KVBW, in der Pressemitteilung.
Er erklärt: „Die niedergelassenen Ärzte engagieren sich enorm, um die Corona-Pandemie bestmöglich zu bewältigen und haben eine flächendeckende Versorgung etabliert.“
Der wichtigste Baustein in der Pandemie-Bekämpfung bleibe aber die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln und insbesondere das Tragen von Masken. „Wer einen anderen durch Nichtbeachtung der Hygienemaßnahmen infiziert, macht sich an dessen Leid schuldig“, sagt Metke.