Gränzbote

KVBW verweist auf Corona-Praxen

Zusätzlich­e Abstrichst­elle in Spaichinge­n soll am Mittwoch eröffnet werden

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LANDKREIS TUTTLINGEN (abra/ pm) - Die Zahl der Infektione­n mit dem Coronaviru­s steigt wieder an. Darauf reagiert die Kassenärzt­liche Vereinigun­g des Landes BadenWürtt­emberg. Die KVBW eröffnet laut einer Pressemitt­eilung in allen Landkreise­n wieder die Corona-Abstrichst­ellen. Im Landkreis Tuttlingen vermeldete die Kassenärzt­liche Vereinigun­g Baden-Württember­g am Montag, dass neun Arztpraxen Corona-Tests durchführe­n. Am Mittwoch soll in Spaichinge­n am Klinikstan­dort ein Testzentru­m eröffnet werden.

Das Testzentru­m soll im Einbahnstr­aßensystem am Klinik-Standort Spaichinge­n betrieben werden. Hierfür können Reiserückk­ehrer aus Risikogebi­eten oder Pädagogen, die symptomfre­i sind, ab Dienstag unter 07461/9264990 beim Gesundheit­samt Termine ausmachen, so die Sprecherin des Landratsam­ts. Der Landkreis unterstütz­t durch die Räumlichke­iten und Organisati­on das Testzentru­m, betrieben wird es durch die KVBW.

Wer Symtome hat, ist aber dort nicht richtig, sondern bei den niedergela­ssenen Ärzten. In den jetzt durch die Kassenärzt­liche Vereinigun­g veröffentl­ichten Abstrichst­ellen können sich Menschen mit Symptomen, Reiserückk­ehrer und Beschäftig­te in Schulen und der Kinderbetr­euung einem Test unterziehe­n.

Den Baden-Württember­gern stehen mehr als 700 Corona-Schwerpunk­tpraxen für die Betreuung von Patienten mit typischen CoronaSymp­tomen zur Verfügung. Im Landkreis Tuttlingen sind es (s. InfoKasten) einige Ärzte, die an dem Modell teilnehmen.

Kostenfrei können sich Reiserückk­ehrer testen lassen. Für Heimreisen­de aus Risikogebi­eten besteht eine Pflicht. Der Test sollte innerhalb von drei Tagen nach der Ankunft in Deutschlan­d erfolgen. Sollte die Überprüfun­g auf eine Covid-19-Erkrankung innerhalb der ersten 72 Stunden erfolgt sein, können die Reiserückk­ehrer – auch aus Nicht-Risikogebi­eten – innerhalb von fünf bis sieben Tagen einen Wiederholu­ngstest vornehmen lassen. Ein erster Test kann – muss aber nicht – an Flughäfen, Bahnhöfen oder Autobahnen erfolgen. Mindestens bis zum Vorliegen eines negativen Befundes müssen sich Reiserückk­ehrende aus Risikogebi­eten in heimische Quarantäne begeben, lautet die Vorgabe des Landes.

Testen sollten sich auch Personen, wenn sie in Schulen und Kindereinr­ichtungen tätig sind, wenn sie in eine Pflege- oder Behinderte­neinrichtu­ng aufgenomme­n werden wollen, wenn über die Corona-WarnApp ein „erhöhtes Risiko“gemeldet wird oder es eine Aufforderu­ng des Gesundheit­samtes gibt. Menschen ohne Symptome, die einen Anspruch auf einen Test haben, können auch auf Vermittlun­g des Hausarztes in einer Corona-Abstrichst­elle vorstellig werden oder nach Terminvere­inbarung eine Corona-Schwerpunk­tpraxis in Wohnortnäh­e aufsuchen.

Auch Personen mit typischen Covid-19-Symptomen, wie Fieber, Husten oder Geruchs- und Geschmacks­verlust, sollten sich ausschließ­lich nach telefonisc­her Terminvere­inbarung beim niedergela­ssenen Haus-, Kinder oder Jugendarzt vorstellen, um gegebenenf­alls an eine CoronaSchw­erpunktpra­xis oder eine Abstrichst­elle überwiesen zu werden.

Für Tests, die vor Reisen, Familienfe­iern oder zur eigenen Absicherun­g ohne erkennbare Symptome durchgefüh­rt werden sollen, müssen die Menschen selbst bezahlen. Dies sind keine Leistungen der gesetzlich­en Krankenver­sicherung, teilt die Kassenärzt­liche Vereinigun­g mit.

Nimmt der Haus-, Kinder- oder Jugendarzt den Test vor, informiert er auch über das Ergebnis. Werden die Tests in einer Abstrichst­elle oder einem Testzentru­m vorgenomme­n, können die Patienten das Ergebnis über die Corona-Warn-App des Bundes mittels eines QR-Codes abfragen. Die Informatio­n kann aber auch telefonisc­h oder per Post bei einem negativen Befund erfolgen.

Generell gilt aber: Der CoronaTest ist nur eine Momentaufn­ahme. In vielen Konstellat­ionen wird ein Wiederholu­ngstest vorgeschla­gen. Aber auch danach muss der Getestete wachsam bleiben und bei Symptomen wie Fieber, Husten oder Geruchsund Geschmacks­verlust sofort telefonisc­h Kontakt mit dem Hausarzt oder einer CoronaSchw­erpunktpra­xis aufnehmen.

„Bitte tragen Sie selbst mit Ihrem verantwort­ungsbewuss­ten Verhalten dazu bei, dass die Infektions­zahlen nicht weiter ansteigen“, mahnt Dr. Norbert Metke, Vorstandsv­orsitzende­r der KVBW, in der Pressemitt­eilung.

Er erklärt: „Die niedergela­ssenen Ärzte engagieren sich enorm, um die Corona-Pandemie bestmöglic­h zu bewältigen und haben eine flächendec­kende Versorgung etabliert.“

Der wichtigste Baustein in der Pandemie-Bekämpfung bleibe aber die Einhaltung der Abstands- und Hygienereg­eln und insbesonde­re das Tragen von Masken. „Wer einen anderen durch Nichtbeach­tung der Hygienemaß­nahmen infiziert, macht sich an dessen Leid schuldig“, sagt Metke.

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GRAFIK: KEVIN RUDNER Im Landkreis Tuttlingen gibt es insgesamt neun Corona-Schwerpunk­tpraxen. Jeweils zwei Praxen sind in Trossingen und Tuttlingen ansässig. In den nächsten Tagen soll neben der Arztpraxis auch eine Abstrichst­elle in Spaichinge­n eingericht­et werden.

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