Unterstützung für Kinder und Jugendliche
REGION (pm) - Kinder und Jugendliche erhalten mit Hilfe des Bildungsund Teilhabepakets finanzielle Unterstützung. Das gilt bei Ausflügen und Klassenfahrten, beim Schulbedarf, bei den Schülerbeförderungskosten, bei der Lernförderung (beispielsweise durch Nachhilfe), beim Mittagessen und bei der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Anträge können laut Pressemitteilung auch von den Internetseiten des Landratsamts des SchwarzwaldBaar-Kreises heruntergeladen werden.
Unterstützung aus dem Bildungsund Teilhabepaket können Eltern für ihre Kinder demnach beantragen, wenn sie Leistungen vom Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis wie Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialgeld oder Sozialhilfe über das Sozialamt erhalten. Eltern können laut Mitteilung auch anspruchsberechtigt sein, wenn sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Wohngeld und Kinderzuschlag erhalten.
Ansprechpartner für Fragen der Kunden des Jobcenters Schwarzwald-Baar-Kreis sind die Mitarbeiter des Jobcenters. Diese können unter der Telefonnummer 07721/209-777 kontaktiert werden. Für Empfänger von Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Wohngeld und Kinderzuschlag stehen Mitarbeiter des Landratsamtes, Abteilung Bildung und Teilhabe, im Gebäude der Agentur für Arbeit, Lantwattenstraße 2 in Villingen unter der Telefonnummer 07721/209150 zur Verfügung.
Die Anträge können auch von den Internetseiten des Landratsamtes beziehungsweise des Jobcenters Schwarzwald-Baar-Kreis heruntergeladen werden: https://www.jobcenter-sbk.de/arbeitsuchende/geldleistungen/bildung-und-teilhabe/