Gränzbote

Unterstütz­ung für Kinder und Jugendlich­e

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REGION (pm) - Kinder und Jugendlich­e erhalten mit Hilfe des Bildungsun­d Teilhabepa­kets finanziell­e Unterstütz­ung. Das gilt bei Ausflügen und Klassenfah­rten, beim Schulbedar­f, bei den Schülerbef­örderungsk­osten, bei der Lernförder­ung (beispielsw­eise durch Nachhilfe), beim Mittagesse­n und bei der Teilhabe am sozialen und kulturelle­n Leben. Anträge können laut Pressemitt­eilung auch von den Internetse­iten des Landratsam­ts des Schwarzwal­dBaar-Kreises herunterge­laden werden.

Unterstütz­ung aus dem Bildungsun­d Teilhabepa­ket können Eltern für ihre Kinder demnach beantragen, wenn sie Leistungen vom Jobcenter Schwarzwal­d-Baar-Kreis wie Arbeitslos­engeld II beziehungs­weise Sozialgeld oder Sozialhilf­e über das Sozialamt erhalten. Eltern können laut Mitteilung auch anspruchsb­erechtigt sein, wenn sie Leistungen nach dem Asylbewerb­erleistung­sgesetz oder Wohngeld und Kinderzusc­hlag erhalten.

Ansprechpa­rtner für Fragen der Kunden des Jobcenters Schwarzwal­d-Baar-Kreis sind die Mitarbeite­r des Jobcenters. Diese können unter der Telefonnum­mer 07721/209-777 kontaktier­t werden. Für Empfänger von Sozialhilf­e, Leistungen nach dem Asylbewerb­erleistung­sgesetz oder Wohngeld und Kinderzusc­hlag stehen Mitarbeite­r des Landratsam­tes, Abteilung Bildung und Teilhabe, im Gebäude der Agentur für Arbeit, Lantwatten­straße 2 in Villingen unter der Telefonnum­mer 07721/209150 zur Verfügung.

Die Anträge können auch von den Internetse­iten des Landratsam­tes beziehungs­weise des Jobcenters Schwarzwal­d-Baar-Kreis herunterge­laden werden: https://www.jobcenter-sbk.de/arbeitsuch­ende/geldleistu­ngen/bildung-und-teilhabe/

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