Vorerst wird an der A 81 nicht auf Corona getestet
Warum es bisher noch keine tiefergehende Planung für ein Testzentrum bei Geisingen gibt
KREIS UND REGION - Wer auf der Autobahn unterwegs ist, wird immer wieder darauf hingewiesen, dass man als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet in Quarantäne muss. An den Flughäfen im Land – Stuttgart, Karlsruhe, Baden-Baden sowie Friedrichshafen – werden Reiserückkehrer auf Corona getestet. Und auch an den Autobahnen 5 und 8 sind derzeit Corona-Testzentren aufgebaut. Im Gespräch war eine solche Teststelle auch für die A 81 zwischen Geisingen und Bad Dürrheim. Vorerst wird dort aber niemand getestet werden.
„Wir haben immer gesagt, dass das ein schrittweises Vorgehen ist“, erklärt ein Sprecher des Sozialministeriums im Gespräch mit unserer Zeitung. Es sei kein Geheimnis, dass die Labore derzeit an ihre Grenzen stoßen und es Personal brauche, um zu testen, sagt er. „Es macht also keinen Sinn, dass Teststellen aus dem Boden sprießen.“
Deshalb sei der Fokus zunächst auf die Flughäfen gelegt worden. Aber auch auf der A 5, auf der Urlauber aus dem Westen – also möglichen Risikogebieten in Frankreich oder Spanien – wieder nach Deutschland kommen, können sich Reiserückkehrer testen lassen. Seit diesem Freitag gibt es außerdem bei der A 8 die Möglichkeit, sich testen zu lassen, so der Sprecher. Damit habe man die strategischen Flanken bedient, erklärt er und betont: „Das ist nur eine Möglichkeit, sich testen zu lassen.“
Das sei ebenso beim Hausarzt oder anderen Teststellen in den
Landkreisen – im Kreis Tuttlingen beispielsweise in Spaichingen – möglich. Während es für Reisende, die aus Risikogebieten zurückkehren seit dem 8. August verpflichtend ist, sich binnen 72 Stunden nach der Einreise testen zu lassen, können sich Heimkehrer aus Nicht-Risikogebieten bislang freiwillig testen lassen. Bei einer Tagung der Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel wurde am Donnerstag die weitere Corona-Strategie besprochen. „Mal schauen, was die Entscheidung des Bundes für die Standorte bedeutet, die eröffnet wurden“, sagt der Sprecher.
Wird ein solches Testzentrum an der Autobahn eröffnet, bringe das einen logistischen Aufwand mit sich, erklärt der Sprecher weiter. Es benötige viele Akteure, um zu gewährleisten, dass ein Testzentrum in Betrieb genommen werden könne. Unter anderem seien Technisches Hilfswerk, Kassenärztliche Vereinigung und die Bundeswehr involviert, benennt er einige Beispiele. Zudem müssen neben Personal- auch Laborkapazitäten vorhanden sein.
Für das Testzentrum an der A 81, dieses war am Parkplatz Räthisgraben bei Unterbaldingen angedacht, sei man noch nicht tiefer in die Planungen eingestiegen. Vielmehr seien strategisch wichtige Punkte für den Reisestrang ausgesucht worden.
Die Kosten für ein solches mobiles Testzentrum teilen sich Bund und Land. Für die Infrastrukturkosten, sprich Container und weitere Aufbauten, kommt das Land auf. Die Testkosten werden vom Bund, beziehungsweise der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – im Endeffekt also vom Steuerzahler, wie der
Sprecher sagt – übernommen.
Die Testzentren an der Autobahn richten sich an Urlauber, die aus Risikogebieten zurückkommen. Das Prozedere läuft laut Sprecher des Ministeriums im Normalfall so ab, dass die Betroffenen an die Teststelle fahren, einen Nachweis erbringen, dass sie aus einem Risikogebiet kommen. Dann wird ihnen im Auto ein Abstrich genommen. „In der Regel bekommen die Leute anschließend einen Code, mit dem sie das Testergebnis abrufen können“, erklärt der Sprecher.
Die Tests werden an verschiedene Labore übermittelt. Derzeit dauere es etwas länger, bis man mit einem Ergebnis rechnen kann, weil sich mehr Leute testen ließen, so der Sprecher. „Positiv Getestete haben einen gewissen Vorrang“, sagt er in Bezug auf die Übermittlung der Informationen. „Bis das Ergebnis vorliegt, muss man in Quarantäne bleiben“, betont er und appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Urlauber: „Der Test ist nur eine Momentaufnahme. Es ist ratsam, es nicht in den ersten zwei Wochen nach dem Urlaub krachen zu lassen mit den sozialen Kontakten.“
Missachtet man die Regeln, kann das mit bis zu 25 000 Euro bestraft werden, erklärt der Sprecher. Konkret bedeutet das: Wenn man sich als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet nicht meldet und nicht testen lässt, aber jemanden infiziert und das durch die Kontaktrückverfolgung herausgefunden wird, wird man zur Kasse gebeten, sagt der Sprecher. „Das war dann ein teurer Urlaub.“