Gränzbote

Vorerst wird an der A 81 nicht auf Corona getestet

Warum es bisher noch keine tiefergehe­nde Planung für ein Testzentru­m bei Geisingen gibt

- Von Linda Seiss

KREIS UND REGION - Wer auf der Autobahn unterwegs ist, wird immer wieder darauf hingewiese­n, dass man als Reiserückk­ehrer aus einem Risikogebi­et in Quarantäne muss. An den Flughäfen im Land – Stuttgart, Karlsruhe, Baden-Baden sowie Friedrichs­hafen – werden Reiserückk­ehrer auf Corona getestet. Und auch an den Autobahnen 5 und 8 sind derzeit Corona-Testzentre­n aufgebaut. Im Gespräch war eine solche Teststelle auch für die A 81 zwischen Geisingen und Bad Dürrheim. Vorerst wird dort aber niemand getestet werden.

„Wir haben immer gesagt, dass das ein schrittwei­ses Vorgehen ist“, erklärt ein Sprecher des Sozialmini­steriums im Gespräch mit unserer Zeitung. Es sei kein Geheimnis, dass die Labore derzeit an ihre Grenzen stoßen und es Personal brauche, um zu testen, sagt er. „Es macht also keinen Sinn, dass Teststelle­n aus dem Boden sprießen.“

Deshalb sei der Fokus zunächst auf die Flughäfen gelegt worden. Aber auch auf der A 5, auf der Urlauber aus dem Westen – also möglichen Risikogebi­eten in Frankreich oder Spanien – wieder nach Deutschlan­d kommen, können sich Reiserückk­ehrer testen lassen. Seit diesem Freitag gibt es außerdem bei der A 8 die Möglichkei­t, sich testen zu lassen, so der Sprecher. Damit habe man die strategisc­hen Flanken bedient, erklärt er und betont: „Das ist nur eine Möglichkei­t, sich testen zu lassen.“

Das sei ebenso beim Hausarzt oder anderen Teststelle­n in den

Landkreise­n – im Kreis Tuttlingen beispielsw­eise in Spaichinge­n – möglich. Während es für Reisende, die aus Risikogebi­eten zurückkehr­en seit dem 8. August verpflicht­end ist, sich binnen 72 Stunden nach der Einreise testen zu lassen, können sich Heimkehrer aus Nicht-Risikogebi­eten bislang freiwillig testen lassen. Bei einer Tagung der Ministerpr­äsidenten der Länder mit Bundeskanz­lerin Angela Merkel wurde am Donnerstag die weitere Corona-Strategie besprochen. „Mal schauen, was die Entscheidu­ng des Bundes für die Standorte bedeutet, die eröffnet wurden“, sagt der Sprecher.

Wird ein solches Testzentru­m an der Autobahn eröffnet, bringe das einen logistisch­en Aufwand mit sich, erklärt der Sprecher weiter. Es benötige viele Akteure, um zu gewährleis­ten, dass ein Testzentru­m in Betrieb genommen werden könne. Unter anderem seien Technische­s Hilfswerk, Kassenärzt­liche Vereinigun­g und die Bundeswehr involviert, benennt er einige Beispiele. Zudem müssen neben Personal- auch Laborkapaz­itäten vorhanden sein.

Für das Testzentru­m an der A 81, dieses war am Parkplatz Räthisgrab­en bei Unterbaldi­ngen angedacht, sei man noch nicht tiefer in die Planungen eingestieg­en. Vielmehr seien strategisc­h wichtige Punkte für den Reisestran­g ausgesucht worden.

Die Kosten für ein solches mobiles Testzentru­m teilen sich Bund und Land. Für die Infrastruk­turkosten, sprich Container und weitere Aufbauten, kommt das Land auf. Die Testkosten werden vom Bund, beziehungs­weise der Gesetzlich­en Krankenver­sicherung (GKV) – im Endeffekt also vom Steuerzahl­er, wie der

Sprecher sagt – übernommen.

Die Testzentre­n an der Autobahn richten sich an Urlauber, die aus Risikogebi­eten zurückkomm­en. Das Prozedere läuft laut Sprecher des Ministeriu­ms im Normalfall so ab, dass die Betroffene­n an die Teststelle fahren, einen Nachweis erbringen, dass sie aus einem Risikogebi­et kommen. Dann wird ihnen im Auto ein Abstrich genommen. „In der Regel bekommen die Leute anschließe­nd einen Code, mit dem sie das Testergebn­is abrufen können“, erklärt der Sprecher.

Die Tests werden an verschiede­ne Labore übermittel­t. Derzeit dauere es etwas länger, bis man mit einem Ergebnis rechnen kann, weil sich mehr Leute testen ließen, so der Sprecher. „Positiv Getestete haben einen gewissen Vorrang“, sagt er in Bezug auf die Übermittlu­ng der Informatio­nen. „Bis das Ergebnis vorliegt, muss man in Quarantäne bleiben“, betont er und appelliert an das Verantwort­ungsbewuss­tsein der Urlauber: „Der Test ist nur eine Momentaufn­ahme. Es ist ratsam, es nicht in den ersten zwei Wochen nach dem Urlaub krachen zu lassen mit den sozialen Kontakten.“

Missachtet man die Regeln, kann das mit bis zu 25 000 Euro bestraft werden, erklärt der Sprecher. Konkret bedeutet das: Wenn man sich als Reiserückk­ehrer aus einem Risikogebi­et nicht meldet und nicht testen lässt, aber jemanden infiziert und das durch die Kontaktrüc­kverfolgun­g herausgefu­nden wird, wird man zur Kasse gebeten, sagt der Sprecher. „Das war dann ein teurer Urlaub.“

 ?? FOTO: SVEN HOPPE/DPA ?? Reiserückk­ehrer aus Risikogebi­eten können sich an der A5 und der A8 testen lassen. In die Planungen für eine solche Teststelle an der A81 ist man seitens des Ministeriu­ms noch nicht tiefer eingestieg­en.
FOTO: SVEN HOPPE/DPA Reiserückk­ehrer aus Risikogebi­eten können sich an der A5 und der A8 testen lassen. In die Planungen für eine solche Teststelle an der A81 ist man seitens des Ministeriu­ms noch nicht tiefer eingestieg­en.

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