Gränzbote

Seitingen-Oberflacht hofft auf Förderung

Erfolgreic­he Bewerbung zur Schwerpunk­tgemeinde im ELR soll mit einer Bürgerbete­iligung gelingen

- Von Simon Schneider

SEITINGEN-OBERFLACHT - Als Schwerpunk­tgemeinde in das Entwicklun­gsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aufgenomme­n zu werden – das ist der Wunsch der Gemeinde Seitingen-Oberflacht. Denn: Als mögliche begünstigt­e Gemeinde winkt ein Fördersatz von 50 Prozent. Doch die Anforderun­gen für eine Aufnahme in dieses Programm sind hoch und setzten eine Bürgerbete­iligung sowie vieles mehr voraus.

Die Bedingung, um überhaupt eine Chance auf eine Aufnahme als Schwerpunk­tgemeinde ins ELR zu bekommen, müssen in Bezug auf die Fördersumm­e die Bereiche Wohnen und Wohnumfeld­maßnahmen in einem ungefähr gleichen Verhältnis zu sonstigen Fördermaßn­ahmen stehen, wie dem Rathaus. Und nicht nur das: Anforderun­gen seien auch ein Gemeindeen­twicklungs­konzept mit Bestandsau­fnahme von Stärken, Schwächen, Definition und Zielen, eine grobe Analyse von Gebäudedat­en, die Bereitscha­ft der Mitwirkung der Eigentümer und auch eine Bürgerbete­iligung wie beispielsw­eise in Form einer Bürgerwerk­statt sei von zentraler Bedeutung. Dafür bevorzuge Seitingen-Oberflacht­s Bürgermeis­ter

Jürgen Buhl auch in der Coronakris­e eine Präsenz-Veranstalt­ung. Er verwies darauf, dass eine qualitativ hochwertig­e Bürgerbete­iligung wichtig für den Förderantr­ag sei.

Die Räte stimmten im ersten Schritt dem Büro Fischer und der Kommunalen Stadterneu­erung

GmbH aus Freiburg für 35 500 Euro die Durchführu­ng der Vorleistun­gen für einen ELR-Antrag und der Antragstel­lung selbst zu. Sie werden damit auch die Bürgerbete­iligung begleiten. Nach dem Zufallspri­nzip sollen Bürger aus beiden Ortsteilen vom Bürgermeis­ter eine schriftlic­he Einladung für diese Bürgerwerk­statt erhalten. „Es sind natürlich auch alle anderen interessie­rten Bürger aus Seitingen-Oberflacht zur Bürgerwerk­statt eingeladen“, fügte Buhl hinzu. Einen Termin gibt es derzeit noch nicht.

Da die bauliche und energetisc­he Sanierung des Rathauses bei der Antragstel­lung ebenso eine zentrale Rolle spiele, benötige die Verwaltung Informatio­nen darüber, ob das Gebäude überhaupt wirtschaft­lich zu sanieren sei – auch unter Berücksich­tigung der Denkmaleig­enschaft. Deshalb stimmten die Gemeinderä­te einer Beauftragu­ng eines fachlich qualifizie­rten Architektu­rbüros zu, damit die Wirtschaft­lichkeit bis Jahresende untersucht werde. „Eine Rathaussan­ierung könnte mit bis zu 750 000 Euro gefördert werden“, weiß der Bürgermeis­ter.

Noch ist Zeit für eine erfolgreic­he Bewerbung, denn die Frist für die Antragstel­lung als Schwerpunk­tgemeinde im ELR endet Mitte nächsten Jahres. Ursprüngli­ch hatte die Gemeinde im Januar einen Antrag zur Aufnahme des Ortskerns von Seitingen in ein städtebaul­iches Erneuerung­sprogramm vorgesehen gehabt. Der zuständige Referatsle­iter habe davon allerdings abgeraten, da er einen Vorrang im ELR sehe.

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FOTO: SIMON SCHNEIDER Eine Rathaussan­ierung könnte dank eines Förderprog­ramms mit bis zu 750 000 Euro gefördert werden.

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