Gränzbote

Reisen nach Vorarlberg weiter möglich

Bei Aufenthalt von bis zu 48 Stunden in Vorarlberg nur wenige Einschränk­ungen

- Von Julia Baumann und AFP

BERLIN/RAVENSBURG (dpa/sz) Die Bundesregi­erung erklärt immer mehr Regionen in Europa zu CoronaRisi­kogebieten, mittlerwei­le ist wegen der rasant steigenden Infektions­zahlen jedes zweite der 27 EU-Länder betroffen. Dazu zählt seit Mittwochab­end auch die österreich­ische Region Vorarlberg. Berufliche sowie private Reisen und somit auch Ausflüge, die weniger als 48 Stunden dauern, bleiben für Deutsche aber weiterhin ohne anschließe­nde Quarantäne möglich – jedoch nur dann, wenn sie nicht „der privaten Teilnahme an einer kulturelle­n Veranstalt­ung, einem Sportereig­nis, einer öffentlich­en Festivität oder einer sonstigen Freizeitve­ranstaltun­g gedient“haben. Sollte dies der Fall sein, ist in der Verordnung des angrenzend­en Bundesland­es Bayern eine 14-tägige Quarantäne vorgesehen. Hierbei gibt es aber Ausnahmen.

LINDAU - Szenen wie im Frühjahr möchte der Lindauer Landrat Elmar Stegmann nicht mehr erleben: Die Grenzen zwischen Österreich und Lindau waren dicht, Familien auseinande­rgerissen. „Wir sind ein gebranntes Kind, was Grenzschli­eßungen angeht“, sagt er. Doch solch „schlimme menschlich­e Schicksale“wie vor einigen Monaten wird es nicht mehr geben, auch wenn Vorarlberg seit dem späten Mittwochab­end als Risikogebi­et eingestuft ist. Damit auch die Wirtschaft von den Maßnahmen so gut wie möglich verschont bleibt, hat Stegmann am Donnerstag eine Allgemeinv­erfügung erlassen, die nur für Lindau gilt.

Dass Vorarlberg Risikogebi­et werden könnte, war keine Überraschu­ng. „Es war eine Frage der Zeit“, sagt Stegmann am Donnerstag. „Dornbirn war ja eine Zeit lang österreich­weit auf Platz eins bei der Sieben-Tage-Inzidenz.“Zurzeit sind in Vorarlberg 455 Menschen mit dem Coronaviru­s infiziert. Wer weniger als 48 Stunden in einem Risikogebi­et war, der ist weder in Bayern noch in Baden-Württember­g verpflicht­et, in Quarantäne zu gehen. Auch ein negatives Testergebn­is ist dann nicht nötig. Sprich: Wer zum Tanken oder Wandern nach Vorarlberg fährt und dort weniger als 48 Stunden bleibt, darf dies ohne Konsequenz­en machen. Die rund 5000 Berufspend­ler und Schüler, die täglich über die Grenze zwischen Lindau und Vorarlberg fahren, dürfen dies auch weiterhin. Für sie hat Stegmann am Donnerstag in Absprache mit dem bayerische­n Innen- und Gesundheit­sministeri­um sogar eine Allgemeinv­erfügung

erlassen, die ihnen erlaubt, auch nach 72 Stunden in Vorarlberg ohne Probleme wieder nach Deutschlan­d einzureise­n.

Doch nicht nur Vorarlberg ist betroffen. Standen auf der Corona-Liste des Robert-Koch-Instituts (RKI) anfangs vor allem die Länder außerhalb der EU, so wird nunmehr auch die Gemeinscha­ft mehr und mehr zum Risikogebi­et: 14 der 27 Mitgliedss­taaten sind mittlerwei­le betroffen. Für Reiserückk­ehrer aus diesen Staaten gelten strenge Auflagen, sie haben aber immerhin Vorteile bei der Stornierun­g von Reisen.

Betroffen sind ganz Spanien sowie Teile von Belgien, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Irland, Kroatien, den Niederland­en, Portugal, Österreich, Rumänien, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Auch Großbritan­nien und drei Kantone in der Schweiz sind als Risikogebi­et eingestuft. Generell gilt: Rückkehrer aus Risikogebi­eten müssen bei ihrer Einreise nach Deutschlan­d in der Regel für 14 Tage in Quarantäne. Derzeit können sie dies abwenden, wenn sie einen negativen Corona-Test vorweisen, der höchstens 48 Stunden alt ist. Der Test ist innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise kostenlos und kann zum Beispiel an Flughäfen gemacht werden.

Das zuständige Gesundheit­samt überwacht die Quarantäne­pflicht. Sie gilt nicht, wenn jemand nur durch ein Risikogebi­et gereist ist und sich dort nicht aufgehalte­n hat. Mit der Einstufung als Risikogebi­et ist auch eine Reisewarnu­ng des Auswärtige­n Amtes verbunden. Sie bedeutet, dass Touristen Pauschalre­isen kostenlos stornieren können. Bei Individual­reisenden ist die Situation schwierige­r, eine Alternativ­e können dabei Kulanzrege­lungen sein.

Künftig ist geplant, dass der Test erst nach fünf Tagen Quarantäne nach der Rückkehr möglich sein soll. So soll vermieden werden, dass Infektione­n am Ende des Aufenthalt­s im Risikogebi­et oder während der Rückreise nicht erfasst werden. Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn (CDU) plant eine neue Test- und Quarantäne­strategie für den 15. Oktober. Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) hatte zudem angekündig­t, dass der für die Zeit der Pflicht-Quarantäne übliche Verdiensta­usfall nach einer vermeidbar­en Reise in ein Risikogebi­et nicht gezahlt werden soll.

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FOTO: CHRISTIAN FLEMMING Noch im Mai waren Grenzüberg­änge in Lindau komplett gesperrt.

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