Eine glatte Zehn auf der Müffel-Skala
Jeder, der schon einmal nach zehnstündigem Schlaf direkt in das liebliche Antlitz seines Lebenspartners geblickt hat, wenn es am Vorabend mediterrane Küche mit viel Knoblauch und reichlich Rotwein gab, wird bestätigen: Menschliche Ausdünstungen können mitunter merkwürdige Aromen entfalten. Das gilt im Tierreich natürlich auch. Während Katzen einigermaßen geruchsneutral durchs Leben tigern, schrillen bei Kühen bereits die olfaktorischen Alarmglocken. Gänzlich blümerant wird es vielen Leuten, wenn sie die unmittelbare Umgebung mit einem nervösen Ziegenbock teilen.
Schauplatz einer Auseinandersetzung um einen solchen Vierbeiner ist ein oberfränkisches Dorf. Und wie das unter Nachbarn üblich ist, unterhält man sich weniger über den Zaun hinweg als in Vertretung durch Anwälte vor Gericht. Selbiges hat bei einem Geruchstermin vor Ort keine dramatische Situation festgestellt, Gutachter mit feinem Näschen aber schon. Leider ist Geruch nicht so präzise messbar wie etwa Lärm auf einer Dezibel-Skala. Eine MüffelSkala existiert nicht – sonst bekäme der Ziegenbock aus Sicht der geruchsbelästigten Nachbarin eine glatte Zehn.
Das Gericht bleibt in seinem Urteil nebelhaft – die Ziegenbockbesitzer müssten dafür sorgen, dass es nicht zu stark stinkt. Sonst drohen bis zu 250 000 Euro Ordnungsgeld. Leider können wir den Geißenpeter aus „Heidi“nicht nach seiner fachlichen Meinung fragen, weil er nur eine Romanfigur ist. Aber null Bock auf Ziegengeruch zu haben, scheint uns durchaus nasvollziehbar.