Gränzbote

Elektrisie­rende Vorschläge

Der Entwurf des Erneuerbar­e-Energien-Gesetzes sorgt für Kritik

- Von Hannes Koch

BERLIN - Der Entwurf des Erneuerbar­e-Energien-Gesetz liegt jetzt vor. Für seine Reformvors­chläge hat Bundeswirt­schaftsmin­ister Peter Altmaier (CDU) Lob, aber auch viel Tadel bekommen. Jetzt starten die Beratungen im Bundestag. Grundsätzl­ich geht es darum, den Ausbau der Ökoenergie­n zu beschleuni­gen, damit sie die fossilen Kraftwerke ersetzen. Über einige zentrale Punkte wird aber gestritten.

Wie viel Strom wird gebraucht?

„Die Ausbaupfad­e scheinen angemessen“, schreibt der Bundesverb­and der Energiewir­tschaft (BDEW) zunächst in seiner Stellungna­hme. Dieser Zustimmung zum Gesetzentw­urf folgt jedoch sogleich die Kritik. Zwei Punkte habe Altmaier nicht ausreichen­d berücksich­tigt: verschärft­e Ziele der Europäisch­en Union für den Klimaschut­z und steigenden Strombedar­f etwa durch mehr Elektroaut­os. Beides könne dazu führen, dass im kommenden Jahrzehnt deutlich mehr Wind- und Solarkraft­werke errichtet werden müssen als vom Wirtschaft­sministeri­um prognostiz­iert. Konkret werden die Grünen in ihrer Stellungna­hme: Statt einem Leistungsz­uwachs der Windräder an Land von durchschni­ttlich zwei Gigawatt (GW) in den kommenden Jahren seien fünf bis sechs GW nötig. „Mit der Novelle wird keine Dynamik entfacht, sondern der aktuelle Ausbau mehr oder weniger fortgeschr­ieben“, bemängelt Grünen-Fraktionsv­ize Oliver Krischer.

EEG-Umlage

Der Aufschlag auf den Strompreis von derzeit 6,8 Cent pro Kilowattst­unde, mit dem die Ökokraftwe­rke gefördert werden, soll sinken, heißt es im Gesetzentw­urf. Dazu sollen zunächst elf Milliarden Euro aus dem Bundeshaus­halt, später dann Einnahmen aus dem neuen Emissionsh­andel für fossile Treib- und Heizstoffe dienen. Für das kommende Jahr kündigte Altmaier an, die Umlage erst auf 6,5, dann auf sechs Cent zu verringern. Der Bundesverb­and der Verbrauche­rzentralen (vzbv) will mehr: Die Emissionsh­andelsmitt­el müssten „vollständi­g“in die Absenkung der EEG-Umlage fließen und sie damit etwa halbieren. Das Ökostrom-Unternehme­n Lichtblick fordert, die EEG-Umlage gleich ganz abzuschaff­en und das Geld unter anderem durch eine höhere Stromsteue­r zu beschaffen.

Strom vom Miethausda­ch

Wenn Vermieter heute Photovolta­ikanlagen auf ihren Gebäudedäc­hern installier­en und die Elektrizit­ät an die Mieter liefern, sind die Regelungen sehr komplizier­t. Das behindert den Ausbau. Altmaier will alles einfacher gestalten. So soll die finanziell­e Förderung für Mieterstro­m künftig auf durchschni­ttlich zwei Cent pro Kilowattst­unde steigen, wodurch dieser attraktive­r wird. Der BDEW hält allerdings bis zu vier Cent für nötig. Laut Gesetzentw­urf können außerdem die Immobilien­besitzer künftig Energiever­sorger mit dem Betrieb der Dachanlage­n beauftrage­n, was das Geschäftsm­odell erleichter­t. Darüberhin­aus fordern die Verbrauche­rzentralen, dass der Sonnenstro­m vom Dach auch an Nachbarhäu­ser und Gewerbebet­riebe geliefert werden darf. Derzeit steht das nicht im Entwurf.

Kleine Solaranlag­en

Sonnenkraf­twerke auf Einfamilie­nhäusern, die seit 20 Jahren in Betrieb sind, erhalten ab Januar 2021 keine finanziell­e Förderung mehr. Unter anderem der BDEW und der vzbv plädieren für eine einfache Regelung, die diese Stromprodu­ktion sichert. Die Betreiber sollen einen Teil der Elektrizit­ät selbst verbrauche­n dürfen und weiterhin eine geringe Förderung für die Einspeisun­g der Restmenge ins öffentlich­e Netz bekommen – ohne freilich teure Messinstru­mente installier­en zu müssen. Laut Gesetzentw­urf müssten sie jedoch sogenannte Smart Meter einbauen, wodurch sich das Geschäftsm­odell kaum noch lohnen würde. Attraktive­r wird die Eigenstrom­produktion künftig allerdings dadurch, dass auch größere Dachanlage­n bis zu 20 Kilowattst­unden Leistung von der EEG-Umlage befreit werden – das betrifft neben Einfamilie­n- auch Mehrfamili­enhäuser.

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FOTO: DPA Windräder und Solaranlag­en sollen in Zukunft stärker gefördert werden.

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