Alternative Radwege noch in der Schwebe
Eine Klausurtagung soll das Thema erneut auf den Tisch bringen
TUTTLINGEN - Werden Fahrradführer künftig schnell über einen Radfahrstreifen durch Tuttlingen kommen? Das ist weiter offen. Die Stadt hatte das Thema im Juli in einer Sitzung des Technischen Ausschusses diskutiert, allerdings hatte es damals noch von manchen Fraktionen Einwände gegen die Idee gegeben (wir haben berichtet).
Wie Stadtsprecher Arno Specht mitteilt, soll das Thema nun bei einer Klausurtagung des Gemeinderats in knapp zwei Wochen neu verhandelt werden. Bislang gibt es noch viele ungeklärte Fragen, darunter, wo der Radstreifen verlaufen könnte.
Eine Möglichkeit wäre die Weimarstraße. Allerdings müsste dort laut Specht viel verändert werden, um eine Radspur zu bauen. „Man müsste entweder etwas wegnehmen oder hinzufügen“, sagt er. Konkret heißt das: entweder würden Parkplätze wegfallen oder eine Radtrasse gebaut werden.
Auch die Möhringer Straße käme für einen Radfahrstreifen in Frage. Dafür könnte die rechte Fahrspur umgewandelt werden, sodass sie neben Radfahrern auch Busse nutzen können – „allerdings nur in kurzen Abschnitten. Eine Gefahr für die Radfahrer besteht deshalb nicht“, betont Specht und verweist auf die Wilhelmstraße, in der das Prinzip ebenfalls bestehe und funktioniere. Die Busse sollen die Radfahrer auch überholen dürfen, sodass es nicht zu Verzögerungen im öffentlichen Nahverkehr kommt.
Über die Zeughausstraße könnte der Radfahrstreifen dann wieder aus der Stadt hinausführen. Er hätte dann ungefähr eine Länge von zwei Kilometern, sagt Specht. Die Kosten für die Maßnahme lägen bei rund 250 000 Euro. Davon könnte die Hälfte durch Fördermittel von Bund und Ländern zurückgewonnen werden, sagt Specht. Je nachdem, ob die Stadt diese Mittel beantragt, würde sich der Baubeginn der Maßnahme verzögern. „Ohne Zuschüsse könnte man grob das Jahr 2022 anpeilen“, sagt Specht.
Die Planungen dauern ihm zufolge auch deshalb länger, weil man auf kurzfristige Maßnahmen wie sogenannte Pop-up-Radwege verzichten wolle. Diese waren unter anderem in Berlin errichtet und waren dort als rechtswidrig eingestuft worden, da die verantwortliche Senatsverwaltung keine Gefahrenlage des Verkehrs vorgewiesen habe, die die Radwege notwendig machten.
In Tuttlingen sei der alternative Radweg indes nicht als Reaktion auf eine Gefahr im Straßenverkehr zu verstehen, die von Rasern ausgehe, betont Arno Specht. „Das ist kein spezifisches Tuttlinger Phänomen“, sagt er, obwohl es natürlich Ausnahmen gebe. Vielmehr verfolge man das Thema Alternativen zu den bestehenden Radwegen schon seit drei Jahren „mit einem gewissen Nachdruck“– und wolle dies nun auch bei der Klausurtagung erneut tun.