Auf Lichtautomatik ist bei trüber Sicht nicht immer Verlass
Schmuddelwetter, Nebelschwaden, trübe Sicht: Wer bei solchem Herbstwetter tagsüber mit dem Auto unterwegs ist, sollte sich nicht auf das automatische Abblendlicht moderner Modelle verlassen. Bei Nebel, Regen oder Schnee sind viele Autofahrer nur mit dem Tagfahrlicht unterwegs und schlecht erkennbar, warnen Unfallforscher der Expertenorganisation DEKRA. Der Grund: Die Automatik kann nur zwischen dunkel und hell unterscheiden. Sie erkennt aber nicht, wenn am Tag schlechte Sicht herrscht. In solchen Fällen gelte jedoch auch am Tag die Pflicht, mit Abblendlicht zu fahren, erklären die DEKRA-Experten.
Nebelschlussleuchten hingegen dürfen nur benutzt werden, wenn die Sichtweite durch Nebel bei unter 50 Metern liegt. Das berichtet der ADAC mit Verweis auf den Gesetzgeber. Dieser erlaubt dann maximal Tempo 50. Als Orientierung können die Leitpfosten dienen. Sie stehen in der Regel im Abstand von 50 Metern zueinander. Wer die Leuchte missbräuchlich anmacht oder vergisst, sie bei gelichtetem Nebel auszuschalten, blendet Nachfolgende und muss mit einem Bußgeld ab 20 Euro rechnen. Allerdings sind Autofahrer nicht verpflichtet, die Leuchte anzustellen. Im Gegensatz zur Schlussleuchte, die nur bei Nebel zum Einsatz kommen darf, dürfen Autofahrer vorhandene Nebelscheinwerfer auch bei starkem Regen oder Schneefall einschalten. Bessert sich die Sicht, sind diese ebenfalls wieder auszumachen. (dpa)