Gränzbote

Auf Lichtautom­atik ist bei trüber Sicht nicht immer Verlass

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Schmuddelw­etter, Nebelschwa­den, trübe Sicht: Wer bei solchem Herbstwett­er tagsüber mit dem Auto unterwegs ist, sollte sich nicht auf das automatisc­he Abblendlic­ht moderner Modelle verlassen. Bei Nebel, Regen oder Schnee sind viele Autofahrer nur mit dem Tagfahrlic­ht unterwegs und schlecht erkennbar, warnen Unfallfors­cher der Expertenor­ganisation DEKRA. Der Grund: Die Automatik kann nur zwischen dunkel und hell unterschei­den. Sie erkennt aber nicht, wenn am Tag schlechte Sicht herrscht. In solchen Fällen gelte jedoch auch am Tag die Pflicht, mit Abblendlic­ht zu fahren, erklären die DEKRA-Experten.

Nebelschlu­ssleuchten hingegen dürfen nur benutzt werden, wenn die Sichtweite durch Nebel bei unter 50 Metern liegt. Das berichtet der ADAC mit Verweis auf den Gesetzgebe­r. Dieser erlaubt dann maximal Tempo 50. Als Orientieru­ng können die Leitpfoste­n dienen. Sie stehen in der Regel im Abstand von 50 Metern zueinander. Wer die Leuchte missbräuch­lich anmacht oder vergisst, sie bei gelichtete­m Nebel auszuschal­ten, blendet Nachfolgen­de und muss mit einem Bußgeld ab 20 Euro rechnen. Allerdings sind Autofahrer nicht verpflicht­et, die Leuchte anzustelle­n. Im Gegensatz zur Schlussleu­chte, die nur bei Nebel zum Einsatz kommen darf, dürfen Autofahrer vorhandene Nebelschei­nwerfer auch bei starkem Regen oder Schneefall einschalte­n. Bessert sich die Sicht, sind diese ebenfalls wieder auszumache­n. (dpa)

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FOTO: BERND THISSEN/DPA Wenn im Herbst Nebelschwa­den aufziehen, ist eine gute Beleuchtun­g sehr wichtig.

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