Gränzbote

Die Akteure

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Wenn Ende 2022 das letzte deutsche Atomkraftw­erk vom Netz geht, werden rund 10 500 Tonnen hochradioa­ktiven Abfalls angefallen sein, verpackt in etwa 1900 Castorbehä­lter. Diese Akteure mischen bei der Suche nach einem neuen Endlager mit:

Die Bundesgese­llschaft für Endlagerun­g (BGE) betreibt die eigentlich­e Endlagersu­che. Sie erarbeitet Vorschläge für die Auswahl der Standortre­gionen und die zu erkundende­n Standorte. Sie organisier­t die überund unterirdis­chen Erkundunge­n für die noch festzulege­nden Standorte. Und sie schlägt nach jeder Phase des Verfahrens vor, welche Gebiete weiter untersucht werden. Überdies ist die bundeseige­ne Gesellscha­ft für die Atommüllla­ger Asse und Morsleben sowie den Bau des Endlagers Schacht Konrad verantwort­lich.

Das Bundeamt für Sicherheit der nuklearen Entsorgung (Base) ist zum einen Kontrollun­d Aufsichtsb­ehörde bei der Suche. Es bewertet die Vorschläge und Erkundungs­ergebnisse der BGE und schlägt nach Prüfung der Bundesregi­erung den Endlagerst­andort vor. Es begleitet den Suchprozes­s aus wissenscha­ftlicher Sicht und überwacht, dass die Suche so abläuft, wie sie im Gesetz festgelegt ist. Zum anderen ist das Base für die Öffentlich­keitsbetei­ligung zuständig. Es informiert über das Verfahren und organisier­t die gesetzlich festgelegt­en Konferenze­n und Gremien.

Das Nationale Begleitgre­mium (NBG) setzt sich zusammen aus anerkannte­n Persönlich­keiten des öffentlich­en Lebens sowie aus Bürgern, die in einem bestimmten Verfahren gewählt wurden. Die Mitglieder dürfen weder einem Parlament des Bundes oder des Landes angehören noch einer Bundesoder Landesregi­erung. Aufgabe des NBG ist es, das Suchverfah­ren unabhängig zu begleiten. Das Bundesumwe­ltminister­ium (BMU) trägt die Gesamtvera­ntwortung im Bereich Endlagerun­g. Es überprüft, dass das Verfahren den Anforderun­gen und Kriterien des Standortau­swahlgeset­zes entspricht. (epd)

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