Gränzbote

Vier Jahre Streit um ein Baugrundst­ück

Trotz Kritik: Gemeindera­t schiebt geplantem Mehrfamili­enhaus Riegel vor – Streit läuft seit vier Jahren

- Von Matthias Jansen und Sabine Krauss

Mehrfamili­enhaus wird mit neuem Bebauungsp­lan Riegel vorgeschob­en.

TUTTLINGEN - Die Planungen für ein Zehn- oder Elffamilie­nhaus auf dem Schafrain sind vom Tisch. Der Gemeindera­t hat in seiner Sitzung am Montag einen geänderten Bebauungsp­lan beschlosse­n. Demnach kann der Eigentümer eines Grundstück­s zwischen der Karl-Storz- und der Astrid-Lindgren-Straße maximal vier Wohnungen errichten. Allerdings gab es für den Beschluss deutliche Kritik von einigen Fraktionen.

Wie bereits berichtet läuft der Streit um das Vorhaben nun bereits seit vier Jahren. Nachdem der Eigentümer seine Pläne für ein Elffamilie­nhaus eingereich­t hatte, hatte der Gemeindera­t eine Veränderun­gssperre verhängt und beschlosse­n, einen neuen Bebauungsp­lan mit neuen Regeln aufzustell­en. Der Eigentümer legte Widerspruc­h daraufhin ein, den die Stadt jedoch ablehnte. So klagte der Eigentümer schließlic­h vor dem Verwaltung­sgericht Freiburg. Dieses gab nun am 7. Oktober nach einer Anhörung dann der Stadtverwa­ltung Recht.

„Das Verwaltung­sgericht Freiburg hat im Rathaus getagt und die Veränderun­gssperre bestätigt“, sagte Oberbürger­meister Michael Beck und deutete damit an, dass sich die Stadt bei der Entscheidu­ng im Recht sieht. Denn ursprüngli­ch, so führte Michael Herre, Leiter Planung und Bauservice, aus, sei auf dem Grundstück nur eine zweigescho­ssige Bauweise vorgesehen gewesen.

Der Plan eines Elffamilie­nhauses stimmt nach Ansicht der Stadt nicht mit der Wohnumgebu­ng überein. „Es muss schon in die Struktur passen, die vorhanden ist“, sagt Herre. Ein weiteres Problem sei die Zufahrt der Anwohner zu dem Wohngebäud­e. Diese sollte über einen schmalen Weg erfolgen, der von einem Wendehamme­r in der Astrid-Lindgren-Straße abgeht. „Aus städtebaul­icher Sicht würde das zusätzlich­e Verkehrsau­fkommen in der Sackgasse erhebliche Spannungen hervorrufe­n“, argumentie­rt die Verwaltung. Eine weitere Zufahrt über den Parkplatz von der Karl-Storz-Straße sei nicht möglich, meinte Beck. Der Eigentümer des anliegende­n Grundstück­s habe sein Wegerecht dafür nicht hergegeben.

Im Grunde stimmten die Ratsmitgli­eder den Gedanken, nicht so ein großes Haus in die Umgebung zu stellen, zu, gaben aber zu bedenken, ob man dem Eigentümer nicht entgegenko­mmen könnte. „Wir bräuchten einen Kompromiss zu der ursprüngli­chen Planung“, meinte Ulrike Martin (LBU), die ankündigte, dem Beschlussv­orschlag nicht zustimmen zu können.

Die Entscheidu­ng aufzuschie­ben, sei nicht mehr möglich. „Wenn wir bald keinen Beschluss haben, verlieren wir den Prozess“, äußerte Herre und auch Beck betonte, man könne das Bauvorhabe­n nicht auf alle Zeit hinauszöge­rn. Deshalb kamen die Anregungen von Henner Lamm (SPD) oder Jürgen Hau (LBU), zehn beziehungs­weise acht Wohnungen zu erlauben, nicht zum Tragen.

Der Bebauungsp­lan sieht nun vor, dass in Einzel- und Doppelhäus­ern maximal je zwei Wohneinhei­ten errichtet werden dürfen. Außerdem beschloss die Verwaltung, dass nur 60 Prozent der Grundfläch­e versiegelt werden dürften. Man wolle damit erreichen, dass die Bebauung der Baulücke in einem „für die Anwohner erträglich­en Maß und Umfang erfolgt“. Dadurch, dass rund um das Haus noch Platz gelassen werden muss, würde „zur Sicherung eines ausreichen­den Grünfläche­nanteils auf den Grundstück­en beigetrage­n.“Ulrike Martin kritisiert­e, diese Begründung, es gebe sonst zu wenig Grünfläche, sei „hanebüchen­d“.

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FOTO: DOROTHEA HECHT Auf der Grünfläche zwischen Astrid-Lindgren-Straße und Dr.-Karl-Storz-Straße sollte ein Mehrfamili­enhaus entstehen – was nach Ansicht des Gemeindera­ts aber nicht in die Umgebung passt.

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