Vier Jahre Streit um ein Baugrundstück
Trotz Kritik: Gemeinderat schiebt geplantem Mehrfamilienhaus Riegel vor – Streit läuft seit vier Jahren
Mehrfamilienhaus wird mit neuem Bebauungsplan Riegel vorgeschoben.
TUTTLINGEN - Die Planungen für ein Zehn- oder Elffamilienhaus auf dem Schafrain sind vom Tisch. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Montag einen geänderten Bebauungsplan beschlossen. Demnach kann der Eigentümer eines Grundstücks zwischen der Karl-Storz- und der Astrid-Lindgren-Straße maximal vier Wohnungen errichten. Allerdings gab es für den Beschluss deutliche Kritik von einigen Fraktionen.
Wie bereits berichtet läuft der Streit um das Vorhaben nun bereits seit vier Jahren. Nachdem der Eigentümer seine Pläne für ein Elffamilienhaus eingereicht hatte, hatte der Gemeinderat eine Veränderungssperre verhängt und beschlossen, einen neuen Bebauungsplan mit neuen Regeln aufzustellen. Der Eigentümer legte Widerspruch daraufhin ein, den die Stadt jedoch ablehnte. So klagte der Eigentümer schließlich vor dem Verwaltungsgericht Freiburg. Dieses gab nun am 7. Oktober nach einer Anhörung dann der Stadtverwaltung Recht.
„Das Verwaltungsgericht Freiburg hat im Rathaus getagt und die Veränderungssperre bestätigt“, sagte Oberbürgermeister Michael Beck und deutete damit an, dass sich die Stadt bei der Entscheidung im Recht sieht. Denn ursprünglich, so führte Michael Herre, Leiter Planung und Bauservice, aus, sei auf dem Grundstück nur eine zweigeschossige Bauweise vorgesehen gewesen.
Der Plan eines Elffamilienhauses stimmt nach Ansicht der Stadt nicht mit der Wohnumgebung überein. „Es muss schon in die Struktur passen, die vorhanden ist“, sagt Herre. Ein weiteres Problem sei die Zufahrt der Anwohner zu dem Wohngebäude. Diese sollte über einen schmalen Weg erfolgen, der von einem Wendehammer in der Astrid-Lindgren-Straße abgeht. „Aus städtebaulicher Sicht würde das zusätzliche Verkehrsaufkommen in der Sackgasse erhebliche Spannungen hervorrufen“, argumentiert die Verwaltung. Eine weitere Zufahrt über den Parkplatz von der Karl-Storz-Straße sei nicht möglich, meinte Beck. Der Eigentümer des anliegenden Grundstücks habe sein Wegerecht dafür nicht hergegeben.
Im Grunde stimmten die Ratsmitglieder den Gedanken, nicht so ein großes Haus in die Umgebung zu stellen, zu, gaben aber zu bedenken, ob man dem Eigentümer nicht entgegenkommen könnte. „Wir bräuchten einen Kompromiss zu der ursprünglichen Planung“, meinte Ulrike Martin (LBU), die ankündigte, dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen zu können.
Die Entscheidung aufzuschieben, sei nicht mehr möglich. „Wenn wir bald keinen Beschluss haben, verlieren wir den Prozess“, äußerte Herre und auch Beck betonte, man könne das Bauvorhaben nicht auf alle Zeit hinauszögern. Deshalb kamen die Anregungen von Henner Lamm (SPD) oder Jürgen Hau (LBU), zehn beziehungsweise acht Wohnungen zu erlauben, nicht zum Tragen.
Der Bebauungsplan sieht nun vor, dass in Einzel- und Doppelhäusern maximal je zwei Wohneinheiten errichtet werden dürfen. Außerdem beschloss die Verwaltung, dass nur 60 Prozent der Grundfläche versiegelt werden dürften. Man wolle damit erreichen, dass die Bebauung der Baulücke in einem „für die Anwohner erträglichen Maß und Umfang erfolgt“. Dadurch, dass rund um das Haus noch Platz gelassen werden muss, würde „zur Sicherung eines ausreichenden Grünflächenanteils auf den Grundstücken beigetragen.“Ulrike Martin kritisierte, diese Begründung, es gebe sonst zu wenig Grünfläche, sei „hanebüchend“.