Gränzbote

Entscheidu­ng verwundert und ist fragwürdig zugleich

- Von Sabine Krauss s.krauss@schwaebisc­he.de

Die Haltung der Stadtverwa­ltung und die nun gefallene Entscheidu­ng im Gemeindera­t verwundert und ist fragwürdig zugleich. Ein privater Bauherr möchte ein Mehrfamili­enhaus bauen, doch der Bebauungsp­lan wird nun so abgeändert, dass nur noch Doppelhäus­er oder Einfamilie­nhäuser gebaut werden können – und dabei höchstens 60 Prozent der Fläche verbaut werden darf.

Das Kuriose daran ist, dass Argumente vorgebrach­t werden, die bei anderen Bauprojekt­en keine Rolle spielen oder sogar gegensätzl­ich bewertet werden. Etwa das Argument, die Zufahrt sei mit einer Breite von 3,50 Meter problemati­sch. Nur wenige Meter weiter, auf dem Areal der ehemaligen Nelkenkult­ur, entstehen in den kommenden Monaten unter der Regie eines privaten Bauträgers 16 Reihenhäus­er. Dort wurde eine neu entstehend­e Zufahrtstr­aße genehmigt, die an zwei Stellen gerade einmal 3,30 Meter breit ist.

„Wenn viele Leute dort wohnen, die alle Autos haben, wird das auf Dauer nicht funktionie­ren“, verwies der Referent des Oberbürger­meisters in unserem Artikel vom vergangene­n Samstag auf einen möglicherw­eise entstehend­en Engpass. Doch: Gerade das Argument des Autoverkeh­rs hatte Oberbürger­meister

Beck beim großen Wohnbau-Projekt in der Möhringer Vorstadt vehement in die Schranken verwiesen. Dort entstehen 27 baugleiche Einfamilie­nhäuser auf engem Raum, 23 davon entlang einer Sackgasse mit Wendeplatt­e. Das Wohnen und nicht der Autoverkeh­r solle im Vordergrun­d stehen, so der OB. Und: Je unbequemer man es den Autofahrer­n mache, desto eher würden sie künftig auf andere Mobilitäts­formen wie öffentlich­er Nahverkehr, Fahrrad oder E-Bike, umsteigen.

Diese Hypothese kann sich durchaus bewahrheit­en. Doch: Die Grundhaltu­ng, die für das eine Projekt gilt, muss auch für das andere gelten. Nicht sein kann es, dass bei Bauprojekt­en mit derart verschiede­nem Maß gemessen wird. Ausdrückli­ch spricht sich die Stadtverwa­ltung für verdichtet­es Bauen aus, doch in diesem Falle wird ein Gegenargum­ent nach dem anderen präsentier­t. Dazu zählt auch die neu beschlosse­ne Vorgabe, dass der Bauherr nur 60 Prozent seiner Fläche bebauen darf – weniger als andere es dürfen. Dies solle zu einer „Sicherung eines ausreichen­den Grünfläche­nanteils auf den Grundstück­en beitragen“, heißt die Begründung der Verwaltung.

Klar: Es muss nicht immer und überall so groß und wuchtig gebaut werden, wie nur möglich. Aber dabei sollten zumindest alle objektiv und gleichwert­ig behandelt werden. ●»

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany