Entscheidung verwundert und ist fragwürdig zugleich
Die Haltung der Stadtverwaltung und die nun gefallene Entscheidung im Gemeinderat verwundert und ist fragwürdig zugleich. Ein privater Bauherr möchte ein Mehrfamilienhaus bauen, doch der Bebauungsplan wird nun so abgeändert, dass nur noch Doppelhäuser oder Einfamilienhäuser gebaut werden können – und dabei höchstens 60 Prozent der Fläche verbaut werden darf.
Das Kuriose daran ist, dass Argumente vorgebracht werden, die bei anderen Bauprojekten keine Rolle spielen oder sogar gegensätzlich bewertet werden. Etwa das Argument, die Zufahrt sei mit einer Breite von 3,50 Meter problematisch. Nur wenige Meter weiter, auf dem Areal der ehemaligen Nelkenkultur, entstehen in den kommenden Monaten unter der Regie eines privaten Bauträgers 16 Reihenhäuser. Dort wurde eine neu entstehende Zufahrtstraße genehmigt, die an zwei Stellen gerade einmal 3,30 Meter breit ist.
„Wenn viele Leute dort wohnen, die alle Autos haben, wird das auf Dauer nicht funktionieren“, verwies der Referent des Oberbürgermeisters in unserem Artikel vom vergangenen Samstag auf einen möglicherweise entstehenden Engpass. Doch: Gerade das Argument des Autoverkehrs hatte Oberbürgermeister
Beck beim großen Wohnbau-Projekt in der Möhringer Vorstadt vehement in die Schranken verwiesen. Dort entstehen 27 baugleiche Einfamilienhäuser auf engem Raum, 23 davon entlang einer Sackgasse mit Wendeplatte. Das Wohnen und nicht der Autoverkehr solle im Vordergrund stehen, so der OB. Und: Je unbequemer man es den Autofahrern mache, desto eher würden sie künftig auf andere Mobilitätsformen wie öffentlicher Nahverkehr, Fahrrad oder E-Bike, umsteigen.
Diese Hypothese kann sich durchaus bewahrheiten. Doch: Die Grundhaltung, die für das eine Projekt gilt, muss auch für das andere gelten. Nicht sein kann es, dass bei Bauprojekten mit derart verschiedenem Maß gemessen wird. Ausdrücklich spricht sich die Stadtverwaltung für verdichtetes Bauen aus, doch in diesem Falle wird ein Gegenargument nach dem anderen präsentiert. Dazu zählt auch die neu beschlossene Vorgabe, dass der Bauherr nur 60 Prozent seiner Fläche bebauen darf – weniger als andere es dürfen. Dies solle zu einer „Sicherung eines ausreichenden Grünflächenanteils auf den Grundstücken beitragen“, heißt die Begründung der Verwaltung.
Klar: Es muss nicht immer und überall so groß und wuchtig gebaut werden, wie nur möglich. Aber dabei sollten zumindest alle objektiv und gleichwertig behandelt werden. ●»